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Dänische Gebietsverluste im 17. Jahrhundert an Schweden 

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In diesem Buch werden die grundlegenden Ereignisse und 
Entwicklungslinien der dänischen Geschichte von der Wikin- 
gerzeit und der Christianisierung bis heute übersichtlich und 
kompetent dargestellt. Dabei stehen Gesellschaft und Wirt- 
schaft im Mittelpunkt, die politische Geschichte bildet den 
festen Rahmen und liefert die Chronologie. 
 
Robert Bohn, 
geb. 1952, Dr. phil. habil., Prof., lehrt an der 
Universität Flensburg Mittlere und Neuere Geschichte. 
Schwerpunkte seiner Forschung: Geschichte Nordeuropas 
und Norddeutschlands seit der Wikingerzeit sowie Seefahrts- 
geschichte und regionale Zeitgeschichte. 

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Robert Bohn 

DÄNISCHE 

GESCHICHTE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verlag C.H.Beck

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Kurt Jürgensen in Erinnerung 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deutsche Bibliothek – CIP-Einheitsaufnahme

 

Bohn, Robert:

 

Dänische Geschichte / Robert Bohn. – Orig.-Ausg. –

 

München : Beck, 2001

 

    (C.H. Beck Wissen in der Beck’schen Reihe ; 2162)

 

    ISBN 3 406 44762 7

 

 
 
 

Originalausgabe 

ISBN 3406447627 

 

Umschlagentwurf von Uwe Göbel, München

 

© Verlag C.H. Beck oHG, München 2001

 

Gesamtherstellung: Druckerei C. H. Beck, Nördlingen

 

Printed in Germany

 

 

www.beck.de 

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Inhalt 

 
 

 

I. Der Eintritt der Dänen in die Geschichte: 

 

 Wikinger und Reichsgründer .................................... 

 
 II. 

Gesellschaft 

und 

Wirtschaft im Mittelalter ............... 

12 

 
 III. 

Großmachtzeit: 

Innere 

und äußere Konflikte ............ 

20 

  

Unionszeit ................................................................. 32 

 
 V. 

Bürgerkrieg 

und 

Reformation ...................................  45 

 
  VI. Der Kampf um die Vorherrschaft im Ostseeraum..... 

59 

 
  VII. Absolutismus: Der neue Staat ................................... 

69 

 

 

VIII.Aufklärung und Reformen.......................................... 

80 

 
 IX. Der Kleinstaat ...........................................................  90 
 
 X. 

Industrialisierung 

und politischer Wandel ................  100 

 
  XI. Krisen und Kriege .....................................................  106 
 
 XII. Der Wohlfahrtsstaat – Dänemark nach 1945 ............  117 
 
Literatur.............................................................................. 125 

Register .............................................................................. 127 

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I. Der Eintritt der Dänen in die Geschichte: 

Wikinger und Reichsgründer 

 
 
In den letzten Jahrhunderten des ersten Jahrtausends n.Chr. 
entstanden durch herrschaftliche Zusammenfassung von ein- 
zelnen Stämmen beziehungsweise Stammesgruppen im Nor- 
den Europas die in ihrer ethnischen, sozialen, kulturellen und 
wirtschaftlichen Struktur aufs engste miteinander verwandten 
skandinavischen Königreiche. Ihre frühe Geschichte ist – so- 
wohl dynastisch als auch politisch – nahezu unentwirrbar 
ineinander verflochten. Die spätere Nationalgeschichtsschrei- 
bung der Dänen, Norweger und Schweden hat zu diesem 
verwirrenden Bild dadurch beigetragen, daß sie bei der Her- 
leitung ihrer jeweiligen Staatsgründungsmythen weitgehend 
auf ein und dieselben materiellen Grundlagen zurückgegriffen 
hat. 

Im Laufe des 8. Jahrhunderts rückte das neue politische 

Machtzentrum Europas, das Reich der Karolinger, immer nä- 
her an Dänemark heran. Um 800 machte sich Karl der Große 
die Sachsen Untertan, wodurch das Frankenreich zum unmit- 
telbaren Nachbarn der Dänen wurde, was nicht ohne Kon- 
flikte blieb. In nichtdänischen Texten aus jener Zeit (dänische 
gibt es nicht) finden wir nun erstmals Berichte über die poli- 
tischen Verhältnisse in Dänemark, das als ein einheitliches 
Königreich aufgefaßt wurde, was es aber, wie die Forschung 
gezeigt hat, tatsächlich noch nicht war. Denn lokale Große 
waren noch relativ unabhängig von der Königsmacht. Gleich- 
wohl scheint der Reichsbildungsprozeß schon vorangeschrit- 
ten gewesen zu sein. Darauf deuten unter anderem organi- 
sierte Abwehrmaßnahmen gegen das weitere Ausgreifen der 
fränkischen Macht nach Norden. Wir erfahren, daß ein König 
Godfred gegen die im östlichen Holstein siedelnden slawi- 
schen Stämme zog, die mit Karl verbündet waren. Godfred 
ließ auch das Danewerk, den schon einige Generationen 
(seit etwa 700) bestehenden Befestigungswall am Ende der 
Schlei, weiter ausbauen. Hier entstand die bedeutende däni-

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sehe Handelsstadt Hedeby (Haithabu), die spätere Drehschei- 
be des Ost-West-Handels. Um sie zu fördern, ließ Godfred an 
der nahegelegenen slawischen Küste Handelsorte zerstören, 
beispielsweise Rerik, dessen Kaufleute Godfred nach Hedeby 
verpflanzt haben soll. Er suchte mit seinen Seekriegern sogar 
die Küstengewässer Frieslands heim, das nach dem Verfall der 
merowingischen Macht im frühen 8. Jahrhundert einige Zeit 
unter dänischem Einfluß gestanden zu haben scheint, nun aber 
von den Franken beherrscht wurde. 810 kam Godfred in in- 
nerdänischen Machtkämpfen zu Tode. Sein Neffe und Nach- 
folger Hemming schloß ein Jahr darauf mit Karl dem Großen 
Frieden, wobei erstmals die Eider als Südgrenze Dänemarks 
festgelegt wurde. Hemming starb kurze Zeit später eines ge- 
waltsamen Todes, wie überhaupt die fränkischen Quellen je- 
ner Zeit von innerdänischen Auseinandersetzungen berichten, 
in denen die Könige eine für die fränkischen Chronisten wun- 
derliche Neigung zu plötzlichem Versterben zeigten. 

Die Machtverhältnisse in Dänemark waren und blieben 

wechselhaft. Sie sind aufgrund spärlicher Quellen auch nicht 
mehr im einzelnen rekapitulierbar. Man weiß aber, was die 
politische Herrschaft betrifft, daß der Sohn eines verstorbenen 
Königs nicht ohne weiteres damit rechnen konnte, seinen 
Vater zu beerben. Er mußte sich gegen Konkurrenten aus der 
eigenen Sippe oder aus den Reihen der anderen Großen 
durchsetzen. Er war dabei nicht nur vom Kriegsglück abhän- 
gig, sondern auch von seiner Fähigkeit, Gefolgschaft (dän. 
Hird) an sich zu binden. Hierbei war zweierlei wichtig: Die 
Aura als erfolgreicher Krieger und Mehrer sowie das Vermö- 
gen, die Gefolgsleute materiell zu belohnen. Die Gefolgschaft 
war freiwillig, sie konnte jederzeit aufgesagt werden. Der Kö- 
nig herrschte solchermaßen nicht über das Land (im wört- 
lichen Sinn), sondern über eine Anhängerschaft, die zu ver- 
größern er stets bestrebt sein mußte. Diese inneren machtpoli- 
tischen Verhältnisse waren ein entscheidender Faktor für die 
Wikingerzüge und die Ausweitung der dänischen Macht im 
Nordseeraum. Allerdings kamen noch andere Faktoren hinzu, 
die zusammengenommen erst die historische Epoche hervor-

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riefen, die gemeinhin Wikingerzeit genannt wird. Im Natio- 
nalmythos gilt sie als dänische Großzeit schlechthin. 

In der älteren Literatur wird oftmals eine Überbevölkerung 

als Erklärung für die Wikingerzüge vorgebracht, zumal sich 
die Dänen (und Norweger) auch überall in den eroberten Ge- 
bieten als Siedler niederließen. Tatsächlich gab es in Skandi- 
navien einen gewissen Bevölkerungsdruck. Im 8. Jahrhundert 
hatte hier ein relativ warmes Klima mit ausreichend Nieder- 
schlägen geherrscht, was dazu führte, daß ein großer Teil der 
früher nur als Weide nutzbaren Flächen für den Getreide- 
anbau herangezogen werden konnte. Dies sowie die Einfüh- 
rung neuartiger Ackerbaugeräte wie Radpflug mit Streich- 
blech bewirkten eine Verbesserung der Lebensmittelversor- 
gung und damit einen Anstieg der Bevölkerungszahl. Doch 
inzwischen weiß man, daß nach 800 keine Landnot herrschte, 
sondern daß die Wikingerzeit im Gegenteil auch eine Zeit der 
inneren Kolonisation war. 

Daher ist neben den genannten machtpolitischen Verhält- 

nissen im Innern vor allem die allgemeine politische und mili- 
tärische Lage in Westeuropa als entscheidend anzusehen. Die- 
ses bot am Ende des 8. Jahrhunderts, trotz der Ausdehnung 
des fränkischen Großreiches unter Karl, vielerorts ein Bild der 
politischen Zersplitterung – insbesondere auf den britischen 
Inseln, gegen die sich die ersten großen Wikingerzüge richte- 
ten. Nach dem Tode Karls des Großen 814 und der Drei- 
teilung seines Reichs 843 wurden das west- und das ostfrän- 
kische Reich ebenfalls Objekte der dänischen Wikingerzüge. 

Neben die bereits genannten treten weitere Faktoren hinzu, 

die diese Raub- und Eroberungsfahrten erst ermöglichten: Die 
Entwicklung eines besonderen Schiffstyps sowie der Erwerb 
nautischer Fähigkeiten, durch die die Skandinavier den an- 
deren europäischen Völkern seefahrtstechnisch überlegen 
wurden. Das Wikingerschiff war hochseetüchtig und seine Be- 
satzung fähig, es über das offene Meer – Ostsee und Nordsee 
(später auch den Nordatlantik) – zu navigieren, ohne daß 
Sichtkontakt zur Küstenlinie gehalten werden mußte. Außer- 
dem konnten sie damit bis zu den Oberläufen der großen

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Flüsse vordringen; sich mit den kleineren Schiffen sogar 
kürzere Strecken über Land bewegen, um zu einem anderen 
Flußlauf zu gelangen. Erst so war das Eindringen in das Frän- 
kische Reich möglich. 

Überall im Norden setzte um 800 die sogenannte Reichs- 

sammlung, die großräumige Königsordnung mit der Tendenz 
zur Zentralisierung und Territorialisierung der Herrschaft, 
ein. Sie rief eine über Generationen andauernde Konfliktkon- 
stellation hervor, bis sich schließlich das Einheitskönigtum 
gegenüber den Kleinkönigen, Häuptlingen und sonstigen Gro- 
ßen durchsetzen konnte. In dieser Auseinandersetzung wur- 
den viele, die sich nicht unterordnen wollten, aus dem Land 
gedrängt – oder sie gingen freiwillig. Das junge Einheitskönig- 
tum mit ambitionierten Herrschern setzte sich oft auch selbst 
expansionistische Ziele, die gleichermaßen der Herrschafts- 
sicherung und der Machtausweitung dienen sollten. 

Waren es zu Beginn des 9. Jahrhunderts noch Raubzüge 

von einzelnen Wikingerhäuptlingen zur englischen, friesischen 
oder fränkischen Küste gewesen, so nahmen diese Züge ab 
etwa 840 sowohl an Häufigkeit als auch an Zahl der daran 
beteiligten Krieger zu. Allmählich änderte sich auch ihr Cha- 
rakter: Ab der Mitte des 9. Jahrhunderts waren es mitunter 
große militärische Expeditionen, an denen Hunderte von 
Schiffen und Tausende von Kriegern beteiligt waren. Der 
Schlußpunkt dieser Entwicklung waren sozusagen staatliche 
militärische Unternehmungen, die von Königen oder Ange- 
hörigen des Königsgeschlechts geführt wurden. 

Seit den 840er Jahren erfolgte Angriff auf Angriff. 845 

kamen die Dänen unter dem berühmten Wikinger Ragnar 
Lodbrok bis Paris, wo Karl der Kahle sie nur gegen eine hohe 
Tributzahlung zum Abzug bewegen konnte. 885/86 wur- 
de Paris abermals belagert, diesmal über ein Jahr lang, bis 
Karl III. den Abzug wiederum teuer erkaufen konnte. An den 
Unterläufen der nordfranzösischen Flüsse dauerten die Ver- 
heerungen aber weiter an. Mitunter zogen die Dänen (oft im 
Bunde mit Norwegern) jahrelang plündernd durchs fränki- 
sche Land. 

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Neben den Zügen ins Frankenreich gingen um die Mitte 

des 9. Jahrhunderts Angriffe der Dänen nach England einher. 
Die Zersplitterung der Insel in angelsächsische Teilreiche kam 
diesen Unternehmungen sehr entgegen. Im letzten Drittel des 
9. Jahrhunderts war alles Land von der Themse bis zum 
Hadrianswall östlich einer Linie London – Chester in däni- 
scher Hand. York wurde der Sitz des dänischen Wikinger- 
königs Halfdan und die Stadt selbst ein blühendes Handels- 
zentrum. Die keltischen bzw. angelsächsischen Kleinkönig- 
reiche an den Rändern dieses dänischen Reiches, das bald die 
Bezeichnung Danelag (Dänenrecht) erhielt, wurden tribut- 
pflichtig. Hier in Mittelengland kam es nun gegen Ende 
des Jahrhunderts aber auch zu einer allmählichen Assimilie- 
rung – die Angelsachsen unterschieden sich ja kaum von den 
Dänen, man sprach sogar fast die gleiche Sprache. 

Mit der Seßhaftwerdung und dem Übergang zum Ackerbau 

ebbten die Angriffe der Dänen Ende des 9. Jahrhunderts ab. 
Das bot den angelsächsischen Königen Anfang des 10. Jahr- 
hunderts die Möglichkeit, nach rund 70jähriger Dänenherr- 
schaft wieder die Oberhoheit über das Danelag zu erlangen. 
Dieser Zusammenbruch der Dänenherrschaft hing mit der in- 
nenpolitischen Schwäche Dänemarks zusammen. Es war die 
Zeit König Harald Blauzahns (ca. 960–87), der seine Herr- 
schaft von zwei Seiten gefährdet sah: Einmal durch den deut- 
schen Kaiser und zum anderen durch seinen eigenen Sohn 
Svend, der unter dem Beinamen Gabelbart in die Geschichte 
eingehen sollte. 

Harald hatte Dänemark erstmals unangefochten unter einer 

Krone geeint und dabei die Hilfe der Kirche in Anspruch ge- 
nommen. Er erhob zudem Anspruch auf die Königsherrschaft 
in Norwegen, die er zeitweise auch durchsetzen konnte. Zwar 
war König Harald zum Christentum übergetreten, nicht aber 
alle seiner Dänen – und auch nicht sein Sohn Svend, der von 
dem räuberischen Wikingerberuf nicht lassen wollte. Viele 
Gefolgsleute teilten diese Einstellung. Es kam zur unvermeid- 
lichen Auseinandersetzung zwischen Vater und Sohn, in deren 
Verlauf Harald 987 erschlagen wurde. 

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Nun wurde Svend Gabelbart König von Dänemark (bis 

1014), und mit ihm kam wieder ein Wikingerhäuptling von 
altem Schrot und Korn an die Macht. Svend sicherte zunächst 
seine Stellung zu Hause, dann in Norwegen, wo er im Jahre 
1000 in der Seeschlacht von Svolder, der größten der Wikin- 
gerzeit, im Zusammenwirken mit dem schwedischen König 
Olof Skötkonung seinen norwegischen Widersacher Olav 
Tryggvason besiegte, der dabei zu Tode kam. 

Svend richtete die dänische Herrschaft nun auch wieder in 

England auf. Er sandte mehrere Jahre hintereinander Flotten 
gen Westen, und dem angelsächsischen König Ethelred dem 
Ratlosen blieb keine andere Wahl, als sich der dänischen 
Übermacht zu beugen. In diesen Jahren flossen riesige Summen 
englischen Geldes, Silbers und Goldes nach Dänemark, das 
sogenannte Dänengeld, insgesamt, so hat man berechnet, etwa 
75000 Kilogramm – ein ungeheures Vermögen. Es war die 
Zeit, in der in Dänemark die großen, mit hohen Ringwällen 
versehenen Heerlager angelegt wurden, die Zeugnis ablegen 
von der letzten großen Kraftentfaltung der dänischen Wikin- 
gerzeit. Diese strategisch verteilten Lager waren Burgen gleich, 
die dem König auch die Herrschaft im Innern sicherten. Sie 
wurden bisher in Nordjütland (Fyrkat, Aggersborg), Fünen 
(Nonnebakken) und auf Seeland (Trelleborg) ergraben und 
dokumentiert. Der Durchmesser solcher Anlagen betrug bis 
zu 240 Meter. In ihnen sieht die neuere dänische Forschung in 
erster Linie einen Stützpunkt der inneren Herrschaft. 

Das dänische Einheitskönigtum konnte sich in dieser Zeit 

entscheidend festigen und in dem Nordseereich unter Knud 
dem Großen (1018–1035), dem Sohn Svend Gabelbarts, seine 
größte Machtentfaltung entwickeln. Im Unterschied zu sei- 
nem Vater war Knud sich allerdings bewußt, daß er ohne das 
Mitwirken der Kirche ein solches Reich nicht würde regie- 
ren können. Die älteste dänische Königsurkunde bringt dies 
zum Ausdruck: Im Frühjahr 1020 schickte Knud ein Schrei- 
ben nach England, in dem er seinen Willen zur Regierung im 
Bunde mit der katholischen Kirche verkündete. Und daß dies 
nicht nur ein Lippenbekenntnis war, zeigte er dadurch, daß er

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die Kirche durch Bauten, Schenkungen und Privilegien förder- 
te. Knud veranlaßte auch, daß englische Priester nach Däne- 
mark kamen, um dort den Aufbau der Kirche voranzubrin- 
gen. Vermutlich wollte er die dänische Kirche an die englische 
binden, um dadurch den beiden Teilen seines Imperiums Zu- 
sammenhalt zu verleihen. Gleichwohl blieb Dänemark (wie 
das übrige Skandinavien) im Einflußbereich des Erzbistums 
Bremen-Hamburg, woher auch die ersten Bischöfe kamen. 
Um 1060 kam es zu einer grundlegenden kirchlichen Organi- 
sation mit den acht Diözesen Schleswig, Ribe, Ärhus, Viborg, 
Vendsyssel (Borglum), Odense, Roskilde und Lund. 

Nach dem Tode Knuds fiel das dänische Nordseereich rasch 

auseinander. Seine Nachfolger richteten ihr Interesse auf die 
Festigung ihrer Macht und den Ausbau der Königsherrschaft 
im eigentlichen Dänemark. Mit der normannischen Erobe- 
rung Englands 1066 rückte die Insel endgültig aus den Mög- 
lichkeiten dänischer Herrschaftsansprüche. 

 
 

II. Gesellschaft und Wirtschaft im Mittelalter 

 
Bereits in der Wikingerzeit war die dänische Gesellschaft durch 
eine breitgefächerte soziale Differenzierung gekennzeichnet, 
wobei allerdings noch regionale Besonderheiten zum Tra- 
gen kamen. Die Forschung ermittelte Könige, Häuptlinge und 
freie Bauern auf der einen und Knechte und Sklaven (dän. 
Trajlle) auf der anderen Seite; aber auch Abstufungen dazwi- 
schen. Gerade über die soziale und rechtliche Positionierung 
dieser Zwischengruppen herrscht noch einige Ungewißheit. Es 
gab unzweifelhaft viele Arme, die keine Knechte waren, und 
es gab mehrere Bezeichnungen für Männer, deren gesell- 
schaftlicher Rang zwischen dem eines freien Bauern und dem 
der Angehörigen der obersten Kriegerkaste anzusiedeln ist. 

Die zahlenmäßig größte Gruppe war die der Knechte/Skla- 

ven (Trælle), die in sich recht differenziert war. Wirtschaftsge- 
schichtlich betrachtet, waren es die Armen und Besitzlosen. 

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13

Und da diese, wie zu allen Zeiten, kaum über politischen Ein- 
fluß verfügten, haben sie fast keine Spuren hinterlassen. 

Knecht konnte jeder werden, freiwillig, durch Schuld oder 

Kauf oder durch Gefangennahme. Für bestimmte Vergehen 
war die Strafe die Knechtschaft. Auch die Kinder eines in 
Knechtschaft lebenden Paares wurden Knechte. Die meisten 
Menschen, die sich in Knechtschaft befanden, hatten aber 
einen Status, den man heute eher als Sklaverei bezeichnen 
würde. Viele Wikingerzüge dienten denn auch eigentlich kei- 
nem anderen Zweck, als solche Knechte oder Sklaven zu 
bekommen – sei es bei den benachbarten skandinavischen 
Stämmen oder anderswo. Diese mußten dann für den neuen 
Herrn arbeiten, oder sie wurden als Handelsgut weiterver- 
kauft – meist letzteres. Verkauft wurden sie überallhin. Der 
Handel mit Sklaven erfolgte sowohl im Norden unter den 
Wikingern (Skandinaviern) selbst als auch mit ,Abnehmern’ 
außerhalb der nordischen Welt, die zu den Nordleuten Ver- 
bindung hatten. Vieles deutet darauf hin, daß die Sklaven die 
wichtigste Handelsware der Wikinger waren und daß insbe- 
sondere arabische Händler ihretwegen in den Norden fuhren. 

In der sozialen Hierarchie über den Knechten/Sklaven stand 

die breite Gruppe der freien Bauern, die in sich wiederum 
deutlich abgestuft war. Zwar hatte jeder Freie auf den Thing- 
versammlungen Stimmrecht, doch seine tatsächliche Stellung 
in der Gesellschaft ergab sich aus seinem Besitz – an beweg- 
lichen Gütern (einschließlich Trselle), aber vor allem an Grund 
und Boden. Die Besitzverteilung war sehr ungleich, so daß 
nur ein kleiner Teil der Bevölkerung realiter volle politische 
Rechte ausübte. Große Grundbesitzer waren Häuptlinge, die 
gewöhnlich auch die Priesterfunktion in ihrem Bezirk inne- 
hatten. Diese altnordisch Gode genannte Stellung bezog sich 
nicht nur auf die Durchführung der vorchristlichen Riten, wie 
sie uns am schönsten in der altisländischen Literatur vermit- 
telt werden, sondern beinhaltete auch die Leitung der Thing- 
versammlungen und die Funktion als Richter, der, vom Thing 
beraten, nach Gewohnheit Recht sprach. Diese Häuptlinge 
hatten ihre eigenen Kriegerscharen. Doch war die Durchset-

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zung der Richtersprüche keine öffentlich-rechtliche Angele- 
genheit, sondern eine privatrechtliche. Eine Exekutive im heu- 
tigen Sinn und ein geschriebenes Recht entstanden erst nach 
der Durchsetzung des Einheitskönigtums und der Christiani- 
sierung. Allerdings wurde auch dann noch bis zum absolu- 
tistischen Zeitalter nach verschiedenen Landschaftsrechten 
Recht gesprochen. 

Die tragende Säule im Wirtschaftsleben war die Landwirt- 

schaft, wobei zum Ende der Wikingerzeit der Getreideanbau 
gegenüber der Viehwirtschaft stärker in den Vordergrund trat. 
Dies erforderte großflächige Rodungen, und ehedem große 
Ländereien wurden in kleinere Einheiten aufgeteilt. Es war 
die Zeit, in der die innere Kolonisation mit dem Entstehen 
vieler Dörfer einsetzte, die bis in das hohe Mittelalter hinein 
voranschritt. Dörfer mit der heutigen Endung auf -torp, -rup 
oder -rod weisen auf diesen Ursprung hin. Gleichzeitig fand 
eine Differenzierung der Besitzverhältnisse und Sozialstruk- 
tur statt. Zum einen entstanden die großen Güter, die den 
Magnaten, der Kirche oder dem König gehörten und die von 
Verwaltern bewirtschaftet wurden, die über eine gewisse An- 
zahl von Knechten geboten (noch bis ins frühe 13. Jahr- 
hundert taucht die Bezeichnung Trælle auf). An diese Güter 
waren zudem kleinere Bauernstellen gebunden, die über 
wenig Land verfügten und deren Besitzer auf dem Gut 
arbeitspflichtig waren. Als weitere Kategorie gab es die Höfe 
mittlerer Größe, die teilweise eigenbesitzenden Bauern ge- 
hörten, teilweise aber auch Magnaten, die das Land ver- 
pachteten. Ein solcher – persönlich freier – Pachtbauer (dän. 
Fsestebonde) hatte einen Teil des Hofertrags als naturale 
Grundrente (dän. Landgilde) an den Grundherrn abzuführen. 

Hier ist dieselbe, an die Bodenbesitzverhältnisse geknüpfte 

gesellschaftliche Schichtung zu erkennen, wie sie uns auch im 
kontinentalen Europa entgegentritt. In Dänemark ist diese 
Struktur, Feudalismus genannt, zu dieser Zeit allerdings noch 
nicht so scharf ausgeprägt. Der Anteil der freien und eigenbe- 
sitzenden Bauern war vergleichsweise groß, und auch recht- 
lich waren die Befugnisse der Grundbesitzer gegenüber den

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von ihnen abhängigen Bauern noch gering. Erst gegen Ende 
des Spätmittelalters sollten sich auch in Dänemark die feuda- 
len Strukturen mit der Zurückdrängung des Freibauerntums, 
Durchsetzung der Schollenbindung (dän. Vornedskab), Ein- 
führung der niederen Gerichtsbarkeit sowie Zunahme der 
Dienstpflichten bzw. Fronarbeit (dän. Hoveri) und der Güter- 
arrondierung des Adels ganz durchsetzen – übrigens als ein- 
zigem skandinavischen Land. In Norwegen und Schweden 
konnte sich das Freibauerntum mit allodialem Besitzrecht den 
Begehrlichkeiten des Adels und der Krone mit Erfolg entge- 
genstemmen. Die dänischen Magnaten, insbesondere die füh- 
renden Adelsgeschlechter, besaßen am Ende des Mittelalters 
Dutzende, mitunter sogar Hunderte von Höfen. 

Daß in Dänemark das Freibauerntum so stark zurückging, 

hing wesentlich mit der politischen und wirtschaftlichen Krise 
des 14. Jahrhunderts zusammen. Die außenpolitischen Ver- 
wicklungen der Krone erforderten ständig größere Mittel, die 
der König überwiegend bei den Freibauern, die – abgesehen 
von den Bewohnern der sogenannten Kaufstädte (dän. Keb- 
stasder, d. h. Orte, in denen der Handel privilegiert war) – als 
einzige Steuern an ihn entrichteten, zu erlangen suchte. Auch 
die Dienstpflichten für die Krone wurden erhöht. Viele der 
Freibauern sahen unter diesen Umständen einen Ausweg 
darin, sich in die Obhut eines Adligen zu begeben, den Hof 
an diesen zu veräußern, um wiederum gegen eine Grundrente 
Pächter (Fasstebonde) dieses Hofes zu werden. Durch den 
damit verbundenen Statuswechsel wurden sie dem Adligen 
gegenüber nicht nur zins-, sondern auch dienstpflichtig, die 
Pflichten gegenüber der Krone fielen fort – jedenfalls nomi- 
nell, praktisch haben die Inhaber der Krone gegen den Wider- 
stand der Magnaten immer wieder versucht, sich auch die 
Arbeitskraft dieser Bauernschicht anzueignen. 

Die Auswirkungen der Pestepidemie in der Mitte des 

14. Jahrhunderts und eine Klimaverschlechterung (ab ca. 1260) 
trugen ein übriges dazu bei, den Konzentrationsprozeß auf 
dem Lande zu fördern. Die Bevölkerungszahl ging dramatisch 
zurück, um cirka ein Drittel. Erst um 1800 sollte Dänemark

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wieder in etwa die Bevölkerungszahl erreichen, die es Anfang 
des 14. Jahrhunderts aufgewiesen hatte, nämlich knapp über 
eine Million Menschen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen 
des Bevölkerungsrückgangs waren in einigen Regionen kata- 
strophal: Ganze Landstriche verödeten. Zwar machte der 
Pestbazillus vor den Magnaten nicht halt, und auch die Miß- 
ernten trafen die großen Güter. Doch der Bauernstand, der 
sich mehrheitlich sowieso schon am Rande des Existenzmini- 
mums bewegte, wurde besonders hart getroffen. Die Folge 
war eine sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche Ver- 
schlechterung: Die an ein adliges Gut gebundenen Pachthöfe 
wurden zur gewöhnlichen bäuerlichen Wirtschaftsform. 

Zudem veränderte sich im 14. Jahrhundert die Wirtschafts- 

weise. Auch dies hing mit der knapper gewordenen bäuer- 
lichen Arbeitskraft zusammen. Der arbeitsintensive Ackerbau 
wurde mehr und mehr zugunsten der Viehzucht aufgegeben. 
Viehprodukte waren angesichts der gesunkenen Getreideprei- 
se außerdem profitabler. Vor allem in Jütland setzte sich die 
Ochsenaufzucht durch, und für mehrere Jahrhunderte sollten 
nunmehr alljährlich riesige Ochsenherden durch Jütland, 
Schleswig und Holstein zur Elbe getrieben werden, von wo 
aus sie auf die Märkte in Hamburg, Nordwestdeutschland 
und Holland gebracht wurden. Entlang des Ochsenweges pro- 
fitierten davon auch viele Futterlieferanten, Krüger, Händler 
und Handwerker – und nicht zuletzt auch die Obrigkeit durch 
allerlei Zollabgaben. 

Voraussetzung für die Viehzucht war der Besitz von genü- 

gend Boden, weshalb die Gutsbesitzer beständig nach Auswei- 
tung ihres Grundbesitzes strebten. Das geschah in nicht gerin- 
gem Ausmaß auch auf Kosten der untersten Adelsschichten, 
die sich in der Krise des 14. Jahrhunderts bei ihren besser ge- 
stellten Standesgenossen verschuldet hatte. Der Landhunger 
der Magnaten machte nicht einmal vor den Gütern der Kirche 
halt, die um die Mitte des 15. Jahrhunderts diesen Bestrebun- 
gen kaum noch etwas entgegensetzen konnte. 

Die Magnaten traten so immer deutlicher als klar abge- 

grenzter, führender Stand hervor, als Aristokratie. Deshalb

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war es nur folgerichtig, daß um 1430 auch formell die Bedin- 
gungen für die Zugehörigkeit zu dieser Gesellschaftsklasse 
festgelegt wurden. 

In der Wikingerzeit setzte bereits die Gründung von Städten 

ein. Damit hielt auch die Geldwirtschaft Einzug, und die Ar- 
beitsteilung nahm zu. Denn Urbanisierung heißt Mobilisie- 
rung von Kräften, die naturgegebene Grenzen überwinden: 
Verkehr über große Entfernungen, Erfindung und Handha- 
bung technischer Geräte, auch Steigerung der landwirtschaft- 
lichen und handwerklichen Erzeugung. Diese Entwicklung 
erforderte eine veränderte gesellschaftliche Organisation. 
Deshalb bedeutete Urbanisierung nicht zuletzt auch Herr- 
schaftsfestigung. Der Handel benötigte sichere Verkehrswege 
und geschützte Märkte und damit die Präsenz von Macht. 
Diese erhob Zölle, prägte Münzen und konnte aufgrund ihres 
Gewaltmonopols den Handelsplatz kontrollieren. Organisier- 
te Macht wurde zum ökonomischen Faktor. Kaufmännische 
und königliche Interessenkonvergenz war dabei die treibende 
Kraft. Der König erzielte seine Einnahmen hauptsächlich 
durch den Handel und durch das Prägen von Münzen. Wa- 
ren im 9. und 10. Jahrhundert fast ausschließlich arabische, 
fränkische und englische Münzen im Umlauf, so nahm im 
11. Jahrhundert der Anteil dänischer Münzen rapide zu, so 
daß an dessen Ende kaum noch neue ausländische Geldstücke 
nach Dänemark kamen. Das Münzwesen war nun völlig in 
königlicher Hand, und es galten ausschließlich die Geldstücke 
des regierenden Herrschers. 

Erste königliche Handelsstädte waren bereits im 8. und 

10. Jahrhundert Ribe und Hedeby/Schleswig. Im 11. Jahrhun- 
dert kamen weitere Städte hinzu: Viborg und Odense, die 
auf alte Thingplätze zurückgingen, Århus, Ålborg, Slagelse, 
Roskilde und Lund. Letztere wurden die Zentren der Königs- 
macht und der Kirche. Zwar betont bereits Adam von 
Bremen in seiner Schilderung des Nordens um 1070, daß 
Dänemark ein Land mit vielen großen Städten sei, und er 
bezeichnet sie sogar als civitates,  was eine fortgeschrittene 
soziale und wirtschaftliche Ausgestaltung andeutet. Doch rea-

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liter dürfte es sich zu seiner Zeit noch überwiegend um Orte 
mit einer bescheidenen Einwohnerzahl gehandelt haben. Erst 
im 12. und 13. Jahrhundert entwickelte sich eine produk- 
tive Stadtwirtschaft mit differenziertem Handwerk und Han- 
del. In dieser von den Waldemaren (Waldemar I., Knud VI., 
Waldemar II.) geprägten Epoche schoß eine beträchtliche 
Anzahl neuer Städte aus dem Boden, und schon ihre Endun- 
gen auf -borg (-burg) oder -købing (-kauf) weisen darauf hin, 
daß sie entweder im Umkreis einer Königsburg oder aus- 
drücklich als Handelsstadt angelegt wurden. Der Kataster 
Waldemars II. zählt rund vier Dutzend Orte auf, die Stadt- 
recht besaßen. 

Diese über das ganze Reich verteilten und in der Regel an 

der Küste gelegenen Handelsstädte waren gewissermaßen En- 
klaven, die sich in administrativer, jurisdiktioneller, sozialer 
und wirtschaftlicher Hinsicht deutlich von ihrem Umland 
abhoben. Der König war Stadtherr, sie wurden in ihrer Mehr- 
zahl auch zu den Krongütern (dän. Kongelev) gerechnet. Er 
verlieh ihnen Privilegien und garantierte ihre Sonderstellung, 
und als Gegenleistung nahm er Zoll-, Markt- und Handels- 
abgaben sowie einen besonderen Grundzins. Dies war ein we- 
sentlicher Teil der Kroneinnahmen. 

Was die innere Organisation der Städte und ihrer Einwoh- 

ner anbelangt, so entwickelte sich bereits um 1200 eine 
gewisse Selbstverwaltung, die eng mit dem Gildewesen ver- 
knüpft war. Vor allem die dem Hl. Knud geweihten Schutzgil- 
den, in denen sich die Kaufleute und Fernhändler organisier- 
ten, waren tonangebend. Sie bildeten den Rat der Ältesten, 
der die Stadt verwaltete. Später sollte sich mit der Verschär- 
fung der wirtschaftlichen Konkurrenz der Hansestädte die 
Überlegenheit von deren städtischer Ratsverfassung erweisen. 
Insbesondere Lübeck, dessen Rat aus consules  bestand, die 
von den Bürgern gewählt worden waren, wurde nun Vorbild 
für die dänischen Städte. Ab der Mitte des 13. Jahrhunderts 
(Tondern machte 1243 den Anfang) gelang es einigen, mit 
königlicher Zustimmung Teile des lübischen Rechts in ihr dä- 
nisches Stadtrecht einzufügen. Gleichzeitig wurden die Kom-

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petenzen des königlichen Vogts beschnitten. Das Vorbild der 
Hansestädte wirkte auch auf die Organisation der Handwer- 
ker in Zünften und machte sich zudem rein äußerlich im Bau- 
stil und der Anlage der Städte immer deutlicher bemerkbar. 
Im Unterschied zu den norddeutschen Hansestädten, wo sich 
im frühen 15. Jahrhundert die Handwerker infolge von Auf- 
ständen zeitweise eine Beteiligung an der Macht erkämpfen 
konnten, blieben die Handwerker in den dänischen Städten 
aber vom Stadtrat ausgeschlossen. 

Das 12. und 13. Jahrhundert war nicht nur die Epoche der 

Herausbildung der Grundherrschaft und Entwicklung des 
Städtewesens, es war auch die Epoche der kirchlichen Macht- 
entfaltung. Diese wiederum war aufs engste verquickt mit der 
Festigung der Königsherrschaft. Die allmähliche Übertragung 
römisch-katholischer Verwaltungsstrukturen auf säkulare Be- 
reiche hat die staatliche Organisation und die Festigung des 
Einheitskönigtums erst möglich gemacht. Mit der Etablierung 
eines eigenen, aus der Erzdiözese Bremen-Hamburg heraus- 
gelösten Erzbistums im Jahre 1104 in Lund, das für den gan- 
zen skandinavischen Norden zuständig war, setzte sich die 
Danisierung der hohen Geistlichkeit durch. Gleichzeitig hielt 
gewissermaßen auch eine Europäisierung der klerikal gepräg- 
ten Kultur Einzug, da eine Reihe der dänischen Kirchenfür- 
sten, die in der Regel den führenden Adelsfamilien oder dem 
Königshaus entstammten, ihre Ausbildung in den damaligen 
Zentren der kirchlichen Gelehrsamkeit durchlaufen hatten. 
Ein herausragendes Beispiel hierfür ist das Wirken des Erz- 
bischofs Eskil Mitte des 12. Jahrhunderts, der mehrere Jahre 
in Hildesheim verbracht hatte, mit Bernard von Clairvaux in 
enger Verbindung stand und der – nicht zuletzt auch durch 
Donationen – dafür sorgte, daß die Zisterzienser ins Land 
kamen. Diese wiederum gaben bedeutende Impulse für die 
Verbesserung der landwirtschaftlichen Technik. Aber auch 
andere Orden konnten in dieser Zeit in Dänemark ihre Klö- 
ster errichten. Bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts entstanden 
über das ganze Land verteilt knapp 50 Mönchs- und Non- 
nenklöster, deren wirtschaftliche Grundlagen Land- und Guts-

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besitz bildeten. Mit der Errichtung des Erzbistums Lund wur- 
de in Dänemark auch der Kirchenzehnt eingeführt, der aller- 
dings von der Landbevölkerung, vor allem was den sogenann- 
ten Bischofszehnt betraf, nur widerwillig gezahlt wurde. 
Noch im 14. Jahrhundert wurde der volle Bischofszehnt nur 
in drei der acht Bistümer gezahlt. 

Zwischen Adel und Klerus entstand dagegen – wie überall 

in Europa – eine enge Verflechtung – nicht nur dadurch, daß 
die hohe Geistlichkeit dem Adel entstammte, sondern auch 
durch die mitunter großzügigen Testamentierungen zugunsten 
von Bistümern und Klöstern. Auf diese Weise brachten bei- 
spielsweise Bischof und Domkapitel von Roskilde bis zum 
Ende des 14. Jahrhunderts rund 4000 Höfe in ihren Besitz – 
ein Viertel aller Höfe auf Seeland. Auch die Krone stand bei 
der Übertragung von Landbesitz an die Kirche nicht zurück – 
allen voran Knud IV., der nicht zuletzt deshalb den Titel „der 
Heilige“ erhielt. 

 
 

III. Großmachtzeit: Innere und äußere Konflikte 

 
Auch wenn Svend Estridsen 1069/70 noch einmal England in 
alter Wikingermanier plünderte und sein Sohn Knud die Insel 
wieder in sein dänisches Königreich einzuverleiben gedachte – 
ohne jedoch jemals zur Tat zu schreiten –, war die Zeit der 
dänischen Expansion nach Westen am Ende des 11. Jahrhun- 
derts definitiv vorbei. Dänische Eroberungsversuche richteten 
sich von nun an auf den Ostseeraüm. 

Die Stellung des Königs war am Ende der Wikingerzeit trotz 

des nun anerkannten Alleinkönigtums noch relativ schwach – 
sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich. Er besaß, abgese- 
hen von den Zöllen und Abgaben in den Königsstädten (d.h. 
Kaufstädten), kein allgemeines Steuererhebungsrecht, und auch 
Gesetze konnte er nicht erlassen. Letzteres war noch immer 
das Vorrecht der Landschaftsthinge, von denen es drei gab: 
je eines in Jütland, Seeland und Schonen. Deshalb existierten

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auch drei unterschiedliche Landschaftsrechte. Die drei Thinge 
besaßen zudem das Bestätigungsrecht für einen neugewählten 
König. Eine allgemeine Steuerpflicht der Untertanen gegen- 
über der Krone gab es zunächst nicht. Allerdings bestand für 
jeden Freien die Pflicht zur Heerfolge, Leding genannt. Das 
Königreich war dafür in Kreise unterteilt, von denen ein jeder 
im Kriegsfall eine bestimmte Anzahl von Schiffen mit Besat- 
zung dem König zur Verfügung stellen mußte. Kam jemand 
der Ledingspflicht nicht nach, konnte der König ihm Strafen 
auferlegen, die meist in der Abtretung von Grundbesitz be- 
standen. In Friedenszeiten konnte der König in seiner Eigen- 
schaft als Friedensherr von den Ledingspflichtigen eine Ersatz- 
leistung einforden, gewöhnlich in Form von Ernteabgaben. 

Mit der allgemeinen Veränderung des Militärwesens im 

hohen Mittelalter änderte sich auch diese Ledingspflicht. Rit- 
terheere mit gepanzerten Reitern zeigten sich dem Aufgebot 
alter Ordnung überlegen. Pferde und Rüstungen konnten sich 
aber nur die Großbauern und Magnaten leisten. Der leicht- 
bewaffnete Bauer war nicht mehr gefragt, stattdessen mußte 
er für die Entpflichtung von der Heerfolge der Krone eine 
Steuer entrichten. Er wurde zum Steuerbauern. Großbauern 
und Magnaten, die weiterhin für den König Waffendienst 
verrichteten, blieben von der Steuerpflicht befreit. Es war dies 
die Geburtsstunde des Feudaladels in Dänemark. 

Das Königtum konnte seine wirtschaftliche Stellung da- 

durch stärken, daß es sich beträchtlichen Grundbesitz aneig- 
nete – durch Erbschaft, Eroberung oder durch erwähnte 
Strafabtretungen. Auch die Regalien, die Schätze des Bodens 
und der Strände, standen dem König zu. In die Verwaltung 
wurden, wie schon bei den Königsstädten, Vögte eingesetzt, 
die der lokalen Bevölkerung gegenüber die Königsmacht re- 
präsentierten. Sichtbare Zeichen dieser Entwicklung waren 
die königlichen Burgen, die am Ende des 12. Jahrhunderts 
überall im Land errichtet wurden und um die herum in zu- 
nehmendem Maße auch Kronland arrondiert wurde. 

Allmählich gewann die Königsmacht im Zusammenwirken 

mit der Kirche auch Einfluß auf die Gesetzgebung; zunächst

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dadurch, daß die einzelnen Landschaftsrechte von Klerikern, 
die im Kirchenrecht bewandert waren, systematisiert und 
„verbessert“ wurden. Die Herleitung der königlichen Macht 
von Gott erhielt auf diese Weise Eingang in die Gesetzestexte. 
Es dauerte aber noch bis zum 12. Jahrhundert, ehe sich in 
Dänemark die Monarchie von Gottes Gnaden mit Waldemar 
dem Großen endgültig durchgesetzt hatte. Nach diesem Ver- 
ständnis war Ungehorsam gegenüber dem König gleichbedeu- 
tend mit Ungehorsam gegenüber Gott. Doch galt dies wohl- 
gemerkt nur so lange, wie der König als rechter christlicher 
Fürst auftrat und nicht als ungerechter Herrscher. Implizit 
war hiermit auch das Aufsichtsrecht der Kirche über den 
,rechten christlichen Fürsten’ eingeführt. Diese enge Verbin- 
dung zwischen Gott, Kirche und König fand ihren symbo- 
lischen Ausdruck darin, daß nun auch die Krönung des Kö- 
nigs durch den Erzbischof eingeführt wurde. 

Daß diese Entwicklung der Festigung der Königsmacht, die 

mit der Herrschaft Waldemars I. ihren vorläufigen Abschluß 
fand, nicht ohne Konflikte und Blutvergießen vonstatten ging, 
zeigt sich allein schon daran, daß fünf seiner Vorgänger auf 
dem dänischen Thron eines gewaltsamen Todes starben. Die 
Machtverhältnisse waren noch keineswegs stabil und der eben 
erst aus den Reihen der Großbauern erwachsene Adel nicht 
bereit, seine Macht zugunsten eines einzelnen, der über ihm 
stehen sollte, abzugeben. Hinzu kam, daß der Thron durch 
die ihm zugewachsenen Ressourcen auch wirtschaftlich inter- 
esssanter geworden war. Da Dänemark weiterhin ein Wahl- 
reich war, stand der Königsthron theoretisch jedem Adligen 
offen, wenngleich sich die Praxis durchgesetzt hatte, auf 
den Thingen den ältesten Sohn eines verstorbenen Königs zu 
wählen. In der weitverzweigten Königsfamilie, zu der auch 
die unehelichen, aber vom König anerkannten Kinder gehör- 
ten, gab es deshalb immer wieder einen, der der älteste Sohn 
sein wollte, auch wenn er nicht an der Reihe war. Hieraus 
resultierten mitunter Tragödien Shakespeareschen Ausmaßes. 
Um diese Konfliktkonstellation zu entschärfen, ging man 
dazu über, einen Thronprätendenten an der Königsmacht teil--

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haben zu lassen, indem ihm gegen Leistung des Treueeids eine 
Provinz an der Peripherie des Reiches als Lehen gegeben wur- 
de. Allerdings konnte dies wiederum die Gefahr beinhalten, 
daß dieser Prätendent sich hier eine Hausmacht schuf, die ge- 
gen den König gerichtet werden konnte. 

Beides, innerfamiliäre Auseinandersetzungen um die Thron- 

folge und Einbeziehung der mächtigen Verwandtschaft an der 
Peripherie in diesen Streit, führte Mitte des 12. Jahrhunderts 
zu einem beinahe 30 Jahre währenden innerdynastischen 
Kleinkrieg, dem eine ganze Reihe von Angehörigen der Königs- 
familie zum Opfer fiel, u.a. auch König Niels. Erst 1157 fand 
dieser Kampf um die Krone mit der Durchsetzung Walde- 
mars I. ein Ende. Waldemar war der Kandidat der Kirche, der 
insbesondere im mächtigen Bischof von Roskilde, Absalon, 
seinen stärksten Verbündeten fand. Absalon, der spätere Erzbi- 
schof von Lund und eigentliche politische Führer des Reiches, 
entstammte einer der reichsten Adelsfamilien des Reiches, den 
Hvide. Er gilt auch als der Gründer Kopenhagens, der hier eine 
Burg errichtete, von der aus die Schiffahrt im Öresund kon- 
trolliert werden konnte. Die Kirche hatte während dieser drei- 
ßigjährigen Thronwirren das Reich praktisch zusammengehal- 
ten. Die Aufgaben, die sich König Waldemar nun stellten, 
galten nicht nur der Wiederherstellung der Königsmacht, son- 
dern gingen auch einher mit den Interessen der Kirche, die wie- 
derum von Absalon formuliert wurden. Dieser hatte erkannt, 
daß ein eigenständiges Königtum, das nicht ständig von An- 
sprüchen des deutschen Kaisers in Frage gestellt werden wollte, 
nicht nur politisch und kirchlich, sondern auch historisch legi- 
timiert werden müßte – ganz so wie in den anderen christ- 
lichen Reichen des Abendlandes. Dieses war der Entstehungs- 
hintergrund der „Dänischen Chronik“ des Saxo Grammati- 
cus, die im Auftrag des Lundenser Erzbischofs erstellt wurde. 
Auf Latein geschrieben, ist sie die bedeutendste mittelalter- 
liche historiographische Schrift Dänemarks. 

Die machtpolitischen Ambitionen Absalons und Waldemars 

zielten auf die Ausweitung der dänischen Macht unter dem 
Deckmantel der Pazifizierung und Christianisierung der Ge-

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biete südlich der dänischen Inseln, wo der slawische Stamm 
der heidnischen Wenden durch wiederholte Raub- und Plün- 
derüngszüge zu einer ernsten Bedrohung Inseldänemarks (da- 
mit sind die Inseln zwischen Jütland und Schonen gemeint) 
geworden war. Waldemar reorganisierte das Ledingswesen 
und führte nun, mit tatkräftiger Unterstützung Absalons, Jahr 
für Jahr militärische Expeditionen ins Wendenland (d.h. ins 
heutige Holstein und Mecklenburg) durch, die als Kreuzzüge 
den besonderen Segen des Papstes erhielten. Deren Höhe- 
punkte waren die Eroberung Rügens und die Zerstörung des 
Kultzentrums der Wenden in Arkona. Diese dänische Expan- 
sionspolitik entlang der südlichen Ostseeküste wurde von den 
beiden Söhnen Waldemars, Knud VI. und Waldemar IL, fort- 
gesetzt. 1185 mußten die wendischen Fürstentümer Mecklen- 
burg und Pommern König Knud als obersten Lehnsherrn an- 
erkennen, der seitdem den Titel ,König der Dänen und der 
Wenden’ führte. Währenddessen unterwarf der jüngere Bru- 
der Waldemar als Herzog von Schleswig die Grafschaft Hol- 
stein sowie die unlängst gegründeten aufblühenden Hanse- 
städte Hamburg und Lübeck. Nachdem Waldemar seinem 
Bruder 1202 auf dem Thron nachgefolgt war, griff er sogar 
bis nach Estland aus, was wiederum mit kirchlicher Zustim- 
mung als Kreuzzug deklariert wurde. Hier nun ereignete sich 
ein im dänischen Nationalmythos zentrales Ereignis, nämlich 
das Niedersinken des Danebrog vom Himmel in der Schlacht 
bei Lyndanisse im Jahre 1219 als Zeichen für die christlichen 
Dänen, daß sie die heidnischen Esten besiegen würden. Fortan 
sollte das weiße Kreuz auf rotem Grund Symbol des däni- 
schen Königtums sein. 

Das Ostseeimperium Waldemars II. (des Siegers, wie er fort- 

an genannt wurde) dagegen bestand nur kurze Zeit, denn es 
stand auf tönernen Füßen: Zum einen überforderte seine Auf- 
rechterhaltung schlichtweg die dänischen Kräfte, zum anderen 
gab es keine tragende Idee, die dieses heterogene Gebilde zu- 
sammenhielt, und letztlich war es realiter nichts anderes als die 
befristete Huldigung norddeutscher, slawischer, baltischer und 
estnischer Fürsten gegenüber dem dänischen König als Lehns-

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herrn. Bereits 1223 deutete sich der Zerfall der Macht an, und 
das auf eine für Waldemar besonders schmachvolle Weise, 
denn er geriet durch eine List in die Gefangenschaft norddeut- 
scher Fürsten, in der er mehrere Jahre verbringen mußte, bis 
eine riesige Summe Lösegeld für ihn aufgebracht war. 

Den größten Nutzen aus den dänischen Eroberungen zog 

letzten Endes nicht das dänische Königtum, sondern die deut- 
schen Kaufleute, die unter der Pax Danica im Ostseeraum wie 
an einer Perlenkette aufgezogen von Lübeck aus eine Hafen- 
stadt nach der anderen bis nach Estland anlegten. Dies war 
gewissermaßen das Rückrat des innerhalb kürzester Zeit ent- 
stehenden mächtigen Hansebund unter Führung Lübecks, 
das sich 1227 in der Schlacht bei Bornhöved (bei Segeberg) 
zusammen mit den Holsteinern aus der dänischen Oberhoheit 
befreite. 

Die Auseinandersetzung mit dem Hansebund sollte – im 

Positiven wie im Negativen – zu einem bestimmenden Faktor 
in der dänischen Politik in den folgenden Jahrhunderten wer- 
den. Die Hanse trug als Abnehmer und Lieferant einerseits 
wesentlich zur Entwicklung des dänischen Wirtschaftslebens 
bei und vermittelte überdies bedeutende kulturelle Impulse. 
Sie strebte aber auch, vorweg Lübeck, stets nach Privilegien 
durch den dänischen König, die ihre beherrschende Stellung 
sichern bzw. ausweiten konnten. Dabei kam es mitunter zu 
massiven Eingriffen in die dänische Politik und zu kriegeri- 
schen Konflikten. Neben der Ausschaltung nichthansischer 
Konkurrenten waren es vor allem zwei Interessen, die die han- 
sischen Kaufleute in Dänemark hatten. Das eine (in erster Li- 
nie der preußischen Hansestädte) war ein verkehrspolitisches, 
nämlich die unbehinderte und möglichst zollfreie Durchfahrt 
ihrer Koggen durch den Öresund und die Belte. Das andere 
(vor allem Lübecks) waren die schonischen Heringsmärkte, 
wo in jedem Herbst von Hansekaufleuten die von dänischen 
Fischern im Öresund gefangenen gewaltigen Mengen Hering 
aufgekauft, eingesalzen und auf den deutschen Markt ge- 
bracht wurden. Dies war für die Hanse ein ungemein pro- 
fitables Geschäft und ein starkes Fundament ihrer Wirtschafts-

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macht. Ihr Handelsmonopol auf den Schonenmärkten kam 
bei Streitfragen mit dem dänischen König regelmäßig auf die 
Tagesordnung und sorgte für zusätzlichen Zündstoff. Als 
schließlich im Laufe des 15. Jahrhunderts die Holländer in 
diese hansische Domäne einbrachen und in Konfliktsituatio- 
nen vom dänischen König als Gegengewicht zur Hanse in- 
strumentalisiert wurden, stieg die Bereitschaft zu hansischen 
Kriegszügen gegen Dänemark deutlich an. 

Nach dem Tode Waldemars II. im Jahre 1241 kam es zu 

einem rapiden Zerfall der Königsmacht durch dynastische 
Auseinandersetzungen, die sich über beinahe einhundert Jahre 
hinzogen und in ihrer Erscheinungsform und Intensität an die 
Rosenkriege in England erinnern. Dänemark war nahe daran, 
sich in Teilreiche aufzulösen bzw. zur Beute der Nachbarn zu 
werden. In diesem Streit wurde auch der Keim für einen Kon- 
flikt gelegt, der bis in das 20. Jahrhundert hinein wiederkeh- 
rend für Unruhe sorgen sollte. Es ging hierbei um das Herzog- 
tum Schleswig, das Erik IV., Waldemars Sohn, der noch zu 
dessen Lebzeiten zum König gekrönt worden war, seinem 
Bruder Abel als Lehen gab, um dessen allzu offensichtliches 
Streben nach der Königskrone zu zügeln. Doch die Rechnung 
ging nicht auf, denn Abel griff nun von seiner neuen und rei- 
chen Hausmacht aus noch begehrlicher nach der Krone, wo- 
bei ihn die Grafen von Holstein und die Stadt Lübeck unter- 
stützten. Plündernd und brandschatzend zogen Abels Truppen 
durchs dänische Land. Und nicht wie im Alten Testament 
Abel, sondern Erik wurde – in Schleswig – erschlagen und 
Abel daraufhin 1250 König. Doch schon zwei Jahre später 
kam auch er – in einem Zug gegen die Friesen – zu Tode, so 
daß der dritte der Brüder, Christopher, auf den Thron gelang- 
te. Dieser Zweig der Familie konnte die Krone zwar verteidi- 
gen, doch mußte er sich ständig gegen die Ansprüche der 
Abel-Dynastie, also der Herzöge von Schleswig, die dort ihre 
Machtposition ausbaute, sowie deren Holsteinische Verbün- 
dete zur Wehr setzen. Das Herzogtum Schleswig begann seit 
dieser Zeit, eine politische Sonderrolle zu spielen und Bestre- 
bungen zu zeigen, sich auch staatsrechtlich aus der Monarchie

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herauszulösen. Das ging schließlich so weit, daß sich die Her- 
zöge von Schleswig in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhun- 
derts offen mit den Gegnern Dänemarks verbündeten und für 
einige Zeit sogar die Souveränität erlangten. 

Ein weiteres oppositionelles Element war im 13. Jahrhun- 

dert die Kirche, die in der Mitte des Jahrhunderts stärker auf- 
treten konnte, weil der Papst nicht mehr auf die Unterstüt- 
zung des dänischen Königs gegen den Kaiser angewiesen war. 
Der Erzbischof in Lund scheute nun nicht mehr vor bewaffne- 
ten Auseinandersetzungen mit der Krone zurück, um seine 
Auffassung von kirchlicher Immunität und Eigenrecht durch- 
zusetzen. Auch der dänische Adel nutzte die Schwäche der 
Königsmacht, um seine politische und wirtschaftliche Stellung 
im Reich zu verbessern. Er trat immer selbstbewußter als 
eigener Stand auf, der als solcher ein Mitspracherecht bei der 
Machtausübung einforderte. Seit den 1250er Jahren hielt er 
regelmäßig Versammlungen ab, den sogenannten Danehof, 
auf denen der König den Magnaten gegenüber Rechenschaft 
ablegen sollte. Aus diesem Danehof heraus bildete sich einige 
Zeit später der Reichsrat, der sich aus den Bischöfen und 
den bedeutendsten Adligen zusammensetzte. Zusammen mit 
diesem Reichsrat als Beratungsorgan sollte der König fortan 
regieren, und um königlicher Willkür vorzubeugen, ließen 
sich die Magnaten 1282 von König Erik Glipping eine Hand- 
feste (Kapitulation) ausfertigen, die die politische Mitbestim- 
mung des Adels regelte und ihm dazu Rechtsgarantien (keine 
Gefangensetzung ohne Recht und Rechtsspruch) zusicherte. 
Solche Handfesten, in denen das Verhältnis zwischen Krone 
und Ständen, insbesondere dem Adel, geregelt wurde, hat 
künftig jeder neugewählte König unterzeichnen müssen. 

Im Ringen zwischen Adel, Kirche und Krone um die An- 

eignung der bäuerlichen Arbeitskraft konnte der Adel mit der 
Handfeste von 1282 einen weiteren Erfolg verbuchen, denn 
darin wurden der Krone Grenzen hinsichtlich der Arbeitsbe- 
lastung der Bauern für königliche Gewerke gesetzt. 

Die Inhaber der Krone setzten in dieser Zeit der inneren 

und äußeren Auseinandersetzungen alles daran, ihre militä-

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rischen Ressourcen zu stärken, was sie vor allem durch die 
Anwerbung ausländischer Landsknechte, in erster Linie deut- 
schen, bewerkstelligten. Die Folge war, daß sich die Krise zu- 
sehends verschärfte. Denn um die Landsknechte bezahlen zu 
können, wurde die Zoll- und Steuerschraube angezogen. Erik 
Glipping experimentierte sogar mit einer Münzverschlechte- 
rung, so daß sich schließlich Magnaten und Kirche offen ge- 
gen die Königsmacht stellten. Die dubiosen Umstände der 
Ermordung Erik Glippings 1286, in die offensichtlich einige 
Große verwickelt waren, trugen zu einer weiteren Trübung 
des Verhältnisses zwischen Krone und Magnaten bei, das sich 
auch in der Folgezeit nicht entspannte, zumal sein Sohn und 
Nachfolger Erik Menved einer kostspieligen, kontinentalen 
Hofhaltung zuneigte und außerdem eine aggressive Außenpo- 
litik einschlug, mit der er seine innere Stellung glaubte festi- 
gen zu können. Obgleich es ihm zeitweilig gelang, in Holstein, 
Lübeck und Rostock sowie in Teilen Schwedens seine Lehns- 
hoheit bestätigt zu bekommen, wurde er hier in ein anhalten- 
des militärisches Engagement verwickelt, das die Krone teuer 
zu stehen kam. Zudem erhoben sich 1313 in Teilen des däni- 
schen Reiches die Bauern – nicht selten mit adliger Rücken- 
deckung – gegen die königlichen Forderungen. Die Finanzen 
der Krone wurden auf diese Weise mehr und mehr zerrüttet, 
so daß Erik sowie sein Bruder und Nachfolger Christopher in 
ihrer Geldnot sogar gezwungen waren, die politische Macht 
zu kapitalisieren, indem sie bei den mächtigen Grafen von 
Holstein Unsummen Geldes liehen, für die die Holsteiner eine 
königliche Burg nach der anderen und viele der dänischen 
Lehen, zuletzt fast das ganze Kronland, als Pfand bekamen. 
Der größte Nutznießer war Graf Gerhard von Holstein 
(Rendsburg), der sich dadurch zum faktischen Regenten 
Dänemarks aufschwang. Es wurde nach Christophers Tod 
nicht einmal ein neuer König gewählt. Gerhards Regiment 
war hart und traf vor allem wieder die Bauern, denn seine 
Bestrebungen zielten nicht nur auf deren wirtschaftliche Aus- 
beutung, sondern liefen darauf hinaus, feudale Strukturen hol- 
steinischen (also kontinentaleuropäischen) Zuschnitts zu schaf-

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fen, die dem jütischen Landschaftsrecht und den dänischen 
Bauernfreiheiten widersprachen. Als seine Herrschaft immer 
rücksichtsloser wurde und seine Landsknechte auch für die 
dänischen Magnaten zu einer ernsten Gefahr geworden wa- 
ren, wurde Gerhard 1340 Opfer einer politischen Verschwö- 
rung, die gleichsam zum Fanal für die Befreiung des dänischen 
Landes von fremder Herrschaft wurde – denn inzwischen 
hatte auch im schonischen Landesteil der schwedische König 
Magnus Eriksson eine von den Holsteinern erkaufte Fremd- 
herrschaft errichten können. Überall erhob man sich nun, und 
das auf knapp 12 000 Mann bezifferte Heer der Holsteiner 
zog sich nach anfänglicher Gegenwehr zurück, denn die 
Söhne des Grafen hatten sich inzwischen darauf verständigt, 
den teuren und letztlich unsicheren Machterhalt aufzugeben 
und statt dessen anzustreben, die Pfandschaften wieder in 
bare Münze umzuwandeln, anstatt diese möglicherweise 
ganz zu verlieren. Für diesen Ausgleich bedurfte es nicht nur 
des militärischen Rückzuges als Zeichen, sondern auch eines 
Eingehens auf die Bestrebungen der Magnaten. Als Kom- 
promißkandidaten für den seit acht Jahren vakanten däni- 
schen Thron einigte man sich auf den Sohn Christophers IL, 
Waldemar, der den Holsteinern den Vorzug deutscher Bin- 
dung zu bieten schien, da seine Schwester mit dem Sohn des 
Kaisers, dem Markgrafen Ludwig von Brandenburg aus dem 
Hause Witteisbach, verheiratet war. Waldemar, der später den 
Beinamen Atterdag (etwa ,der Zögerliche’) erhielt (die Zeit- 
genossen titulierten ihn zunächst noch ,der Böse’), sollte den 
namensgleichen großen Vorgängern auf dem Thron alle Ehre 
machen, ja diese an politischer Begabung und Geschick sogar 
übertreffen. Das war 1340 noch nicht absehbar, denn erst 
einmal mußte Waldemar die königliche Macht wieder festigen 
und das Kronland zurückgewinnen. Ihm kam dabei zugute, 
daß, abgesehen von den Holsteinern, auch andere auswärtige 
Mächte ein Interesse an der Konsolidierung der Königsmacht 
und an verläßlichen politischen Verhältnissen in Dänemark 
hatten: Die Hanse, weil die chaotischen machtpolitischen 
Zustände dort nicht ohne negative Auswirkungen auf ihren

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Handel geblieben waren, der Brandenburger (eigentlich Wit- 
telsbacher), damit ihm endlich die nicht unerhebliche Mitgift 
seiner Ehefrau ausgezahlt werden konnte. 

Waldemar war ein tüchtiger Intrigant, der mit dem schwe- 

dischen und dem norwegischen König sowie norddeutschen 
Fürsten wechselnde Bündnisse einging, die oft einander wider- 
sprachen oder sogar gegeneinander gerichtet, aber stets und 
emsig auf seinen Machtausbau gerichtet waren. Gleichzeitig 
belastete er seine Untertanen mit immer neuen Steuern und 
trieb systematisch die ehemaligen Krongüter ein. Bei letzterem 
kam ihm zugute, daß er persönlich von der Pestepidemie ver- 
schont blieb, während ihr nicht wenige Magnaten und deren 
Familien zum Opfer fielen. Widerständigkeit wurde unbarm- 
herzig niedergeschlagen und die alten dänischen Freiheitsrech- 
te mit Füßen getreten. „Der Friede der Herren, Bürger und 
Bauern wurde so gering geachtet, daß im ganzen Reich keine 
Zeit zum Essen, Ruhen oder Schlafen war“, ist in einer see- 
ländischen Chronik zu lesen. Mit dem Verkauf Estlands an 
den Deutschen Ritterorden bekam Waldemar 1346 die nöti- 
gen Gelder in die Hand, um die ärgsten auswärtigen Gläubi- 
ger der Krone zufriedenzustellen und zudem die militärische 
Basis zu schaffen, die es ihm in den folgenden Jahren ermögli- 
chen sollte, die königliche Macht im ganzen Reich durch- 
zusetzen und schließlich einen expansionistischen Kurs ein- 
zuschlagen. Hierbei klangen erstmals deutlich vernehmbar 
Bestrebungen der Krone Dänemark an, die bis in das späte 
17. Jahrhundert hinein zu einer die Geschicke des Landes 
maßgeblich beeinflussenden Konstante werden sollten: Die 
Herrschaft über die Ostsee, das vielbeschriebene Dominium 
Maris Baltici. Im Mittelpunkt der dänischen Interessen stand 
dabei die Kontrolle über die Handelswege und -platze vom 
Sund bis ins Baltikum. Die Hansestädte hatten seit über ein- 
hundert Jahren gezeigt, welche Reichtümer aus dem Ost- 
West-Handel gezogen werden konnten. Waldemar hatte er- 
kannt, daß er, solange die Kroneinnahmen hauptsächlich aus 
der bäuerlichen Arbeitskraft gezogen wurden, er auch stets 
vom Adel abhängig sein würde. Die Krone mußte sich des-

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halb zusätzliche Einkunftsquellen sichern, und am lohnend- 
sten schien ihm die Beteiligung an den kaufmännischen Profi- 
ten zu sein. Die Aussicht, bei ihnen durch Zölle und Steuern 
schöne Gelder abschöpfen zu können, muß für Waldemar 
derart verlockend gewesen sein, daß er sich auf ein militäri- 
sches Abenteuer einließ, dessen Ausgang für ihn allerdings 
mehr als zweifelhaft war. Zwar konnte Dänemark durch 
Waldemars Eroberungen einen territorialen Zugewinn erzie- 
len, die faktische Macht fiel jedoch in die Hand des Hanse- 
bundes. Dieser unterstützte – bezogen auf Dänemark – zwar 
zunächst Waldemars Konsolidierungsbestrebungen, um sich 
dann aber, als dieser 1361 mit seinen Landsknechten die Insel 
Gotland überfiel und die alte Hansestadt Visby besetzte, mit 
aller militärischen Macht gegen ihn zu wenden. Dabei zog die 
Hanse auch unzufriedene dänische Magnaten auf ihre Seite, 
so daß die mühsam von Waldemar errungene dänische Einheit 
wieder zerbrach. Was folgte, war ein erbitterter Seekrieg der 
Hanse gegen Waldemar, der schließlich auch von seiner deut- 
schen Verwandtschaft im Stich gelassen wurde. Dieser Krieg 
gegen den Dänen nimmt auch in der Hansegeschichte eine 
zentrale Bedeutung ein, konnten sich die Städte doch erstma- 
lig auf ein einheitliches Vorgehen gegen eine fremde Macht 
einigen und diesen Beschluß auch konsequent in die Tat um- 
setzen. Das letzte Drittel des 14. Jahrhunderts wird denn auch 
gemeinhin als Höhepunkt hansischer Macht bezeichnet, was 
seinen deutlichen Ausdruck darin fand, daß die Städte 1370 
im Vertrag von Stralsund nicht nur dem dänischen König den 
Frieden diktierten, sondern dabei sogar die Begehrlichkeiten 
ihrer verbündeten norddeutschen Fürsten auf dänisches Land 
abwehren konnten. Die Insel Gotland wurde sogar bei Däne- 
mark belassen, das der Hanse allerdings die Kriegskosten 
ersetzen und das Recht einräumen mußte, bei künftigen Kö- 
nigswahlen ein entscheidendes Wort mitzureden. Die wichtig- 
sten Festungen in Schonen, vor allem am Sund, wurden der 
Hanse für 15 Jahre als Pfand überlassen. 

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IV. Unionszeit 

 
 
1375 starb Waldemar überraschend, und wieder schien es 
hinsichtlich der Nachfolgerfrage zu Konflikten zu kommen, 
denn Waldemar war ohne männlichen Erben. Doch seiner 
Tochter Margarethe, seit 1363 verheiratet mit dem norwe- 
gischen König Håkon, gelang es in geschickt geführten Ver- 
handlungen, die Ansprüche ihres erst fünfjährigen Sohnes 
Olav durchzusetzen, für den sie gemeinsam mit dem däni- 
schen Reichsrat die Regentschaft ausüben sollte. Die däni- 
schen Magnaten und die Hanse versprachen sich von dieser 
Lösung einige Vorteile. Die Magnaten, weil noch während 
Waldemars Regentschaft das alte Problem der Machtvertei- 
lung zwischen König und den privilegierten Ständen wieder in 
den Vordergrund gerückt war. Waldemar hatte sich geweigert, 
eine Handfeste auszustellen, und seine Herrschaft im Innern 
dadurch gefestigt, daß er landesweit seine Beamten auf die 
königlichen Burgen und festen Orte verteilt hatte. Diese Ent- 
wicklung glaubte man wieder zurückdrängen zu können. Die 
Hanse versprach sich schlicht weitere wirtschaftliche Privile- 
gien, vor allem in Norwegen. 

Als Håkon 1380 verstarb, fiel seinem Sohn auch der nor- 

wegische Thron zu, und auch hier übte nun Margarethe 
im Namen des Sohnes die Regentschaft aus. Dies war der Be- 
ginn der bis 1814 währenden dänisch-norwegischen Union 
(oder wie es die norwegische Nationalgeschichtsschreibung 
des 19. Jahrhunderts zu nennen pflegte: der „400jährigen 
Nacht“ in der norwegischen Geschichte). Nach dem frühen 
Tod ihres Sohnes wäre Margarethes Regentschaft nach gel- 
tendem Staatsrecht eigentlich schon 1387 beendet gewesen, 
denn ein neuer König hätte gewählt werden müssen. Doch 
wieder konnte sie die Reichsräte der beiden Reiche auf ihre 
Seite ziehen, die ihr als ,Regentin auf Lebenszeit’ huldigten. 
Nur wenige Monate später, im März 1388, trug ihr auch ein 
einflußreicher Teil der schwedischen Magnaten die Regent- 
schaft der Krone Schweden als bevollmächtigte Frau’ an, denn

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33

die schwedischen Magnaten waren unzufrieden mit ihrem 
König Albrecht aus dem Hause Mecklenburg, der zu ihrem 
Nachteil immer dreister seine norddeutschen Vasallen auf die 
bedeutenden Posten im Reich gehoben hatte. Auch die mittel- 
schwedischen Bergwerksunternehmer hatte er durch die Er- 
hebung übermäßiger Zölle, mit denen Albrecht seine Kasse 
auffüllen und zugleich die Hanse treffen wollte, gegen sich 
aufgebracht. Margarethe scheint die Situation und die großen 
Möglichkeiten, die sich ihren dynastischen Ambitionen boten, 
schnell erfaßt zu haben. Im Süden Dänemarks beruhigte sie 
die Lage vorerst, indem sie den Grafen von Holstein mit dem 
Herzogtum Schleswig belehnte, das dieser sich sowieso schon 
faktisch angeeignet hatte. Sie schickte nun ein Heer nach 
Schonen, das gegen Albrecht antrat und diesen, der sie 
noch kurz zuvor als „König Hosenlos“ verhöhnt hatte, Ende 
Februar 1389 vernichtend schlug. Nur in Stockholm konnte 
sich eine mecklenburgische Besatzung halten, unterstützt von 
dort ansässigen deutschen Kaufleuten. Entsatz erhielt die 
belagerte Stadt über See durch norddeutsche Seefahrer, vor- 
nehmlich aus Rostock und Wismar, denen die Mecklenburger 
Kaperbriefe gegen Dänemark ausstellten. Diese Lebensmittel- 
lieferanten, die sog. Vitalienbrüder, gingen zum Schaden der 
Handelsschiffahrt mehr und mehr dazu über, reine Piraterie 
auch über den Ostseeraum hinaus zu betreiben. Unterdessen 
schritt Margarethe unter eifriger Teilnahme der schwedischen 
Stände mit ihrer Herrschaftssicherung voran. Sie strebte nach 
einer raschen Lösung der Thronfolgefrage in allen drei nor- 
dischen Reichen. In ihrem zum damaligen Zeitpunkt noch 
unmündigen Großneffen Erich (Erik) von Pommern glaubte 
sie einen geeigneten Kandidaten für die Kronen gefunden zu 
haben. Schon 1388 ließ sie ihn vom norwegischen Reichsrat 
als „rechten Erben des Reiches“ annehmen, sie selbst sollte 
bis zur Mündigkeit Eriks die Regierungsgeschäfte ausüben. 
Sollte Erik keinen männlichen Nachfolger haben, sollte die 
Nachfolge auf den nächsten nach dem norwegischen Thron- 
folgerecht übertragen werden. Es war somit nicht nur eine 
Huldigung Eriks, sondern zugleich die Umwandlung Norwe-

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gens in ein erbliches Königreich. Eriks Nachfolger konnten 
daher ohne Huldigung das norwegische Erbe antreten. 1396 
setzte sie die Nachfolge Eriks auch in Dänemark und Schwe- 
den durch. Margarethe aber wollte mehr als einen in den ein- 
zelnen Reichen angenommenen gemeinsamen Thronpräten- 
denten. Alle Absprachen, die vorausgegangen waren, sollten 
in einem einzigen, öffentlichen Akt vollzogen und dokumen- 
tiert werden und universale Rechtskraft erlangen. So berief sie 
die Spitzen des weltlichen und des geistlichen Adels der drei 
Reiche zu einer Krönungsversammlung nach Kalmar, der da- 
maligen Grenzfeste zwischen Dänemark und Schweden. Im 
Anschluß an die Krönung Eriks fanden Verhandlungen über 
die Regierungsmodalitäten statt, deren Ergebnisse in zwei 
Dokumenten noch heute vorliegen: zum einen in dem Krö- 
nungs- oder Huldigungsbrief vom 13. Juli 1397, zum anderen 
im Unionsbrief vom 20. Juli 1397. Das erste Dokument ist ein 
den damals gebräuchlichen Formen entsprechendes Doku- 
ment, das allerdings nur die vollzogene Krönung und Huldi- 
gung mit dem gegenseitigen Treueversprechen auf Lebenszeit 
Margarethes und Eriks bestätigte sowie Margarethe General- 
vollmacht für ihre Reichsverweserschaft gab. 

Die zweite Urkunde dagegen, die den Keim für die über 

hundert Jahre währenden Streitigkeiten zwischen Dänemark 
und Schweden legte, ließ aufgrund formaler Abweichungen und 
unpräziser Inhalte von vornherein die allgemeine Rechtsgül- 
tigkeit zweifelhaft erscheinen. Die beiden Dokumente schie- 
nen sich in gewisser Weise zu widersprechen: Das eine bestä- 
tigte die königliche Personalunion über die drei Reiche; das 
zweite aber brachte zum Ausdruck, daß man sich in Kalmar 
offensichtlich nicht einigen konnte, wie die Herrschaftsform 
realiter aussehen sollte. Eine einheitliche Regierung über alle 
drei Reiche wurde anscheinend von der Mehrzahl der Ver- 
sammelten nicht gewünscht. Immerhin wurde festgelegt, daß 
die drei Reichsteile für alle Zukunft einen gemeinsamen Kö- 
nig haben sollten. Den drei Reichsräten blieben jedoch noch 
allerhand Befugnisse, auch sollten Recht und Gesetz in jedem 
Reichsteil nach alter Gewohnheit bestehenbleiben. Die beiden

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35

Dokumente belegen das Tauziehen um konstitutionelle Prin- 
zipien zwischen der Königsmacht, die die Erblichkeit anstreb- 
te, und dem Adel, der sich die Wahl des Throninhabers vor- 
behalten wollte. Norwegen war ein Erbreich, Dänemark und 
Schweden waren dies nicht. 

Margarethes Regentschaft in Dänemark ist vor allem durch 

eine Neuordnung der Finanzen und die Reorganisation des 
Staatswesens gekennzeichnet. Die drei wichtigsten Reichsäm- 
ter – Drost (Rechtswesen), Marschall (Militär) und Kammer- 
meister (Finanzen) – wurden nach dem Tod ihrer Inhaber von 
ihr nicht mehr besetzt, wodurch dem Adel ein bedeutendes 
Instrumentarium zur Durchsetzung seiner Standesinteressen 
abhanden kam. Auch achtete sie in ihrem Reich auf die Ein- 
haltung der den Hansestädten in Stralsund 1370 gewährten 
Privilegien. Darüber hinaus hielt sie sich zur Aufbesserung 
der Finanzen an der weltlichen und kirchlichen Aristokratie 
Dänemarks schadlos, indem sie umfassende Güterreduktionen 
durchführte. 

Erik von Pommern, der nach dem Tode Margarethes 1412 

die Regentschaft in den drei Reichen übernahm, versuchte, 
mehr Kapital aus der Handelspolitik zu ziehen. Um den Ein- 
fluß der Hanse zurückzudrängen, begünstigte er das Eindrin- 
gen der Holländer und Engländer in den Ostseeraum. Daß 
dem Öresund als natürliche Sperre zwischen Nord- und Ost- 
see dabei eine zentrale Bedeutung zukam, hatte er schon bald 
erkannt. Er nutzte die sich hier bietenden Möglichkeiten und 
gründete die Stadt und Festung Landskrona am östlichen Ufer 
des Sundes, um hier englische und holländische Kaufleute an- 
zusiedeln. Außerdem räumte er der Stadt Malmö größere 
Handelsprivilegien ein und nahm 1417 Kopenhagen, das bis 
dahin dem Bischof von Roskilde unterstand, als neuen Kö- 
nigssitz in seinen Besitz. Aus denselben handelspolitischen 
Gründen wurde beiderseits des Öresunds eine Reihe weiterer 
Burgen von Erik angelegt, die ihm die Kontrolle dieser Was- 
serstraße ermöglichten. Und so muß es nur konsequent er- 
scheinen, daß er ab 1429 einen Zoll erhob, den jedes Schiff, 
das den Sund passierte, bezahlen mußte. Dieser sogenannte

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Sundzoll blieb, mit mehreren im Laufe der Zeit durchgeführ- 
ten Modifikationen, bis 1857 bestehen. Im Spätmittelalter 
und in der frühen Neuzeit war er eine der wichtigsten Ein- 
nahmequellen der dänischen Krone. 

Eriks rigorose Steuer- und Zollpolitik (man könnte ihn als 

einen Früh- oder Vormerkantilisten bezeichnen) führte lang- 
fristig nicht nur zu einer Konfrontation mit der Hanse mit 
Lübeck an der Spitze. Es entwickelten sich auch sowohl in 
Dänemark als auch in Schweden oppositionelle Kräfte, die 
dem Unionskönig immer gefährlicher wurden und vor denen 
er schließlich, 1439, kapitulieren mußte. Dazu kam in Nor- 
wegen und Schweden der Mißmut des Reichsratsadels über 
die Besetzung der einheimischen Schlösser und Lehen mit 
dänischen Vögten, während weder Norweger noch Schweden 
mit ähnlichen Aufgaben in Dänemark betraut wurden. Auch 
die Kirche widersetzte sich zunehmend der Anwendung ihrer 
Mittel für militärische Zwecke, die der Machtausweitung 
Eriks dienten. 

Aber erst ein Schlag von ganz unerwarteter Seite leitete den 

Anfang vom Ende von Eriks Herrschaft ein: In der mittel- 
schwedischen Bergbaulandschaft Dalarna hatte die selbstbe- 
wußte großbäuerlich-bergbauunternehmerische Oberschicht 
den Druck der von dänischen Vögten getragenen harten Steu- 
erpolitik und Lokalverwaltung, aber auch die durch den 
langjährigen Seehandelskonflikt zwischen Erik und der Hanse 
verursachte Wirtschaftskrise besonders zu spüren bekommen. 
Wirtschaftliche und soziale Bestrebungen wirkten hier zu- 
sammen, als 1434 unter der Führung Engelbrekt Engelbrekts- 
sons, eines kleinadeligen Gruben- und Hüttenbesitzers, ein 
Aufstand gegen den Unionskönig und dessen Anhängerschaft 
losbrach. Die allgemeine Unzufriedenheit im Lande führte zu 
einem raschen Übergreifen der Aufstandsbewegung auf das 
ganze schwedische Kernland, der sich bald der antidänische 
weltliche und geistliche Hochadel anschloß. Die Unruhen 
wurden sogar bis nach Norwegen hinübergetragen, wo die 
Zwangsleistungen für den Unionsherrscher angesichts der seit 
langem krisenhaften Wirtschaftslage des Landes besonders

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das Bauerntum empört hatten. Doch konnte der Aufstand 
hier mit Hilfe des inzwischen danizierten Adels niederge- 
schlagen werden. In Schweden jedoch wurde Erik in einen 
langwierigen Kleinkrieg verwickelt. 

Der Aufruhr machte den Versuch Eriks, das wirtschaftliche 

Übergewicht der Hansekaufleute im Norden zu brechen, zu- 
nichte. Obwohl der Unionskönig in seinen Zielen scheiterte, 
scheint ein kurzer Blick auf seine Ostseepolitik doch interes- 
sant, in der er sich offensichtlich von weitreichenden Plänen 
einer macht- und handelspolitischen Dominanz über diesen 
Wirtschaftsraum leiten ließ. Die Ausgangslage war an sich 
nicht ungünstig. Als Unionskönig herrschte Erik über alle 
skandinavischen Häfen und dazu – was besonders wichtig 
war – über die Zufahrten zur Ostsee. Auch an der Südküste 
standen ihm durch seine pommerschen Besitzungen Stütz- 
punkte zur Verfügung. Einer der Hauptkonkurrenten um die 
Ostseeherrschaft, der Deutsche Orden, war seit der Niederla- 
ge bei Tannenberg 1410 praktisch ausgeschaltet. Erik zögerte 
nicht, jetzt vom Orden das knapp hundert Jahre zuvor 
von Waldemar IV. verkaufte Estland zurückzufordern und zu 
diesem Zweck Polen, mit dem sich Erik verbündete, gegen ihn 
auszuspielen. Das Ziel war offenkundig: durch den Besitz der 
Südküste der finnischen Bucht den lukrativen Novgoroder 
Handel zu kontrollieren. 

Doch als schließlich auch im Kernland Dänemark der 

Hochadel, der im Reichsrat die politische Macht faktisch an 
sich zu reißen vermocht hatte, dem König die Gefolgschaft 
versagte und ihn entmachtete, zog sich Erik nach Gotland zu- 
rück, von wo aus er sich durch Förderung der Seeräuberei an 
seinen Gegnern schadlos hielt. Im Sommer 1439 sagte ihm 
der dänische Reichsrat endgültig die Treue auf, da Erik gegen 
den Willen des Rates versuchte, seinen Neffen Bogislav von 
Pommern als Erben (nach norwegischem Thronfolgerecht) 
einzusetzen. Im Herbst desselben Jahres folgte auch der 
Reichsrat in Schweden diesem Schritt und setzte Erik nun 
auch formal ab. Auch der vom dänischen Adel beherrschte 
norwegische Reichsrat folgte wenig später. 

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Die erfolgreiche Fronde der dänischen und schwedischen 

Magnaten gegen Erik wurde zum Preis einer neuerlich verfe- 
stigten wirtschaftlichen Abhängigkeit von der Hanse erkauft. 
Als der dänische Reichsrat Erik absetzte, mußte er den wendi- 
schen Städten für ihre Unterstützung ihre Privilegien erneuern 
und auf ihren Wunsch eine Handelssperre gegen Holland und 
Seeland anordnen. Die Holländer, inzwischen zu einer be- 
achtlichen Seehandelsmacht geworden, setzten daraufhin ei- 
nen Kaperkrieg gegen hansische und dänische Schiffe in 
Gang, worauf Dänemark insofern einlenkte, als es 1441 die 
Sundpassage für holländische Schiffe wieder freigab. Die 
Holländer sicherten den Dänen zu, sie im Falle hansischer 
Gegenmaßnahmen zu unterstützen. 

Die Entwicklung in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhun- 

derts zeigt aber, daß die Nachfolger Eriks gelernt hatten, 
die Konkurrenz zwischen Holland und der Hanse für ihre 
Zwecke auszunutzen. Diese ganze Entwicklung ging mit einer 
Festigung der Geldwirtschaft im dänischen Reich einher. Da- 
bei suchte das dänische Münzsystem einen stärkeren An- 
schluß an das lübische, was angesichts der engen wirtschaft- 
lichen Verflechtung alich nahelag. 

Ein grundlegender Zug der weiteren Entwicklung, und 

zwar in allen drei nordischen Reichen, war der wachsende 
Einfluß der Interessenvertretung des Hochadels, des Reichsra- 
tes, auf die Politik auf Kosten der Königsmacht. Dem Reichs- 
rat kam dabei zugute, daß die Thronfolgefrage stets mit der 
Unionsfrage verbunden war, weshalb der Prätendent den Rä- 
ten in den einzelnen Reichen Zugeständnisse machen mußte. 
Allerdings beschränkte sich die Einflußnahme der Magnaten 
de facto auf die Bereiche Steuerbewilligung und Thronfolge, 
aus den Alltagsgeschäften hielten sie sich meist weitgehend 
heraus, was dem König wiederum die Möglichkeit bot, die 
Ämter nach seinem Gusto zu besetzen. Hierbei kamen zu- 
nehmend Angehörige des Bürgertums zum Zuge, wodurch 
dieser Stand politisch immer stärker aufgewertet wurde. 

Nach der Absetzung Eriks in Dänemark 1439 wählte der 

dänische Reichsrat  1440 den 25 jährigen Christopher (von

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Bayern), einen Neffen Eriks, zum König, den die Räte schon 
1438 als Reichsverweser eingesetzt hatten. Seine dem däni- 
schen Adel gewährte Handfeste schränkte die königliche 
Macht weiter ein und festigte den Ratskonstitutionalismus. 
Nicht zuletzt aufgrund dieser Selbstbeschränkung Christo- 
phers zogen die Räte der beiden anderen Reiche noch einmal 
nach und bestätigten durch seine Wahl die Union. Christoph 
blieb wenig eigener politischer Spielraum. Zudem wurde seine 
nur siebenjährige Regentschaft schon bald von Konflikten ge- 
trübt. In Dänemark gelang ihm nur mit Mühe die Nieder- 
schlagung schwerer Bauernunruhen, die durch die zunehmend 
verschlechterte wirtschaftliche und rechtliche Lage des Bauern- 
tums hervorgerufen worden waren. In Schweden führte der 
Reichsrat ein mehr oder weniger vom Unionskönig losgelöstes 
Regiment. Hier schlugen auch immer deutlicher die wirt- 
schaftlichen Partikularinteressen der mittelschwedischen Berg- 
werks- und Hüttenbesitzer in politische Forderungen um, die 
zwangsläufig denen des in Schweden ansässigen, dänisch 
gesinnten Gutswirtschaftsadels entgegenliefen. Die solcher- 
maßen in Gang gesetzte Zersplitterung der schwedischen Ma- 
gnatenschicht sollte letzten Endes das Schicksal der Union be- 
siegeln, wenngleich sich dieser Prozeß noch über rund 
80 Jahre hinziehen sollte. Er war gekennzeichnet durch stete 
dänische Versuche, die Union wieder aufzurichten – meist mit 
Gewalt. Das konnte zeitweise immer dann gelingen, wenn 
sich die .dänische’ Fraktion der schwedischen Magnaten, die 
in der Regel in beiden Reichen Güter besaßen, gegen ihre 
Widersacher durchsetzte. Doch konnten Zweckbündnisse ge- 
nauso schnell zerbrechen, wie sie aus Eigensucht entstanden 
waren. Ein erstes Beispiel lieferte die Nachfolgefrage Christo- 
phers, der 1448 erst 32jährig und kinderlos gestorben war. In 
Schweden konnte sich in Gestalt Karl Knutsson Bondes der 
Führer der nationalen’ Fronde durchsetzen und zum König 
wählen lassen. Obgleich er erkennen ließ, daß er sich auch 
zum Unionskönig ausersehen fühlte, wählten Dänen und Nor- 
weger in ihren Reichen einen anderen Kandidaten, nämlich 
Christian von Oldenburg, den Neffen des mächtigen Schauen-

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burgers Adolfs VIII., seines Zeichens nicht nur Graf von Hol- 
stein, sondern auch Herzog von Schleswig. 1450 wurde in 
Bergen sogar ein neuer Unionsvertrag zwischen dänischem 
und norwegischem Reichsrat beschlossen, nach dem beide 
Länder für alle Zukunft als selbständige und gleichberechtigte 
Reiche in einer Personalunion vereint bleiben sollten. Damit 
war für zwei der drei nordischen Reiche die Idee verwirklicht, 
die Margarethe für den ganzen Norden angestrebt hatte. Daß 
auch die schwedische Ratsaristokratie das Unionsprojekt 
nicht gänzlich aufgegeben hatte, zeigte sich schon wenige Jah- 
re später: Die machtpolitischen Konstellationen hatten sich 
dort zu Ungunsten Karls verändert, der durch seine Gelüste 
auf die norwegische Krone sein Reich in kostspielige militäri- 
sche Verwicklungen trieb, die er durch Ausheben von Sonder- 
steuern zu finanzieren gedachte. Die schwedischen Reichsräte, 
angeführt vom Erzbischof von Uppsala, fielen einer nach dem 
anderen von Karl ab, der schließlich 1457 vom Thron gejagt 
wurde. Nun huldigte man auch in Schweden Christian I., der 
den Privilegienforderungen des Reichsrates weit entgegen- 
gekommen war. Es zeugt von Machtkämpfen innerhalb der 
schwedischen Aristokratie und entbehrt auch nicht einer 
kuriosen Note, daß der schwedische Reichsrat Karl Knutsson 
noch zwei weitere Male (1464/65, 1467–70) auf den Thron 
hievte, nämlich jedesmal dann, wenn die dänische Herrschaft 
als zu drückend empfunden wurde. Doch stets wiederholte 
sich das gleiche Spiel, daß erneute innerschwedische Macht- 
kämpfe zur Rückbesinnung auf den Dänen (eigentlich Olden- 
burger) führten, der im übrigen – wie seine Nachfolger bis ins 
17. Jahrhundert – seinen Anspruch auf die schwedische Krone 
nie aufgab. Im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts setzte sich 
aber unter tatkräftiger Mithilfe des schwedischen Bauern- 
standes und kleinadeliger, unternehmerischer Schichten dieje- 
nige politische Linie unter den schwedischen Magnaten 
durch, die nach einer völligen Lösung aus der Union und nach 
Bildung des frühneuzeitlichen schwedischen Nationalkönig- 
tums strebte, das dann ab 1523 unter Gustav Wasa entstand. 
Christians II. gewalttätiges Unterfangen, im November 1520

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im sogenannten Stockholmer Blutbad einen neuen, ihm erge- 
benen schwedischen Reichsrat durch Beseitigung des alten zu 
schaffen, indem er unter dem Vorwurf der Ketzerei über 80 
schwedische Adlige enthaupten ließ, hatte zum landesweiten 
Aufstand und endgültigen Verlust Schwedens geführt. 

Erfolgreicher als in Schweden war die Herrschaftsarrondie- 

rung der Oldenburger im Süden des dänischen Kernreiches, 
wo Christian I. 1460 nach dem Tode Adolfs VIII., der keinen 
männlichen Erben hinterließ, in der Ständeversammlung zu 
Ribe (Ripen) zum Herzog von Schleswig und Grafen von 
Holstein gekührt wurde. Dabei kamen ihm zum einen die un- 
terschiedlichen erbrechtlichen Bestimmungen und zum ande- 
ren die Interessen der Ritterschaft der beiden Länder entge- 
gen, die aus wirtschaftlichen und finanztechnischen Gründen 
trotz deren unterschiedlicher staatsrechtlicher Bindung die 
beiden Länder zusammenhalten wollte. Schleswig wäre als 
dänisches Lehen an Christian – respektive seine jüngeren Brü- 
der – gefallen und somit diese Einheit bei Durchsetzung eines 
anderen Anwärters in Holstein zerbrochen. Denn die Pinne- 
berger Nebenlinie der Schauenburger machte Ansprüche auf 
Holstein geltend. Als Gegenleistung für die Wahl zum Grafen 
von Holstein garantierte Christian die Eigenständigkeit von 
Schleswig und Holstein (1474 wurde Holstein vom Kaiser 
zum Herzogtum erhoben) gegenüber dem dänischen König- 
reich, dazu „auf ewig“ die Einheit und Unteilbarkeit von 
Schleswig und Holstein, auch die Einheit von deren Ständen 
sowie die Teilhabe der Ritterschaft an der Landesherrschaft. 
Das waren weitgehende, dazu im Detail kompliziert ausfor- 
mulierte Regularien, die zwar die Länder im Interesse und zum 
Nutzen der beteiligten Parteien vorerst befriedeten und vor den 
ewigen Streitereien im Zusammenhang mit Erbfolgeregelungen 
bewahrten, die langfristig aber bei unterschiedlicher Auslegung 
der Ribener Bestimmungen zu neuen Konflikten führen soll- 
ten. Noch vor Ablauf des Jahrhunderts fingen die dänischen 
Monarchen an, das ständische Wahlrecht der Herzogtümer 
zugunsten eines dynastischen Erbrechts auszuhebein, wodurch 
auch die garantierte Unteilbarkeit mehr und mehr zur Fiktion

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wurde. Denn nach dem Tode König Christians 1481 einigten 
sich der neue König Hans und sein Bruder Frederik hinsichtlich 
der Herzogtümer dahingehend, daß jeder der beiden sowohl in 
Schleswig als auch in Holstein Herrschaftsteile bekommen soll- 
te – und zwar in einer unübersichtlichen Gemengelage, die 
nach außen hin den Eindruck der Einheit aufrechterhielt. Es 
war dies der Ursprung der später so genannten königlichen 
bzw. herzoglichen Teile der Herzogtümer. 

Die drängendste innenpolitische Frage war für Christian I. 

die Eindämmung der Macht des Reichsrates, dem er bei seiner 
Wahl eine Handfeste mit weitgehenden Privilegien hatte aus- 
stellen müssen. Es ging sowohl um politische als auch wirt- 
schaftliche Interessen der Krone. Um seine mit hohen Kosten 
verbundene Wahl in den Herzogtümern, die Abfindung der 
anderen Erben sowie die diversen militärischen Verwicklun- 
gen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung des Uni- 
onskönigtums finanzieren zu können, hatte Christian um- 
fangreichen Kronbesitz an Adlige verpfändet, die dies wieder- 
um als Hebel benutzten, um ihre Teilhabe an der Herrschaft 
auszuweiten. Hier hatte er es in erster Linie dem finanzpoliti- 
schen Geschick seiner Gemahlin Dorothea zu verdanken, daß 
die Einlösung der Pfandschaften gelang. Die Verpfändung der 
Orkney- und Shetlandinseln an seinen Schwiegersohn König 
Jacob von Schottland als Mitgift für seine Tochter konnte 
Christian allerdings nicht wieder einlösen. 

Was das Zurückschneiden der politischen Einflußnahme 

des Rates betraf, nutzte Christian die Tendenz, daß den 
Magnaten die praktische Verwaltungsarbeit mehr und mehr 
lästig fiel und sie sich lieber auf die Bewirtschaftung ihrer 
Güter konzentrierten. Der König sorgte dafür, daß nun frei- 
gewordene Ämter überwiegend mit Bürgerlichen besetzt wur- 
den, die vor allem ihm und nicht den Reichsräten gegenüber 
loyal waren. Dies trug nicht unwesentlich dazu bei, daß das 
Bürgertum sich auch als politische Klasse zu verstehen be- 
gann. Ein entscheidender Schritt hin zu ständischer Repräsen- 
tation erfolgte 1468, als Christian eine Ständeversammlung 
mit Vertretern des Adels, des Klerus und der Bürger einberief. 

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In richtiger Erwartung bewilligte diese Versammlung die vom 
König den privilegierten Ständen, also Adel und Klerus, auf- 
erlegten Extrasteuern. Eine entscheidende Stärkung der Kö- 
nigsmacht bedeutete auch, daß es Christian gelang, seinen 
Sohn Hans noch zu Lebzeiten als seinen Nachfolger aner- 
kannt zu bekommen, womit das Wahlrecht des Reichsrates 
neutralisiert wurde, das von den Räten bei Königswahlen 
stets benutzt worden war, um günstige Handfesten zu erzwin- 
gen. Im Gegenzug versuchten die Magnaten, einmal mehr auf 
der Unionstastatur zu spielen und im Zusammenspiel mit den 
schwedischen Räten demjenigen Prätendenten die Unions- 
herrschaft anzubieten, der auf ihre Privilegienforderungen 
einging. Zwar konnte der schwedische Reichsrat in diesem 
Spiel Gewinne erzielen, der dänische jedoch mußte erkennen, 
daß die Krone die letztlich stärkere Position innehatte. Das 
hing auch wesentlich mit der dramatischen Veränderung des 
Militärwesens zusammen, die zu dieser Zeit europaweit er- 
folgte. Durch die Verbreitung von Feuerwaffen und Artillerie 
hatte das adlige Reiteraufgebot ausgedient. Spezialisten des 
Kriegshandwerkes waren jetzt gefragt, und diese ließen sich 
nicht länger Standesinteressen zuordnen, sondern wurden 
vom König über die Landesgrenzen hinweg angeworben. Die 
Schwäche des dänischen und holsteinischen Adelsaufgebotes 
zeigte sich besonders deutlich beim Feldzug von König Hans 
und seinem Bruder Herzog Frederik gegen Dithmarschen im 
Jahre 1500, als sie versuchten, die formal bestehende Ober- 
hoheit über diesen Landesteil des Herzogtums Holstein auch 
faktisch zu vollziehen. Die beweglichen, mit Feuerwaffen aus- 
gerüsteten Dithmarscher Bauern fügten dem dänisch-holstei- 
nischen Heer eine vernichtende Niederlage zu und konnten 
dadurch für die beiden folgenden Generationen die Selbstän- 
digkeit retten. 

Die wirtschaftspolitischen Bestrebungen Christians I. zielten 

in erster Linie auf die Stärkung des einheimischen Handels, 
wozu auch sein Versuch zählte, Zugriff auf die Stadt Ham- 
burg zu bekommen, um am hansischen Transit zu partizipie- 
ren. Zwar war die Elbmetropole de jure noch eine schauen-

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burgische, d. h. holsteinische Landstadt und keineswegs reichs- 
frei, faktisch jedoch war sie aufgrund ihrer Wirtschaftsmacht 
durchaus in der Lage, die hoheitsrechtlichen Ansprüche des 
dänischen Königs und Herzogs von Holstein abzuwehren. 
Dieser versuchte statt dessen wieder verstärkt die holländische 
Karte zu spielen. Das korrespondierte durchaus mit den poli- 
tischen und wirtschaftlichen Veränderungen im Ostseeraum. 
An dessen östlichem Ende waren nach der Eroberung Novgo- 
rods die Moskauer Zaren zu beträchtlicher Macht gelangt. 
Die Moskowiter setzten ebenfalls auf den holländischen Han- 
del, wodurch immer mehr holländische Schiffe in die Ostsee 
kamen. Das Nachsehen hatten langfristig die Hansestädte des 
westlichen Ostseeraumes, zumal eines ihrer wichtigsten wirt- 
schaftlichen Fundamente, der Heringsfang, in eine schwere 
Krise geriet. 

Die dänischen Magnaten versuchten derweil, in Norwegen 

ihre Position zu festigen. Hier war der einheimische Adel be- 
sonders schwer vom Schwarzen Tod getroffen worden, so daß 
es den Dänen ein leichtes gewesen war, freigewordene Lehen 
zu besetzen. Diese Entwicklung führte schließlich dazu, daß 
König Christian III. 1536 in seiner Handfeste niederschreiben 
lassen konnte, daß Norwegen als selbständiges Reich zu exi- 
stieren aufgehört habe und in Zukunft nicht anders als Jut- 
land oder Schonen wie ein Teil des dänischen Reiches behan- 
delt werden sollte. 

Daneben verstärkten die Magnaten den Druck auf ihre 

Pachtbauern, deren Frondienstpflichten ausgeweitet wurden. 
Zudem wurden viele Dörfer und freie Höfe niedergelegt und 
deren Land direkt den adligen Gütern zugeschlagen, die da- 
durch im Laufe des 15. Jahrhunderts immer größer wurden. 
Gleichzeitig fand innerhalb des Adels ein Konzentrationspro- 
zeß statt, so daß sich die Zahl der Adelsfamilien verringerte; 
um 1500 gab es nur noch etwa 250. Diese schlossen sich aber 
hermetisch von nichtadeligen Schichten ab, u.a. dadurch, daß 
der Erwerb von Adelsland durch Nichtadelige, insbesondere 
reiche Kaufleute, ähnlich wie in Polen untersagt wurde. Dä- 
nemark schlug hier also einen anderen Weg ein als beispiels-

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weise England, wo gerade das Eindringen reicher, unterneh- 
merischer Bürger in den niederen Adel (Gentry) zu einem dy- 
namischen Moment der wirtschaftlichen Entwicklung wurde. 
Nobilitierungen waren in Dänemark ab 1513 ohne Zustim- 
mung des Reichsrates nicht mehr zulässig. Auch der rechtliche 
Status des Bauernstandes verschlechterte sich, indem der 
Reichsrat die Gelegenheit von Bauerriunruhen nutzte, um ihm 
das Tragen von Waffen, seit alters her ein Zeichen des freien 
Mannes, vom König untersagen zu lassen. Überhaupt war die 
Stellung der Bauern in der Gesellschaft von einer zunehmen- 
den Entrechtung gekennzeichnet und – vor allem in Insel- 
dänemark – ihr Abgleiten in eine Leibeigenschaft kontinental- 
europäischen Zuschnitts unübersehbar. 

 
 

V. Bürgerkrieg und Reformation 

 
Als Christian II. 1513 seinem Vater Hans auf dem Thron 
nachfolgte, trat das Verhältnis zwischen Königsmacht und 
Adel in eine neue kritische Phase. Die Magnaten waren be- 
reits durch Christians bürgerfreundliche Politik als Vizekönig 
in Norwegen (1506–13) aufgeschreckt und trachteten – ver- 
geblich – danach, ihre Privilegien durch eine strenge Hand- 
feste abzusichern. Bedenklich schien ihnen schon der große 
Einfluß der niederländischen Kauffrau Sigbrit Willoms, de- 
ren Tochter Dyveke Christian seit seiner Zeit in Bergen als 
Mätresse hielt. Auf Sigbrits Rat ist es wohl im wesentlichen 
zurückzuführen, daß niederländische Vorbilder in Staatsver- 
waltung und Wirtschaftspolitik zum Zuge kamen. Aber Chri- 
stian war auch selbst eine Zeitlang in den Niederlanden ge- 
wesen und hatte die dortige Kunst und den Kommerz 
schätzen gelernt. Insbesondere die niederländische Handels- 
bürgerkultur scheint ihn beeindruckt zu haben. Sigbrit selbst 
diente als eine Art Finanzministerin – und das nicht zum 
Schaden der Krone. Den Magnaten gelang es zu diesem Zeit- 
punkt noch nicht, den auf Schloß Gottorf residierenden Her-

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zog Frederik gegen seinen Neffen auszuspielen. Denn an Fre- 
derik waren, da Dänemark nominell noch ein Wahlreich war, 
die Magnaten mit dem Angebot der Königskrone gegen Pri- 
vilegienbestätigung herangetreten, doch hatte dieser in rich- 
tiger Einschätzung der realen Machtverhältnisse den Coup 
abgelehnt. Christian hatte nicht nur starke Verbündete in 
Dänemark, sondern durch seine Heirat der Schwester des spä- 
teren Kaisers Karls V. auch außerhalb. Außerdem erhielt er 
seit 1518 Subsidien aus Frankreich. 

Christians antiadlige und bürgerfreundliche Politik kam 

deutlich in zwei Gesetzen des Jahres 1522 zum Ausdruck, mit 
denen er die dänische Wirtschaft reformieren wollte. Handel 
und Handwerk sollten allein den Städten vorbehalten sein, 
der bis dato zulässige Außenhandel des Adels und des Kle- 
rus mit eigenen landwirtschaftlichen Produkten wurde einge- 
schränkt, die Kirche durfte keinen Grund mehr erwerben, und 
auch der Verkauf von Pachtbauern wurde untersagt. Schließ- 
lich forcierte Christian die bereits von seinen Vorgängern 
betriebene Stärkung des bürgerlichen Elements in der Staats- 
verwaltung, indem er auf Kosten des Adels bürgerliche Lehns- 
männer einsetzte. Im Besitz der drei nordischen Kronen strebte 
Christian augenscheinlich danach, ein großes nordeuropäi- 
sches, vom Handel getragenes Reich zu etablieren. Fast aller 
Widerstand schien niedergeschlagen. 

Die Handelsbeschränkungen trafen insbesondere den jüt- 

ländischen Adel und dessen Viehausfuhr nach Norddeutsch- 
land und in die flandrischen und holländischen Städte zu 
einem Zeitpunkt, als die Nachfrage nach Tierprodukten von 
Jahr zu Jahr gestiegen war. Von Jütland aus begann sich denn 
auch die Adelsfronde gegen Christian zu bilden, der sich 
die Magnaten der anderen dänischen Landschaften in dem 
Augenblick anschlossen, als Christian infolge des Stockhol- 
mer Blutbades von 1520 immer tiefer in die Niederschlagung 
des von Gustav Wasa geführten und von Lübeck finanzierten 
schwedischen Aufstandes verstrickt wurde. Dieses teure mili- 
tärische Engagement zehrte an den Ressourcen der Krone und 
machte  die  Frondeure  noch  entschlossener,  die  schließlich

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Herzog Frederik in Schleswig-Gottorf für ihre Sache gewin- 
nen konnten. Unter dessen Führung wurde ein Heer aufge- 
stellt, das gegen die Hauptstadt und gegen Christian in 
Marsch gesetzt wurde. Der allerdings zog es überraschender 
Weise vor, einer Schlacht aus dem Wege zu gehen, obwohl das 
Stadtbürgertum hinter ihm stand, und sich zur habsburgi- 
schen Verwandtschaft seiner Frau nach Holland abzusetzen. 
Der dänische Reichsrat kündigte ihm umgehend den Treueeid, 
und so verlor Christian 1523 nicht nur die dänische Krone, 
sondern auch die schwedische. Gleichzeitig setzte der Reichs- 
rat Christians Handelsgesetzgebung wieder außer Kraft. 

In der jahrhundertelangen Auseinandersetzung zwischen 

Königs- und Adelsmacht, zwischen Eingewalt und Ratskon- 
stitutionalismus hatte sich somit der Adel noch einmal durch- 
setzen können. Doch es sollte einer seiner letzten großen poli- 
tischen Erfolge bleiben. Denn obschon der Reichsrat die Ma- 
gnaten in den alten Privilegienstand zurückversetzte, konnte 
das Rad der wirtschaftlichen – und damit auch gesellschaft- 
lichen – Entwicklung nicht zurückgedreht werden. Und dieses 
Rad lief in einer Welt des dramatischen wirtschaftlichen Um- 
bruchs unaufhaltsam zugunsten des Handelsbürgertums. 

Herzog Frederik war nun vom Reichsrat gewählter König 

von Dänemark. Bei seiner Huldigung hatte er eine für die Kö- 
nigsmacht ungünstige Handfeste unterschrieben, die es weit- 
gehend dem Reichsrat überließ, Dänemark zu regieren, der 
dies zu seinem Vorteil zu nutzen wußte. Dänemark gewann in 
dieser Zeit den Charakter einer Adelsrepublik. Zwei Fragen 
prägten Frederiks I. – kurze – Königszeit, und beide sollten 
auch auf Dauer das Geschick des Landes bestimmen. Zum 
einen war das die ständige Bedrohung durch den landflüchti- 
gen König Christian II., und zum anderen war es das Luther- 
tum, das auch in Dänemark immer mehr Anhänger fand. 

Christian II. hoffte, in den Niederlanden nicht nur Bündnis- 

partner gegen seinen Onkel zu gewinnen, sondern auch end- 
lich die Mitgift seiner Frau zu bekommen, mit der er ein Lands- 
knechteheer hätte anwerben können. Während seines Auf- 
enthaltes in den Niederlanden scheint Christian eine gewisse

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Sympathie für den Protestantismus entwickelt zu haben, was 
dazu beitrug, daß die Habsburger noch weniger Grund hat- 
ten, die fällige Mitgift zu zahlen. Dagegen fand Christian im 
holländischen Handelsbürgertum einige Geldgeber, und so 
war es ihm im Jahre 1531 möglich, Schiffe und Landsknechte 
zu beschaffen. Mit einer gutgerüsteten Flotte begab er sich im 
selben Jahr auf den Weg nach Norwegen, wo er aus seiner 
Zeit als Vizekönig noch die meisten Anhänger zu haben 
glaubte. Zu seinem Unglück geriet diese Flotte bei der Über- 
fahrt über die Nordsee in einen Sturm, und ein großer Teil der 
Truppen und der Ausrüstung ging dabei verloren. Christian 
aber erreichte mit dem Rest den Oslofjord und begann mit 
der Belagerung der Festung Akershus, deren Besatzung ihn im 
Gegensatz zu den Bürgern der Stadt Oslo nicht willkommen 
hieß. Inzwischen aber war die Kunde von Christians norwegi- 
schem Landgang auch zu König Frederik nach Dänemark 
gedrungen, und auch der rüstete nun eine Flotte und schickte 
sie unter dem Kommando des Bischofs von Odense, Knud 
Gyldenstierne, in den Oslofjord. Allerdings kam es dort nicht 
zu einem Waffengang zwischen den beiden Parteien, sondern 
Christian ließ sich gegen das Versprechen freien Geleits zu ei- 
nem Treffen mit Frederik überreden. Er schöpfte nicht einmal 
Argwohn, als ihm auf der Höhe von Kopenhagen mitgeteilt 
wurde, daß er bis Schleswig weitersegeln müsse, weil sein 
Onkel inzwischen dort residiere. Erst in der süddänischen 
Inselwelt wurde ihm klar, daß er in eine Falle getappt war. 
Den Rest seines Lebens, fast 28 Jahre, sollte er in Gefangen- 
schaft verbringen – wenngleich mit einer seinem Stand zuste- 
henden Dienerschaft. Fast gleichzeitig traf ihn ein weiterer 
Schicksalsschlag, denn sein bei der habsburgischen Verwandt- 
schaft weilender Sohn Hans, der legitime Erbe der drei nordi- 
schen Kronen, starb plötzlich. 

Schon vor diesen Ereignissen hatte sich die lutherische Leh- 

re im dänischen Reich verbreitet, wozu insbesondere ein jun- 
ger Priester mit Namen Hans Tausen beitrug, der bei Luther 
in Wittenberg studiert hatte und nach seiner Rückkehr in Jut- 
land und Fünen die lutherischen Predigten verkündete. Die

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dänischen Bischöfe protestierten zwar beim König gegen die 
nach ihrer Meinung ketzerische Agitation, doch Frederik er- 
laubte Tausen weiterzupredigen. Ja er stellte ihm sogar einen 
persönlichen Schutzbrief aus und ließ die Bildung von lutheri- 
schen Gemeinden zu, die nicht mehr unter der Kontrolle der 
Bischöfe standen. Diese mußten 1526 sogar hinnehmen, daß 
Frederik bestimmte, daß fortan nicht mehr der Papst, sondern 
der dänische Erzbischof die dänischen Bischöfe zu bestätigen 
habe. Es war ein entscheidender Schritt in Richtung Los- 
lösung von Rom. Natürlich verfolgte der König bei dem 
Bestreben, sich die Kirche gefügig zu machen, auch Eigenin- 
teressen. Denn die katholische Kirche hatte auch in Däne- 
mark gewaltige Reichtümer insbesondere in Form von Boden- 
besitz angehäuft, die dem Zugriff der Krone entzogen waren. 
Dies und die Eigengerichtsbarkeit hatten die Kirche zu einer 
zweiten Macht neben der Krone werden lassen. Insofern war 
es in Frederiks Sinn, die Lutheraner gewähren zu lassen. 

Andere Prediger folgten Tausen nach, und so breitete sich 

die Lehre Luthers recht schnell zunächst in den Städten aus. 
Hier richtete sich die Empörung vor allem gegen die Bettel- 
orden, die einen immer stärkeren Zugriff auf den Handel mit 
dem Umland gewonnen hatten, so daß die Kaufleute mit 
vielen Waren nicht mehr frei handeln konnten. Ansonsten 
hebt sich der Verlauf der Reformation in Dänemark vom 
übrigen Europa ab. Sie war zwar auch hier mit gesellschaft- 
lichen Gegensätzen verknüpft, doch nicht so ausgeprägt, daß 
es deshalb zum Bürgerkrieg kam. Der verheerende Bürger- 
krieg, der Dänemark in der Mitte der 1530er Jahre heimsuch- 
te, hing in erster Linie wieder mit der Königsfrage und damit 
verbundenen wirtschaftlichen Interessen zusammen. Daß als 
eines seiner Ergebnisse der Protestantismus als Staatsreligion 
in Dänemark eingeführt wurde, war eine Folgeerscheinung. 

Dieser innere Konflikt, der das Land nahezu verwüstete, 

hat später den Namen Grafenfehde bekommen, obwohl er 
mit einer Fehde im herkömmlichen Sinn gar nichts zu tun hat- 
te. 1533 war Frederik I. gestorben, und der zu diesem Zeit- 
punkt mächtige – und mehrheitlich katholische – Reichsrat

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zögerte, seinen Sohn Christian, seines Zeichens Herzog von 
Schleswig und Holstein, zum Nachfolger zu wählen. Denn die- 
ser Christian war überzeugter Lutheraner, der in seinen Her- 
zogtümern bereits den lutherischen Gottesdienst eingeführt 
hatte. Allerdings wurde der Schleswig-Holsteiner von einigen 
Magnaten und vom gesamten niederen Adel unterstützt. 
Zudem war er der legitime Thronfolger, und die einzige 
ernsthafte Alternative wäre die Wiedereinsetzung des unter 
Hausarrest stehenden Christian II. gewesen. In dieser Lage 
beschloß der Reichsrat, die Königswahl vorerst aufzuschieben 
und das Land selbst zu regieren, bis die Religionsfrage geklärt 
wäre. Alle Macht lag nun bei den Bischöfen und den Magna- 
ten. Doch die machten die Rechnung ohne die divergierenden 
Kräfte, die ihre Stunde gekommen sahen, um ihre Interessen – 
notfalls mit Gewalt – durchzusetzen. In der Bürgerschaft der 
Städte – vorneweg Kopenhagen und Malmö – sah man die 
Chance, den bürgerfreundlichen Christian II. wieder auf den 
Thron zu setzen. Diese Bestrebungen wurden, was auf den er- 
sten Blick merkwürdig erscheinen mag, von dem alten Feind 
Christians II., der Hansestadt Lübeck, unterstützt. Auf den 
zweiten Blick erscheint die Unterstützung jedoch nicht mehr 
so sonderbar, denn in diesen ersten Jahrzehnten des 16. Jahr- 
hunderts hatten sich Entwicklungen eingestellt, die die Hanse- 
städte, insbesondere Lübeck, zunehmend beunruhigten und 
die mit der frühneuzeitlichen Globalisierung zusammenhin- 
gen. Nicht mehr das Mittelmeer und die Ostsee waren die 
wichtigsten Handelsmeere, sondern der Atlantik. Die an ihn 
grenzenden oder an seinen Zufahrten gelegenen europäischen 
Staaten, wie die Niederlande, England, Frankreich, Portugal 
und Spanien sahen reichen Zeiten entgegen, während die 
alten Handelsmächte an den Binnenmeeren, die Hanse genau- 
so wie die oberitalienischen Städte, von den Zentren des 
Welthandels ins Abseits gerückt waren und sich immer mehr 
mit einer Zuliefererrolle abfinden mußten. 

In Lübeck war zu dieser Zeit, als in Dänemark die Thron- 

folgefrage auf der Tagesordnung stand, der ebenso ungestü- 
me wie ambitiöse Bürgermeister Jürgen Wullenweber an der

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Macht. Wullenweber, den innerstädtische Auseinandersetzun- 
gen auf den Bürgermeisterposten gebracht hatten, war ein 
entschiedener Vorkämpfer des Luthertums. Durch ihn konnte 
sich die neue Lehre, die vom alten Rat lange behindert wor- 
den war, in der Hansestadt im Mai 1531 mit der Verabschie- 
dung der neuen, von Johannes Bugenhagen entworfenen Kir- 
chenordnung endgültig durchsetzen. Wegen seines großen 
Einflusses auch in den skandinavischen Ländern wurde Bu- 
genhagen auch Reformator des Nordens genannt. 

Wullenweber hoffte, daß, wenn er mithelfen würde, Chri- 

stian II. zu befreien und wieder auf den dänischen Thron zu 
setzen, Lübeck durch den gestiegenen Einfluß in Dänemark 
seine Machtposition im Norden ausbauen und so den Handel 
der Stadt wieder ankurbeln könnte. Diese Einflußnahme 
schien um so mehr geboten, als in Schweden der mit lübi- 
schem Geld an die Macht und auf den Thron gekommene 
Gustav Wasa sich anschickte, die Rückzahlung der lübischen 
Kredite zu stoppen und überhaupt die Verträge aufzukündi- 
gen, mit denen Lübeck eine Art Monopolstellung im schwedi- 
schen Außenhandel erkauft hatte. Gustav Wasa begann jetzt 
sogar, immer offensichtlicher die holländischen Konkurrenten 
Lübecks zu begünstigen. Lübeck war somit nicht nur durch 
die Veränderungen des Welthandels, sondern mehr noch 
durch den Verlust seiner politischen und merkantilen Domi- 
nanz im Ostseeraum in eine schwierige Lage geraten, zumal 
sich bei Verhandlungen mit Dänemark und Schweden heraus- 
gestellt hatte, daß es bei seinen Bestrebungen, den alten Status 
quo wiederherzustellen, nur von wenigen Hansestädten unter- 
stützt wurde – so richtig eigentlich nur von Rostock und 
Wismar. Vor allem die preußischen Hansestädte hatten schon 
seit einiger Zeit eine eigene handelspolitische Richtung einge- 
schlagen und ihrerseits eine Festigung der Kontakte mit den 
Holländern gesucht. Sie wandten sich nun in scharfer Form 
gegen Lübecks Ansinnen, die Holländer – insbesondere durch 
militärische Maßnahmen – aus der Ostsee auszuschließen. 
Zwischen Wullenweber und den führenden dänischen Bür- 
gerkreisen wurde eine politische Absprache getroffen, die bei

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Wiedereinsetzung Christians II. der Travestadt Handelsprivi- 
legien zusicherte. 

Als man in Dänemark gewahr wurde, daß Lübeck eine 

Flotte rüstete, festigte sich dort unter den Magnaten die hanse- 
feindliche Front, in die sich sogar Gustav Wasa von Schweden 
einreihte. Denn diesen mußte eine Wiedereinsetzung Christi- 
ans II. besonders beunruhigen, war der doch formaliter auch 
noch schwedischer König und hatte diesen Anspruch nie auf- 
gegeben. Lübeck mußte damit rechnen, im Falle einer krie- 
gerischen Auseinandersetzung eine breite Koalition aus Däne- 
mark, Schweden, Holland und den beiden Herzogtümern 
gegen sich zu haben. Als Bündnisgenossen konnte es lediglich 
den französischen König Franz I., den Gegner Karls V., und 
Heinrich VIII. von England, ebenfalls Gegner Karls und vor 
allem der Holländer, gewinnen. WuUenweber verkündete, daß 
Lübeck den gefangengehaltenen Christian II. als legitimen dä- 
nischen König anerkenne und diesen unter seinen Schutz stelle. 
Für seine Befreiung und damit die „Wiederherstellung des 
Rechts“ gewann WuUenweber den Grafen Christoph von Ol- 
denburg, einen nahen Verwandten der beiden Christians, der 
für den anstehenden Kampf zugleich die notwendigen Land- 
truppen beibringen wollte. Christoph wurden zudem gewisse 
Hoffnungen auf den dänischen Thron gemacht, denn Chri- 
stian IL war nicht mehr der Jüngste. Auch nach einem Ersatz 
für den widerspenstigen Gustav Wasa schaute WuUenweber 
sich um und fand ihn in dem Grafen Johann von Hoya, dem 
Schwager des Schweden. Nach diesen beiden nun, den Grafen 
von Oldenburg und Hoya, ist der Krieg benannt worden, der 
sich zwischen 1534 und 1536 hinzog und Dänemark verwüstete. 

Lübecks Ziele wurden zunächst dadurch begünstigt, daß 

die Bürgerschaft der Städte, vor allem der beiden wichtigsten, 
Kopenhagen und Malmö, und der überwiegende Teil der Bau- 
ern in ihrer Gegnerschaft zum Adel sowie zur katholischen 
Geistlichkeit zu Christian II. standen und dem Grafen Chri- 
stoph die Treue schworen. Der Krieg begann im Frühjahr des 
Jahres 1534 mit dessen Einfall in Holstein. Gleichzeitig erho- 
ben sich die Bürger Malmös und besetzten das dortige Schloß. 

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Christoph landete nun auf Fünen, setzte von dort nach See- 
land über und zog kurz darauf in Kopenhagen ein. Lübeck 
beherrschte damit den Sund. Als sich auch die jütischen Bau- 
ern offen gegen Herzog Christian von Schleswig und den Adel 
auflehnten, schien der Sieg der Koalition sicher. Dies um so 
mehr, als die jütischen Bauern sogar ein wohlgerüstetes Rit- 
terheer des jütischen Adels vernichtend zu schlagen vermoch- 
ten. Der Bauernaufstand breitete sich über ganz Jütland aus, 
die Bauern stürmten die Herrenhöfe und brannten sie nieder. 
Es war nurmehr eine Frage der Zeit, daß die ganze kimbri- 
sche Halbinsel überrannt und damit ganz Dänemark in der 
Hand Christophs und seiner Verbündeten sein würde. Die Geg- 
ner des Grafen schwächte am meisten, daß sie sich nicht über 
die Thronfolge einigen konnten, weil Katholiken und Luthe- 
raner im Reichsrat einander gegenüberstanden. In dieser aus- 
weglosen Lage rief der lutherische Reichsrat Mogens Goye die 
jütländischen Adligen zu einem Herrentag in der Kirche von 
Ry in Mittel Jütland zusammen, auf dem er mit Unterstützung 
des niederen Adels und unter Androhung von Gewalt die Wahl 
Herzog Christians zum dänischen König durchsetzen konnte. 
Die Bischöfe und die katholischen Reichsräte mußten sich 
fügen, obgleich ihnen klar war, daß damit auch das Ende des 
Katholizismus in Dänemark besiegelt sein würde. 

Herzog Christian kam nun als Christian III. nach Jütland 

und brachte den kriegserprobten holsteinischen Grafen und 
Feldherrn Johann Rantzau mit, der umgehend die Gegenwehr 
im geteilten Land organisierte. Als erstes ließ er einen Hand- 
streich durchführen, der sich letzten Endes als entscheidend 
für den Ausgang des Konfliktes erweisen sollte. Es gelang 
nämlich, Travemünde zu erobern, womit Lübeck von der of- 
fenen See abgeschnitten war und auch keinen Kontakt mehr 
zu seiner Kriegsflotte hatte. Diese war nun in zunehmendem 
Maße dem Kaperkrieg dänischer, schwedischer und hollän- 
discher Schiffe ausgesetzt. In der zunehmend schwieriger wer- 
denden militärischen Lage und angesichts ständig steigen- 
der Lasten wuchs in der Hansestadt die Opposition gegen die 
Politik Wullenwebers. Dem alten, von Wullenweber entmach-

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teten Rat gelang es in dieser Situation, in seine alten Rechte 
zurückzukommen. Viele Anhänger Wullenwebers aus dem 
mittleren Bürgertum und der Handwerkerschaft wurden nach 
und nach ausgeschaltet. Im November 1534 schloß Lübeck 
einen Teilfrieden mit Christian III., der allerdings nur Hol- 
stein betraf. Rantzau hatte inzwischen die Stadt Aalborg, die 
Schlüsselstellung Nordjütlands und Hochburg der Aufständi- 
schen, erobert. Die Bürger der Stadt und rund 2000 Bauern, 
die sich dort verschanzt hatten, waren dabei in den Straßen 
hingemetzelt worden, die Stadt wurde geplündert und an- 
schließend ganz Nordjütland unterworfen. 

Im nächsten Jahr, 1535, unternahm Rantzau einen Kriegs- 

zug nach Fünen, der mit der vernichtenden Niederlage der 
Truppen Christophs von Oldenburg endete. Gleichzeitig muß- 
te sich die lübische Flotte bei Svendborg der vereinigten däni- 
schen und schwedischen Flotte geschlagen geben. Zwar hiel- 
ten sich noch einige dänische Städte, so Kopenhagen und 
Malmö, für Lübeck jedoch hatte der Krieg faktisch ein Ende 
gefunden, und damit begann der unaufhaltsame politische 
Abstieg der einst so mächtigen Hansestadt. Ein kaiserliches 
Mandat verlangte sogar unter Androhung der Reichsacht 
die Wiederherstellung der alten Stadtverfassung. Wullenweber 
und seine Anhänger im Rat sahen sich zum Rücktritt ge- 
zwungen. Die alten Herrschaftsverhältnisse waren wiederher- 
gestellt – mit Ausnahme der Kirchenverfassung, denn Lübeck 
blieb lutherisch. 

Als die „Fehde“ 1536 mit der Kapitulation Kopenhagens 

beigelegt war, berief Christian III. im August einen Reichstag 
dorthin ein, auf dem er durch einen Handstreich alle katholi- 
schen Bischöfe gefangennehmen ließ. Sie wurden nur gegen 
die Eidesversicherung freigelassen, daß sie allen Widerstand 
gegen die Reformation aufgäben. Auf einer großen Ver- 
sammlung auf dem Alten Markt (Gammel Torv) erreichte der 
König, daß alle Stände beschlossen, die alte Kirchenordnung 
abzuschaffen. Damit war die Reformation sozusagen offiziell 
eingeführt. Jetzt mußte sie nur noch praktisch durchgeführt 
werden.  Zwei Fragen  standen dabei im Vordergrund:  die

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wirtschaftliche Entmachtung des Klerus und die Neubeset- 
zung der hohen geistlichen Ämter. Zunächst wurden im gan- 
zen Land überzeugte Lutheraner als Bischöfe eingesetzt, die in 
ihren Bistümern die von Luther anerkannte neue Kirchenord- 
nung einführten. Die ehedem katholischen Pfarrer durften 
gegen die Verpflichtung, nur noch die lutherische Lehre zu 
predigen, in ihren Ämtern bleiben, wurden von den Bischöfen 
aber regelmäßig visitiert. Die meisten Pfarrer scheinen sich 
dazu bereitgefunden zu haben, was theologisch dadurch er- 
leichtert wurde, daß ja kein neuer Glaube im eigentlichen 
Sinn eingeführt, sondern die christliche Lehre zu ihren evan- 
gelischen Ursprüngen zurückgeführt und durch den Protestan- 
tismus von den papistischen Verfehlungen gereinigt worden 
war. Zahlreiche evangelische Aufklärungsschriften entstanden 
in jener Zeit, Psalmbücher, Predigtsammlungen usw., und 
erstmals wurde auch die (lutherische) Bibel ins Dänische 
übersetzt – dazu auch Luthers Katechismus, das wichtigste 
Büchlein für die neue Kirche. Am aktivsten war bei all dem 
Hans Tausen, der von Christian III. inzwischen zum Bischof 
von Ribe ernannt worden war. Denn der König war jetzt 
Summus Episcopus, oberster Kirchenherr, Krone und Kirche 
waren eins. Die Bischöfe der neuen Kirche, es waren wie 
zuvor sieben (mit Schleswig acht), unterschieden sich von de- 
nen der alten Kirche dadurch, daß sie gewissermaßen Beamte 
der Krone waren, die keinen Sitz im Reichsrat mehr einnah- 
men. Sie hatten über ihr geistliches Amt hinaus überhaupt 
nichts mehr zu sagen, und das vermehrte die Macht des 
Königs neben dem wirtschaftlichen Zugewinn noch zusätzlich. 
Gleich nach der Versammlung in Kopenhagen hatte Chri- 
stian III. alles Kirchengut für die Krone eingezogen. Während 
die Güter der Krone vor der Reformation etwa ein Sechstel 
des ganzen Landes ausgemacht hatten, wuchsen sie mit der 
Einziehung des Kirchenlandes auf knapp zwei Drittel. Aller- 
dings gab es auch hierbei einige dänische Besonderheiten. Die 
großen Herrenklöster wurden zwar königliche Lehnshöfe und 
mußten Abgaben aufbringen, aber sie konnten weiterhin Klö- 
ster sein. Ihr katholischer Kirchen- und Klosterdienst konnte

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56

weitergehen. Im Grunde traten nur zwei wesentliche Ände- 
rungen ein: Klöster und Kirchen durften nicht länger Grund 
und Boden als Seelengeschenke entgegennehmen, und die 
Klöster durften keine neuen Nonnen und Mönche mehr auf- 
nehmen. Diejenigen, die bei der Reformation schon in den 
Klöstern waren, konnten entweder in das weltliche Leben zu- 
rückkehren, zu Glaubensgenossen in das katholische Europa 
gehen oder bis zu ihrem Tode in ihren dänischen Klöstern 
bleiben. In dem Maße, wie im Laufe der Zeit deren Insassen- 
zahl abnahm, wurden Klöster zusammengelegt. Das ist der 
Grund für die dänische Besonderheit, daß katholische Klöster 
mit Nonnen und Mönchen, mit Äbten und Äbtissinnen mehr 
als 30 Jahre nach der Reformation bestanden haben. 

Der infolge der Reformation durchgeführte Einzug des 

kirchlichen Grundbesitzes brachte der Krone nicht nur mehr 
als eine Verdreifachung ihrer Güter, sondern es wurden, um 
diese möglichst effektiv zu nutzen, auch einige Reformen in 
Gang gesetzt, die auf Dauer zu durchgreifenden Veränderun- 
gen der gesamten Staatsverwaltung führten. Ausgangspunkt 
war eine Verringerung der Zahl der königlichen Lehen sowie 
deren Umwandlung von Dienstlehen, über die deren Inhaber 
frei verfügen konnte, in Rechenschaftslehen, über die, wie der 
Name schon sagt, gegenüber der Krone Rechenschaft abgelegt 
werden und der Inhaber den über ein bestimmtes Maß hinaus- 
gehenden Überschuß an die königliche Rentkammer abführen 
mußte. Hierdurch wurde die Stellung der Lehnsinhaber grund- 
sätzlich verändert: War der Lehnsmann früher Krieger, der für 
seinen Waffendienst vom König mit Teilen des Reiches belehnt 
wurde, wurde er nun zum Verwalter des Reiches, der darüber 
Buch zu führen hatte. Bis etwa 1600 sind innerhalb eines hal- 
ben Jahrhunderts knapp zwei Drittel der Lehen zu Rechen- 
schaftslehen geworden, während sich entsprechend der Anteil 
der Dienstlehen auf etwa ein Achtel verringerte. Für viele 
Kleinadelige hatte der Prozeß der Lehnszusammenlegung die 
Folge, daß sie in den Bauernstand zurückfielen. 

Christian III. besaß nach dem Ende des Bürgerkrieges eine 

Machtvollkommenheit wie keiner seiner Vorgänger auf dem

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Thron. Aber auch der Hochadel war gestärkt. Verlierer waren 
die Bürger und Bauern. Der Adel hatte dem Monarchen für 
sein Einverständnis des Kirchengütereinzugs dessen Zuge- 
ständnis abgetrotzt, daß Dänemark weiterhin ein Wahlreich 
sein solle. Auch wurde der Außenhandel der Magnaten zum 
Nachteil der Kaufleute wieder freigegeben, was sich unmittel- 
bar in einer Intensivierung der Bewirtschaftung der adligen 
Güter niederschlug. 

Die unter Christian III. eingeleitete Modernisierung der 

Staatsverwaltung war umfassend und spiegelte deutlich den 
Einfluß seiner deutschen, heißt holsteinischen Ratgeber wi- 
der. Die .inneren’ Angelegenheiten – wozu auch Schweden 
zählte – wurden fortan von der Dänischen Kanzlei (Danske 
Kancelli) in dänischer Schriftsprache erledigt, während die 
,äußeren’ Angelegenheiten, wozu auch die Herzogtümer rech- 
neten, von der Deutschen Kanzlei (Tyske Kancelli) in deutscher 
oder lateinischer Schriftsprache bearbeitet wurden. Es wurde 
eine Rentkammer eingerichtet, die sich der Staatsfinanzen an- 
nahm und dabei besonderen Wert auf die ordnungsgemäßen 
Steuerzahlungen legte. Dänemark befand sich mit diesen ad- 
ministrativen Reformen im Einklang mit der europäischen 
Entwicklung auf dem besten Weg zum frühmodernen Finanz- 
staat. Dazu gehörte auch die Systematisierung des Rechtswe- 
sens. Der Adel mußte sich einer Entwicklung anpassen, die 
seine alten Standesideale noch mehr in Frage stellte als die 
Veränderungen auf dem Gebiet der Kriegstechnik. In den 
ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts war mehrfach deut- 
lich geworden, daß das militärische Ritterideal der Vergan- 
genheit angehörte. Das Gebot der Stunde hieß, sich an die 
Spitze der militärtechnischen Entwicklung zu setzen und Offi- 
zier einer Landsknechtstruppe im landesherrlichen Dienst zu 
werden. Die Alternative war, sich Fachkenntnisse in der 
Staatsverwaltung anzueignen, wenn man sich nicht auf die 
Verwaltung der eigenen Güter beschränken wollte. Es war die 
Zeit, in der dänische Adelsfamilien deshalb ihre Söhne auf 
Ausbildungsreisen nach Europa schickten. Zurück in Däne- 
mark, erhielten sie bevorzugt Ämter und Lehen und damit

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Möglichkeiten, den Ruhm und Reichtum ihrer Familien zu 
mehren. Auf diese Art und Weise schälte sich immer deut- 
licher eine hochadlige Schicht heraus, die nicht nur weitläufig 
begütert war, sondern die sich im Vergleich zu den Standesge- 
nossen auch dadurch auszeichnete, daß die wichtigsten 
Staatsämter von Generation zu Generation in ihren Reihen 
blieben, wobei nur rund ein Dutzend Familien im wesent- 
lichen die Macht unter sich teilten. 

Wie schon seine Vorgänger trug auch Christian III. zur wei- 

teren Verwirrung der Schleswig-Holstein-Frage bei. Seinen auf 
Schloß Gottorf residierenden Bruder Adolf machte er in den 
Herzogtümern zum Mitregenten, indem diesem zu gleichen 
Teilen, das heißt nach Ertragskraft und nicht nach territoria- 
ler Gleichheit, in einigen Ämtern die erblichen Herrschafts- 
rechte zuerkannt wurden. Um auch seinen zweiten Bruder 
Hans zufriedenzustellen, trennte er um Hadersleben einige 
Ämter aus dem königlichen Anteil heraus und gab sie die- 
sem als Lehen. Diese Teile fielen zwar bald (1581) wieder an 
die Krone zurück, weil Hans keine Erben hinterließ, doch war 
es unter Frederik II. 1564 zu einer neuerlichen Subdivision 
des königlichen Anteils gekommen, um Erbansprüche seines 
Bruders Johann (dem Stammvater der Sonderburger Linie) zu 
befriedigen. Auf diese Weise erhielten die Herzogtümer drei 
regierende Herren, allerdings unter dem Fortbestehen unge- 
teilter Stände gemäß dem Ribener Vertrag von 1460, der die 
Einheit der Herzogtümer forderte. Daß hier, bei der Betei- 
ligung von vier Parteien an der Landesherrschaft, Konflikte 
vorprogrammiert waren, liegt auf der Hand. 

Schließlich regelte Christian III. auch das Verhältnis zu sei- 

nem Vorgänger Christian II., dessen Hausarrest mehr oder 
weniger aufgehoben wurde. Das Schicksal dieser beiden 
Könige blieb bis zu beider Ende auf merkwürdige Weise mit- 
einander verknüpft. Sie starben auch fast gleichzeitig im Jahre 
1559, der 78jährige Christian II. zehn Tage später als Chri- 
stian III., der am Neujahrstag verstorben war. 

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VI. Der Kampf um die Vorherrschaft im Ostseeraum 

 
 
Die Epoche zwischen 1559, dem Herrschaftsantritt Frederiks 
II., und 1721, dem Ende des Großen Nordischen Krieges, ist 
gekennzeichnet durch mehrere große Kriege, in denen es zum 
einen um Grenzrevisionen ging, zum anderen und vor allem 
aber um die Dominanz im Norden, insbesondere im Ostsee- 
raum. In diesen rund 160 Jahren haben sich die wirtschaftli- 
chen, gesellschaftlichen und schließlich die politischen Struktu- 
ren und Machtverhältnisse in Dänemark vollständig verändert. 
Das Land wurde zum einen politisch und kulturell sozusagen 
europäisiert. Bis dahin war Dänemark, genauso wie Schweden, 
ein in jeder Hinsicht rückständiges Reich an der Peripherie 
Europas, das von den großen Mächten nicht sonderlich beach- 
tet wurde. Zum anderen verlor Dänemark unwiederbringlich 
seine Vorherrschaft im Norden und im Ostseeraum. 

Aufgrund der dynamischen Wirtschaftskonjunktur im We- 

sten Europas, die wesentlich durch das Einströmen amerika- 
nischen Silbers hervorgerufen wurde, erlebte auch Dänemark 
nach dem Bürgerkrieg eine wirtschaftliche Blüte. Hauptnutz- 
nießer waren zunächst die Magnaten, die die ständig steigen- 
de Nachfrage insbesondere der niederländischen Städte nach 
Getreide und Viehprodukten ausschöpften. Untersuchungen 
haben gezeigt, daß die Preissteigerungen bei dänischem Ge- 
treide und Vieh bedeutend größer waren als bei Importwaren 
aus Westeuropa, was für die dänischen Exporteure ein unge- 
mein günstiges Tauschverhältnis bedeutete. Die Getreidepreise 
beispielsweise vervierfachten sich bis zum Jahrhundertende. 
Dies schlug sich wiederum in den Bodenpreisen nieder: Inner- 
halb eines halben Jahrhunderts stiegen diese in Dänemark um 
das Sechsfache. Zwar durften nur Adlige sogenanntes Adels- 
land, d.h. steuerbefreites Land, besitzen, doch innerhalb des 
Adelsstandes herrschte eine große Konkurrenz um Landbe- 
sitz, die die Spekulation anheizte und den Konzentrationspro- 
zeß förderte. Die Tendenz ging zu großflächigen Gutswirt- 
schaften durch Arrondierung umliegenden Landes – entweder

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60

durch Kauf oder durch Bauernlegen. Anfang des 17. Jahrhun- 
derts gab es etwa 500 Gutsbesitzer in Dänemark, aber nur 
170 von ihnen besaßen etwa drei Viertel des Adelslandes, was 
etwa einem Drittel allen Landes entsprach. Zusammen mit 
dem größten Grundbesitzer, dem König, verfügten sie über 
rund 85 Prozent des dänischen Bodens. Die vielen im Renais- 
sancestil erbauten dänischen Herrenhäuser und Schlösser zeu- 
gen von dieser wirtschaftlichen Blüte und der profitablen 
Abschöpfung bäuerlicher Arbeit. Denn die adligen Grundbe- 
sitzer legten größten Wert darauf, daß der bäuerliche Pacht- 
zins in Naturalien – insbesondere Getreide – entrichtet wurde. 
Die rege Bautätigkeit der Magnaten stimulierte wiederum den 
Binnenmarkt durch die Nachfrage nach handwerklicher Ar- 
beit und Beschaffung von Baumaterial. 

Mit der Hochkonjunktur für landwirtschaftliche Erzeug- 

nisse ging eine Differenzierung der gesellschaftlichen Verhält- 
nisse unter den nichtadligen Schichten auf dem Lande einher. 
Durch Bevölkerungszuwachs war das Arbeitskräfteangebot so 
günstig wie seit der Agrarkrise des 14. Jahrhunderts nicht 
mehr. Gleichwohl hielten sich die Magnaten eingedenk der 
Bauernunruhen der 1530er Jahre zurück, die Lage auszunut- 
zen. Den Pachtbauern wurde durch ein königliches Dekret 
von 1551 sogar eine Verbesserung ihres Status gewährt, in- 
dem festgelegt wurde, daß sie vom Grundherrn nicht von 
ihren Höfen vertrieben werden durften, solange sie ihren 
Pflichten nachkamen. Seit etwa 1600 konnten sie gewohnheits- 
rechtlich zudem damit rechnen, daß sie ihren Pachthof an 
einen Sohn oder Schwiegersohn weitergeben durften. Die 
Pachtbauern partizipierten auf diese Weise am Aufschwung 
der Wirtschaftskonjunktur. Sie profitierten wie die Grundbe- 
sitzer vom Anwachsen der untersten sozialen Schicht, der 
Kätner und Tagelöhner, die sie für einen Hungerlohn für sich 
arbeiten lassen konnten. Entsprechend waren die Verhältnisse 
in den Städten. Hier arbeiteten die großen Kaufleute Hand in 
Hand mit den Gutsbesitzern und besorgten allmählich ganz 
und gar deren Im- und Export. Für sie kam es deshalb darauf 
an, sich mit den Magnaten gutzustellen – allen voran mit dem

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61

König als dem größten Landbesitzer. Die Großkaufleute fin- 
den wir deshalb unter den bedeutendsten Kreditoren der Kro- 
ne, wenn diese in kriegerischen Konflikten Geld brauchte. Auch 
in den Städten wuchs die Zahl der Menschen aus den unter- 
sten sozialen Schichten verhältnismäßig rasch an, weshalb 
Kaufleute, Handwerker und in den Küstenorten zunehmend 
auch Reeder ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung hatten. 
Die Lebensumstände dieser städtischen Tagelöhner waren in 
der Regel noch schlimmer als die ihrer Schicksalsgenossen auf 
dem Lande. Denn aufgrund der ständig steigenden Lebensmit- 
telpreise konnten sie oft nicht einmal das tägliche Brot erwer- 
ben. Durch den mehr und mehr über die Kaufleute abge- 
wickelten Export landwirtschaftlicher Produkte erlebten die 
Handelsstädte einen Aufschwung, der trotz der politischen 
Niederlage des Bürgertums nach der Entmachtung Chri- 
stians II. zu wachsendem Selbstbewußtsein der kapitalstarken 
Handelsbürger führte. Gefördert wurde diese Entwicklung 
dadurch, daß in Dänemark wie in Westeuropa merkantilisti- 
sches Gedankengut eine staatlich gelenkte Wirtschaftspolitik 
entstehen ließ. Warenproduktion und Warenaustausch sollten 
den Reichtum des Landes (eigentlich der Krone) mehren, und 
die wichtigsten Akteure hierbei waren die Kaufleute. Deshalb 
war es nur folgerichtig, daß ihr Wirkungsfeld von der Krone 
privilegiert wurde, indem Handel und Handwerk allein den 
Städten vorbehalten blieben. Selbst der bäuerliche Warenaus- 
tausch durfte nur noch in der nächstgelegenen Kaufmanns- 
stadt abgewickelt werden. Marktgesetze sowie Bestimmungen 
bezüglich der Währung, Gewichte und Maße dienten der Ver- 
einheitlichung des Wirtschaftsraumes. Die Landwirtschaft 
sollte, was den Binnenmarkt betrifft, billige Nahrungsmittel 
in die Städte liefern, damit die Löhne der Arbeiter niedrig 
gehalten und die Gewinne der Produzenten aus Exportwaren 
gesteigert werden konnten. Privilegien für Handelskompanien 
mit klar definiertem Auftrag, wie die 1602 gestiftete Isländi- 
sche Kompanie, die das Handelsmonopol mit der Atlantikin- 
sel erhielt, vor allem aber die ab 1616 entstandenen Kompa- 
nien für den Handel mit Asien, Afrika (1656) und Westindien

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62

(1671) zeugen davon, daß die dänische Wirtschaftspolitik der 
westeuropäischen nacheiferte. Bis zum Beginn des 16. Jahr- 
hunderts lag der dänische Außenhandel noch überwiegend in 
den Händen ausländischer Händler und Reeder – zunächst 
der Hanse-, dann der holländischen Kaufleute. Der gestiege- 
nen Bedeutung des Seehandels und der Aufmerksamkeit des 
Königs dafür entsprachen die Neuordnung des Seerechts 
durch Frederik II. und die von ihm initiierten Sicherungsmaß- 
nahmen der dänischen Fahrwasser. 

Daß der Adel dem Bedeutungszuwachs des Bürgertums 

keine wesentlichen Hemmnisse in den Weg legte, lag zum 
einen daran, daß er wirtschaftlich davon profitierte, und zum 
anderen an der Tatsache, daß sich sein Standesideal verändert 
hatte. Erst im 16. Jahrhundert hat er sich gewissermaßen euro- 
päisiert und dabei auch ein gesteigertes Bedürfnis nach höfi- 
scher Repräsentation entwickelt, das kaum noch Raum ließ 
für merkantiles oder bäuerliches Auftreten. Daß Burgund und 
Frankreich dabei eine gewisse Vorbildfunktion ausübten, wird 
allein schon am Baustil der vielen in jenem Jahrhundert ent- 
standenen Schlösser und Herrenhäuser deutlich. 

Wenngleich sich der wirtschaftliche Schwerpunkt allmäh- 

lich in die Städte verlagerte, muß man sich diese noch recht 
bescheiden vorstellen. Kopenhagen zählte um 1600 etwa 
20 000 Einwohner, die nächstgrößeren Orte Malmö, Helsin- 
gör, Odense, Älborg und Ribe waren schon bedeutend kleiner 
und hatten höchstens 4000 Einwohner. Die übrigen Kaufstäd- 
te waren über die Region hinaus wirtschaftlich unbedeutend 
und eher Ansammlungen von Kleinhändlern, Zunfthandwer- 
kern, Ackerbürgern oder Fischern. Im Sinne des Merkantilis- 
mus betrieben die Regenten, allen voran Christian IV., aber 
eine zielstrebige Urbanisierungspolitik. Neue Städte wurden 
gegründet, insbesondere an der Peripherie und in lohnend 
scheinenden Produktionsregionen (wie dem norwegischen 
Bergbau), bestehende Städte wurden ausgebaut. Es sollten 
nicht nur reine Handelsstädte sein, wie beispielsweise Glück- 
stadt, sondern zugleich auch Festungsstädte, die die Herr- 
schaftsansprüche des dänischen Königs markierten. Zudem

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63

wurde mit dem Aufbau einer Kriegsflotte begonnen, die Reich 
und Handel schützen sollte. Denn die auswärtigen Mächte, 
insbesondere der schwedische Erzrivale, strebten ebenfalls 
nach Machterweiterung durch Zugriff auf den Handel und 
dessen Umschlagplätze. Vor allem der profitable Baltikum- 
und Rußlandhandel zog die Begehrlichkeit an. Die russischen 
Rohstoffe waren für die Kaufleute und Reeder in den großen 
westeuropäischen Seehandelsstädten, insbesondere den engli- 
schen und niederländischen, seit dem frühen 17. Jahrhundert 
von allergrößter Bedeutung. Das spiegelt sich in den rasant 
angewachsenen Sundpassagen niederländischer Schiffe, aber 
auch darin, daß englische Seefahrer, um Konflikten in der 
Ostsee aus dem Weg zu gehen, eine andere Route zum russi- 
schen Markt suchten und fanden, nämlich die zum Weißen 
Meer nach Archangelsk. Die alten Hansestädte an der balti- 
schen Küste erstrahlten angesichts der blühenden Handels- 
konjunktur in neuem Glanz, allen voran Riga, die Metropole 
an der Dünamündung, aber auch Danzig, der Hauptverschif- 
fungshafen von polnischem Getreide. 

Die Kontrolle über die Ostseezugänge war für Dänemark 

wie schon zu Zeiten hansischer Vormachtstellung auch in 
der frühen Neuzeit ein zweischneidiges Schwert. Zum einen 
garantierte sie in Form der dort von den Schiffen und deren 
Ladung erhobenen Zollabgaben die bedeutendste Einnahme- 
quelle für die Krone und zudem nicht zu unterschätzende 
Verhandlungsoptionen in Konfliktlagen. Zum anderen aber 
war sie auch stets Anlaß ausländischer Intervention. Im letz- 
ten Drittel des 16. Jahrhunderts kam das unverkennbare Stre- 
ben der Krone Schweden nach einem ungehinderten Zugang 
zur Westsee und Territoriengewinn zu Lasten Dänemarks hin- 
zu. Denn für die aufstrebende schwedische Wirtschaftsmacht 
war die Umzingelung durch Dänemark und die Abschnürung 
von den Seehandelsrouten ein ständiges Ärgernis: Im Westen 
lag außer dem dänischen Kernland (mit den südschwedischen 
Besitzungen Halland, Schonen und Blekinge) als riesiges Boll- 
werk das dänische Norwegen, zu dem seinerzeit noch die 
Provinz Bohuslen gehörte, die bis zur Mündung des Götaflus-

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ses hinunterreichte. Im Osten kontrollierte die Krone Däne- 
mark durch ihre Inselbesitzungen (Bornholm, Gotland, Ösel) 
die Ostseefahrwasser. Schweden hatte allein an der Mündung 
des Götaflusses einen Zipfel Land, über den ein mehr oder 
weniger ungehinderter Zugang zur Westsee möglich war. So 
recht entwickeln konnte sich hier ein Umschlaghafen jedoch 
nicht, denn durch die ständige Bedrohung durch die Dänen 
und wiederholte Feldzüge wurden schwedische Versuche einer 
Stadtgründung lange im Keim erstickt. Erst zu Beginn des 
17. Jahrhunderts sollte durch die kraftvolle Politik Gustav 
Adolfs eine dauerhafte Stadtanlage möglich werden: das nicht 
zuletzt dank holländischer und schottischer Siedler schnell 
wachsende Göteborg. 

Noch etwas beunruhigte die Schweden: Frederik II. machte 

keinen Hehl daraus, daß die Wiedererrichtung der Union für 
ihn ein politisches Ziel darstellte und er seinen schwedischen 
Kollegen Erik XIV., der 1560 seinem Vater Gustav Wasa auf 
dem Thron nachfolgte, als bäuerischen Usurpator ohne stan- 
desgemäße Herrschaftslegitimation betrachtete. Erik seiner- 
seits sah Frederik als deutschen Thronräuber an. Die relative 
Stabilität des bilateralen Verhältnisses, das unter Christian III. 
und Gustav Wasa zu beider Nutzen zustande gekommen war, 
schien in Frage gestellt. Hinzu kam, daß Erik XIV. durch sei- 
ne Eigensinnigkeit (er sollte 1569 von seinem jüngeren Bruder 
Johan wegen vorgeblicher geistiger Umnachtung abgesetzt 
werden) die Lage nicht vereinfachte. 

Doch den Auslöser für neuerliche militärische Auseinander- 

setzungen zwischen den beiden skandinavischen Rivalen bil- 
dete eine Entwicklung am anderen Ende der Ostsee: das Aus- 
greifen Ivans IV. nach Westen mit dem offensichtlichen 
Bestreben, Livland unter die Zarenkrone zu bringen. Der 
aufgeschreckte Rat der Stadt Reval hatte noch zu Lebzeiten 
Christians III. die Unterwerfung der Stadt unter die dänische 
Krone angeboten, doch der Däne hatte zur Vermeidung un- 
wägbarer militärischer Verwicklungen keine eindeutige Stel- 
lungnahme abgegeben. Seinem in dieser Hinsicht risikofreudi- 
geren Sohn und Nachfolger kam indes Erik XIV. 1561 durch

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den schwedischen Einmarsch in Reval und Teilen Estlands 
zuvor, den der Rat der Stadt Reval und die Ritterschaft 
von Harrien und Wierland durch Huldigung sanktionierten. 
Damit waren Dänemarks Pläne vorerst durchkreuzt, im Balti- 
kum die Herrschaft über Ösel hinaus zu erweitern. Dies trug 
wesentlich zur Hebung der Kriegsstimmung nicht nur bei 
Frederik, sondern auch bei den um ihn gescharten führenden 
dänischen Adelskreisen bei, zumal deren Selbstsicherheit 
durch die Eroberung Dithmarschens 1559 einen starken Auf- 
trieb bekommen hatte. 

Doch das Werben eines großen Landsknechteheeres konnte 

den Schweden nicht verborgen bleiben, und vermutlich erfuh- 
ren sie auch von den gegen sie gerichteten Absprachen Däne- 
marks mit Lübeck und Polen-Litauen. Lübeck glaubte, sein 
altes Spiel mit den beiden skandinavischen Reichen noch ein- 
mal erfolgreich wiederholen zu können, um verlorengegange- 
nen politischen Einfluß und wirtschaftliche Macht zurückzu- 
gewinnen. Polen-Litauen war Konkurrent Schwedens bei der 
Aneignung der Konkursmasse des Livländischen Ordens. 

Doch Schweden ergriff im Mai 1563 die Initiative, indem 

ohne Kriegserklärung eine vor Bornholm liegende dänische 
Flotte angegriffen und teilweise versenkt wurde. Schon hier 
zeichnete sich die Überlegenheit der Schweden zur See ab. An- 
dererseits waren die Dänen dank ihres kriegserprobten Söld- 
nerheeres zu Lande überlegen und führten im Süden und 
Westen des Nachbarreiches Verheerungsfeldzüge durch, ohne 
allerdings eine Entscheidung herbeiführen zu können. Die 
Leidtragenden waren in erster Linie die Bauern. Tausende von 
Höfen wurden geplündert und in Asche gelegt. Doch auch den 
Schweden gelangen Verheerungszüge in die dänischen Provin- 
zen Halland, Blekinge und Schonen sowie nach Norwegen. 

Dieser Krieg belastete die Finanzen der Krone so stark, daß 

Frederik sich gezwungen sah, Geld beim Adel und bei seiner 
deutschen Verwandtschaft zu leihen. Er griff in seiner Not so- 
gar zum Mittel der Münzverschlechterung. Der Staatsbank- 
rott konnte schließlich nur dadurch abgewendet werden, 
daß Frederik sich herabließ, den von seinem Vater verstoße-

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66

nen Juristen und Finanzpolitiker Peder Oxe als Ratgeber aus 
dem Exil zurückzurufen. Oxe ordnete das Steuerwesen neu, 
belastete Adel und Bauern dabei mit Sondersteuern und über- 
zeugte Frederik 1566 schließlich, die im Jahr zuvor verhängte 
Sundsperre aufzuheben. Gerade dieser Eingriff in die Schiff- 
fahrt zwischen Nord- und Ostsee hatte nicht nur eine Haupt- 
einnahmequelle der Krone zum Versiegen gebracht. Er hatte 
auch die Gefahr des Eingreifens der Holländer in den Konflikt 
zuungunsten Dänemarks heraufbeschworen. Denn der Han- 
del mit Polen und dem Baltikum war der Lebensnerv der Nie- 
derlande, und jede Behinderung der schwerbeladenen Getrei- 
deschiffe ließ in den niederländischen Städten die Lebensmit- 
telpreise in die Höhe schnellen. So auch im Jahr 1565/66, als 
die Getreidekrise durch den sich zuspitzenden Konflikt mit 
Spanien noch verschärft wurde. 

Mit der Wiederöffnung des Sundes zeigte sich sogleich auch 

der finanzielle Nutzen der bereits 1548/49 geänderten Art der 
Zollveranlagung, die sich nun nicht mehr pauschal nach den 
Schiffen, sondern nach dem Wert der geladenen Waren richte- 
te. Die Einkünfte aus dem Sundzoll konnten schon innerhalb 
eines Jahres um das Dreifache gesteigert werden und betrugen 
1567 rund 132 000 Taler. Mit dieser Finanzspritze wurden 
neue Landsknechte geworben, die Krieg und Verwüstung un- 
ter Führung Daniel Rantzaus noch einmal tief in die südlichen 
schwedischen Landschaften hineintrugen. Doch in die mittel- 
schwedischen Kernlandschaften drangen auch sie nicht vor, so 
daß sich die Kriegführung wieder auf Brandschatzungen in 
der Peripherie der beiden Reiche beschränkte. Schließlich wa- 
ren die beiden Parteien so erschöpft, daß 1570 in Stettin ein 
Friede vereinbart wurde, der keiner Seite irgendeinen mate- 
riellen Gewinn brachte. Der schwedische König konnte aller- 
dings erreichen, daß sein dänischer Kollege den Anspruch auf 
die schwedische Krone aufgab. Damit war deutlich geworden, 
daß die Idee des skandinavischen Unionskönigtums endgültig 
der Vergangenheit angehörte. 

Der Krieg hatte Dänemark zwar die gewaltige Summe von 

fünf Millionen Talern gekostet, doch stand an seinem Ende

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67

die Krone keineswegs verarmt da, wie es bei früheren Kriegen 
der Fall gewesen war. Denn die von Peder Oxe herbeigeführ- 
ten Änderungen in der Finanz- und Staatsverwaltung zahlten 
sich nun aus. Ein in diesem Zusammenhang bedeutender Ein- 
griff war die Umstellung der Lehnsverfassung. Dabei wurde 
zum einen die Zahl der Lehnsgüter (Domänen) durch Zu- 
sammenlegungen reduziert. Zum anderen ging die Krone da- 
zu über, sie nicht mehr durch von der Krone entlohnte Ver- 
walter oder Lehnsmänner bewirtschaften zu lassen, sondern 
sie gegen einen bestimmten Zins an Adlige zu verpachten. 
Dadurch wurde das wirtschaftliche Risiko auf die Pächter ab- 
gewälzt, während die Krone mit dem festen Zins rechnen 
konnte. Hatten im 14. Jahrhundert ähnliche Maßnahmen der 
Lehnsverpachtung die Krone entscheidend geschwächt, dien- 
ten sie nun der Stabilisierung der Königsmacht. Daß es so 
war, hing nicht unwesentlich damit zusammen, daß der König 
unbestrittener Eigentümer der Güter blieb. 

Den Preis des Krieges aber zahlten wieder einmal in der 

Hauptsache die dänischen Bauern. Im östlichen Reichsteil, 
insbesondere in Schonen und Blekinge, waren unzählige Höfe 
durch schwedische Vergeltungszüge zerstört worden. Die als 
außerordentlich für die Dauer des Krieges proklamierten Ab- 
gaben der Bauern wurden mit Zustimmung des Adels in stän- 
dige umgewandelt. Der große Steuer- bzw. Zinsdruck trieb 
sowohl die Frei- als auch die Adelsbauern in immer stärkerem 
Maße in den „Schutz“ entweder der Krone oder des adligen 
Gutsbesitzers. Hinzu kam, daß die Arbeits- und Spanndienste 
in einem Umfang verschärft wurden, daß die eigene Bauern- 
stelle kaum noch rentabel bewirtschaftet werden konnte. Aus 
Pachtbauern wurden dann durch Einziehen des Landes in 
Gutswirtschaften landlose Häusler. 

Das machtpolitische Kräfteverhältnis im Norden wurde 

dann endgültig durch den Dreißigjährigen Krieg vollständig 
umgekehrt. Durch die Bedrängnis, in die die norddeutschen 
protestantischen Fürsten nach den Vorstößen Tillys und Wal- 
lensteins geraten waren, sahen sich die beiden Könige des 
Nordens veranlaßt, in das Kriegsgeschehen einzugreifen. Zu-

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68

erst tat dies Christian IV. in seiner Eigenschaft als Oberst des 
Niedersächsischen Kreises. Aber sein Versuch, die kaiserlichen 
Truppen zurückzuwerfen, scheiterte 1626 in der vernichten- 
den Niederlage bei Lutter am Barenberge (im nördlichen 
Harzvorland). Sie zog den Eroberungs- und Verheerungszug 
der Kaiserlichen bis weit nach Jütland nach sich. Mit dem 
Frieden von Lübeck 1629 verabschiedete sich Dänemark von 
der deutschen Kriegsbühne. Dafür trat Schweden auf den 
Plan, dessen Erfolge auf dem Kontinent Dänemarks Stellung 
im Norden ins Wanken brachten. Christian IV. sah sich nun- 
mehr von zwei Seiten bedroht: von den Kaiserlichen und von 
den Schweden. Letztere glaubte er durch Behinderung ihrer 
Schiffahrt durch den Öresund wirtschaftlich schädigen und 
durch ein intrigantes Spiel hinter den Kulissen isolieren zu 
können. Deshalb nutzte Schweden ab 1643 seine militärische 
Macht, um den alten Rivalen in einer Reihe erfolgreicher 
Schlachten in die Knie zu zwingen. 1645, im Frieden von 
Brömsebro, gingen die Inseln Gotland und Ösel, die norwegi- 
schen Provinzen Jämtland und Härjedalen sowie Halland (für 
30 Jahre verpfändet) verloren. Was in Dänemarks Lage ver- 
schlimmernd hinzukam, war, daß Schweden sich drei Jahre 
später in den Friedensschlüssen von Münster und Osnabrück 
einige norddeutsche Territorien sichern konnte (Vorpommern, 
Wismar, Bremen und Verden), von denen aus es eine perma- 
nente militärische Bedrohung für Dänemark darstellte und 
dessen Revanchismus im Zaum halten konnte. Dieser war in 
den letzten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts nach der inne- 
ren Neuordnung der Monarchie wieder deutlich vernehmbar. 
Die dänischen Ambitionen richteten sich dabei zusätzlich auf 
das reiche Hamburg, das als zur dänischen Krone gehörig 
proklamiert und als eine Art Ersatz für die Landverluste in 
Südschweden betrachtet wurde. Die Versuche, die Hansestadt 
in Besitz zu nehmen, gipfelten 1688 in der monatelangen Be- 
lagerung der Stadt, die aber letzten Endes erfolglos blieb. 

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VII. Absolutismus. Der neue Staat 

 
 
Nach dem Tod Christians IV. ging die Macht nicht unmittelbar 
auf seinen Sohn über, sondern fiel an den Reichsrat, denn Dä- 
nemark war – trotz Christians protoabsolutistischen Allein- 
herrschaftsanspruchs – formell noch immer ein Wahlreich. Es 
konnte in der Wahlversammlung für die Vertreter des Adels, 
der Geistlichkeit und der Bürger der Kauf Städte (den Bauern- 
stand vergaß man einzuladen) keinen Zweifel geben, daß allein 
Christians noch einziger lebender legitimer Sohn Frederik, 
Fürstbischof von Bremen, als Kandidat in Frage käme. Doch 
machte der hochadelige Reichsrat seine Zustimmung von der 
Annahme einer neuen Handfeste abhängig, die im Vergleich 
mit der Handfeste Christians IV. eine erhebliche Erweiterung 
seiner Machtbefugnisse vorsah. Die Position des Reichsrates 
als die politische Vertretung des Hochadels wurde in ihr über- 
aus deutlich hervorgehoben und zugleich festgestellt, daß der 
König ohne Zustimmung des – meist 23köpfigen – Reichsrates 
keinen Krieg erklären oder Steuern ausschreiben dürfe. Außer- 
dem ließ sich der Adel bei dieser Gelegenheit seine wirtschaft- 
lichen Vorrechte ausweiten. Kurzum: alle wichtigen wirtschaft- 
lichen und politisch-rechtlichen Fragen wurden an die Zustim- 
mung des Reichsrates und der von ihm besetzten Reichsämter 
gebunden. Die Krone und der Nichtadel mußten sich einmal 
mehr der Macht der Magnaten beugen, deren Regime deutlich 
oligarchische Tendenzen zeigte. Dies mußte zwangsläufig zu 
Spannungen nicht nur mit den Bürgern, sondern auch dem nie- 
deren Adel führen, die beide die Wahlbedingungen notgedrun- 
gen akzeptieren und schriftlich bestätigen mußten. Die politi- 
sche Sprengkraft der Handfeste von 1648 sollte sich bereits 
zehn Jahre später, 1658/60, in einer existentiellen Krise des 
Staates zeigen, die von den Magnaten erst heraufbeschworen 
und dann nicht gemeistert wurde. 

Die politische Entwicklung in Dänemark lag durchaus im 

Trend der Zeit. Wie hier standen in der Mitte des 17. Jahr- 
hunderts vielerorts in Europa die Monarchen auf scheinbar

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70

schwachen Füßen. In England ließ Oliver Cromwell den Kö- 
nig sogar köpfen und die Republik einführen, und auch in den 
Niederlanden wurden die Oranier zeitweilig vom Thron ver- 
trieben. Selbst in Frankreich war die Krone durch den Auf- 
stand der sogenannten Fronde in Gefahr geraten. Doch aus 
dieser Krise sollten die Monarchien letztlich gestärkt hervor- 
gehen. Denn die gesellschaftlich und politisch aufstrebenden, 
gegen den Hochadel gerichteten Kräfte sammelten sich um 
die Krone und verhalfen ihr noch im selben Jahrhundert zu 
neuer und bisher nicht gekannter Machtfülle, die – seit der 
Französischen Revolution – die Bezeichnung Absolutismus 
erhielt. In Dänemark wurde diese absolute Stellung des 
Königs sogar als erstem Land verfassungsrechtlich verankert. 
Dabei sah es 1648 noch nicht danach aus, daß Frederik III. 
Schritt für Schritt binnen weniger Jahre die Machtverhältnisse 
zu seinen Gunsten würde umkehren können. Einen ersten Er- 
folg konnte er bereits 1650 verbuchen, als im königlichen Teil 
der Herzogtümer das Erstgeborenenrecht bei der Erbfolge ein- 
geführt wurde. Damit war diese Nachfolgeregelung praktisch 
auch in ganz Dänemark gültig, denn sonst wäre – bei einer 
abweichenden Erbfolgewahl – logischerweise die Bindung 
zwischen Herzogtümern und Dänemark in Gefahr geraten. 

Des weiteren kam ihm die Inkompetenz des Reichsrates 

zugute. Dieser zeigte sich den verwaltungstechnischen und 
finanzpolitischen Herausforderungen der Zeit nicht gewach- 
sen. Dringend nötige Reformen, durch die Dänemark mit den 
anderen europäischen Volkswirtschaften, insbesondere auch 
dem Konkurrenten Schweden, hätte Schritt halten kön- 
nen, wurden aufgeschoben. Ständischer Machterhalt war die 
Handlungsmaxime des Reichsrates. Der Stillstand in der Dä- 
nischen Kanzlei, dem politischen Verwaltungszentrum, war 
symptomatisch dafür, wie der Administration die Aufgaben 
über den Kopf wuchsen. Die adligen Kanzleisekretäre waren 
in jeder Hinsicht hoffnungslos überfordert. Eine Modernisie- 
rung’ der Staatsverwaltung ohne adlige Vorrechte war un- 
ausweichlich. Nicht zuletzt auch durch die sich verschärfende 
Finanzkrise verlor der Reichsrat mehr und mehr an Rückhalt. 

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71

Die militärischen Konflikte hatten viel Geld gekostet, und 
immer öfter mußten die staatlichen Einnahmen durch die Er- 
hebung von Sondersteuern aufgebessert werden. Diese wur- 
den vom Reichsrat beschlossen, der davon aber nicht ge- 
troffen wurde, da der Adel weiterhin das Privileg der Steuer- 
freiheit genoß. Somit waren es wieder die nichtprivilegierten 
Bevölkerungsschichten, die diese finanziellen Lasten zu tragen 
hatten. Insgesamt muß man mit einer Zunahme der Steuern 
um 550 Prozent in der ersten Jahrhunderthälfte rechnen, ohne 
daß die zunehmende Verschuldung der Krone eingedämmt 
werden konnte. Die Ausgaben des Staates für den Hof und 
das Militär betrugen zeitweise das Doppelte der regulären 
Einnahmen. Die Krone geriet dabei immer stärker in die 
Schuldnerschaft bürgerlicher Krediteure, überwiegend Groß- 
kaufleute der Hauptstadt, die ein Viertel der gesamten Staats- 
schuld von rund 5 Millionen Reichstalern bei sich verbuchen 
konnten. Auch die Verschuldung bei niederländischen und 
deutschen Kaufleuten und Finanziers war astronomisch hoch. 
Die Staatskrise erreichte ihren Höhepunkt in einem neuer- 
lichen Revanchekrieg mit Schweden, in dem Dänemark ab 
1657 schwerste Verluste erlitt. Frederik III. und die führenden 
Reichsräte hatten angesichts der militärischen Verwicklungen 
Schwedens in Polen die Stunde für günstig gehalten, die 1645 
verlorenen Gebiete zurückzugewinnen. Ermuntert wurden die 
Dänen von den Niederländern, die über die hohe Zollbela- 
stung ihres Handels mit Danzig durch die Schweden verärgert 
waren. Auch andere Staaten, die sich über die zunehmende 
schwedische Dominanz im Ostseeraum sorgten, signalisierten 
ihr Einverständnis. Doch noch bevor der dänische Aufmarsch 
richtig in Gang gekommen war, zog sich der schwedische Kö- 
nig Karl X. Gustav überraschend aus Polen zurück und warf 
seine kriegserfahrene und gut organisierte Militärmaschinerie 
gegen Dänemark, dessen Festlandterritorien bereits im Herbst 
1657 in schwedischer Hand waren. Den Schweden kam neben 
eigenem strategischen Geschick und dänischem Unvermögen 
ein überaus strenger Winter zu Hilfe. In einem wagemutigen 
Unternehmen setzte Karl Gustav im Januar/Februar 1658 mit

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72

seinen Truppen über die zugefrorenen Belte nach Fünen, Lol- 
land und Seeland über und stand schon bald vor der dänischen 
Hauptstadt. Hilfe von außen konnten die Dänen angesichts 
der zugefrorenen Gewässer nicht erwarten. Um zu retten, was 
noch zu retten war, willigte Frederik Ende Februar 1658 in 
Roskilde überhastet in ein Friedensangebot (sog. Panikfrieden 
von Roskilde) ein, durch das die letzten dänischen Besitzun- 
gen jenseits des Sundes, immerhin ein Drittel Dänemarks, an 
Schweden verlorengingen, nämlich Schonen, Blekinge, Hall- 
land und das norwegische Bohuslen sowie – zeitweilig – Born- 
holm und das Tröndelag (Trondheim). Ein halbes Jahr später 
flackerte der Krieg aber wieder auf, weil der schwedische 
Kriegskönig die vermeintliche Schwäche der Dänen nutzen 
wollte, um das Land endgültig in ein Vasallenverhältnis her- 
abzudrücken. Doch die Truppen Karl Gustavs schafften es 
trotz anderthalbjähriger Belagerung nicht, das inzwischen zur 
Festung ausgebaute Kopenhagen zu erobern. Außerdem er- 
hielt Dänemark diesmal militärische Hilfe von den Nieder- 
landen und Brandenburg. Als dann im Februar 1660 der 
schwedische König überraschend starb, zeigte sich angesichts 
der mittlerweile prekären militärischen Lage und des politi- 
schen Drucks der Großmächte die adelige Vormundschaftsre- 
gierung des minderjährigen Karl XI. zu neuerlichem Friedens- 
schluß bereit. Dank Frankreichs Intervention konnten die 
Schweden den territorialen Zugewinn von 1658 sichern, 
allein Bornholm und das Tröndelag fielen an Dänemark zu- 
rück. 

Dieser dreijährige Krieg mit Schweden endete für Däne- 

mark weitaus katastrophaler als alle früheren Kriege. Nicht 
nur der Verlust uralter dänischer Landschaften jenseits des 
Öresunds war zu beklagen, auch auf Seeland und in Jütland 
gab es durch die Züge erst der schwedischen, dann der 
niederländischen und brandenburgischen Truppen enorme 
materielle Verluste. Regionale Untersuchungen deuten auf die 
Zerstörung jedes dritten Bauernhofes hin, die Bevölkerungs- 
einbußen lagen bei 20 Prozent im Landesdurchschnitt. Auch 
finanziell lag der Staat am Boden. 

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73

In dieser Situation berief Frederik III. im September 1660 

die Stände (Adel, Geistlichkeit und Bürger) nach Kopenhagen, 
um über die Lösung der Staatsschuld zu beraten. Es war seit 
langem das erste Mal, daß alle Stände zusammenkamen, denn 
seit Generationen hatte der hochadlige Reichsrat quasi ge- 
wohnheitsrechtlich die ständischen Rechte allein wahrge- 
nommen und dergleichen Ständeversammlungen verhindert. 
Die Bürger der Hauptstadt, auf deren entschiedene und auf- 
opferungsvolle Haltung bei der Belagerung Kopenhagens es 
wesentlich zurückzuführen war, daß es die dänische Monar- 
chie überhaupt noch gab, erkannten nun die Chance, die Pri- 
vilegien des durch den Krieg diskreditierten Adels zu beseiti- 
gen. Deutlich unterstützt wurden sie von der Geistlichkeit, die 
seit langem für die Stärkung der Königsmacht eintrat. Die 
Position des Adels war zum einen dadurch geschwächt, daß 
Teile von ihm, die über Besitzungen in Schonen verfügten, 
durch Paktieren mit den Schweden diskreditiert waren; 
zum anderen dadurch, daß der Adel durch die seit Jahrzehn- 
ten anhaltende Krise in der Landwirtschaft wirtschaftlich ge- 
schwächt und – mehr noch als die Krone – bei bürgerlichen 
Darlehensgebern verschuldet war. 

Noch während der Belagerung hatte das Kopenhagener 

Bürgertum gegen die Gewährung weiterer Kredite von Fre- 
derik das Versprechen erhalten, hinsichtlich des Erwerbs von 
privilegiertem Grundeigentum (einschließlich den dazugehö- 
rigen adligen Freiheiten) und beim Zugang zu staatlichen Äm- 
tern mit dem Adel gleichgestellt zu werden. Den Bürgern ging 
es, was die Finanzen betrifft, in der Ständeversammlung nicht 
so sehr darum, ebenfalls von den Steuern befreit zu werden, 
als vielmehr darum, daß die adlige Steuerbefreiung aufgeho- 
ben würde. Da der Adel in dieser Frage hartnäckig auf seinen 
überkommenen Rechten beharrte, wurde der König gewis- 
sermaßen als Schiedsrichter angerufen. Die Steuerreformpläne 
von Bürgertum und Geistlichkeit, der Kern der Reichstagsde- 
batten im September 1660, liefen darauf hinaus, daß eine all- 
gemeine, im wesentlichen auf den Landbesitz zugeschnittene 
Besteuerung eingeführt werden sollte. Die Verringerung der

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74

Staatsschuld sollte durch Verkauf und Verpachtung von Kron- 
land – auch und vor allem an Nichtadlige – erreicht werden. 
Auch wünschten die Bürger die Wahlen zum Reichstag unab- 
hängig von Standesbeschränkungen. Den König vermochten 
Priesterstand und Bürgervertretung letztlich mit einer gemein- 
samen Resolution „Über eine Erbregierung“ auf ihre Seite zu 
bringen: Frederik sollte nicht nur allein über die strittige Steu- 
erfrage entscheiden können, sondern dem König sollte auch 
die Erblichkeit der Krone zufallen. Damit wären die zwei we- 
sentlichen Grundpfeiler des Ratskonstitutionalismus beseitigt: 
Steuerbewilligungs- und Königswahlrecht. Es war gewisser- 
maßen ein Staatsstreich, der sich hier anbahnte, denn die zur 
Zustimmung zur Resolution aufgerufene Adelsversammlung 
wurde massiv unter Druck gesetzt, u.a. indem die Stadttore 
geschlossen und zusätzliche Wachen aufgestellt wurden, da- 
mit sich keiner der Magnaten der Abstimmung entziehen 
konnte. Am 13. Oktober 1660 brach der Widerstand des 
Adels zusammen. Frederik erhielt dessen Zustimmung zur 
Erblichkeit der Krone sowohl für seine männlichen als auch 
seine weiblichen Nachkommen. Hinsichtlich der Steuerfrage 
willigte der Adel in die Berufung eines paritätisch besetzten 
Ständeausschusses ein, der darüber im einzelnen beraten und 
dem König Vorschläge zur Entscheidung unterbreiten sollte. 
Damit war – gerade auch aufgrund der weiterhin bestehenden 
Unversöhnlichkeit im Ausschuß – der König faktisch von al- 
len Parteien als oberste Entscheidungsinstanz anerkannt, noch 
bevor dessen Alleinherrschaft (dän. Enevælde) staatsrechtlich 
verankert wurde. Denn natürlich legte Frederik die ihm von 
den Ständen übertragenen Befugnisse zu seinen Gunsten aus. 
Als erstes wurde von ihm noch im Oktober die Handfeste von 
1648 kassiert. Unmittelbar darauf ließ er sich von allen Stän- 
devertretern öffentlich vor dem Schloß die Erbhuldigung ent- 
gegenbringen. Dabei wurde auch der auf dem Reichstag nicht 
vertretene Bauernstand einbezogen, indem kurzerhand einige 
Bauern aus der Umgebung herbeigebracht wurden, die für 
den gesamten Bauernstand den Treueeid ablegen mußten. Die 
gänzliche Entmachtung des Reichsrates und dessen Ende mar-

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75

kierte die Verfrachtung seines Archivs ins königliche Schloß. 
Den Schlußpunkt hinter den Umwälzungsprozeß setzte Fre- 
derik am 10. Januar 1661 mit der Erb- und Alleinherrschafts- 
akte, die er von allen Ständevertretern unterzeichnen ließ. In 
ihr wurden protokollartig die Ereignisse des Herbstes 1660 
zusammengefaßt und festgehalten, daß wegen der „Inkonve- 
nienzen“ die Stände dem König die Erblichkeit der Krone über- 
tragen und das Wahlrecht aufgegeben hätten. Wie sehr sich 
die Machtverhältnisse inzwischen zugunsten der Krone ver- 
lagert hatten und wie zielstrebig Frederik die staatsrechtliche 
Legitimierung seiner Alleinherrschaft voranbringen konnte, 
kommt darin zum Ausdruck, daß er sich in der Akte mehr 
abzeichnen ließ, als tatsächlich stattgefunden hatte: Die Stände 
hätten ihm nämlich außer dem Erbrecht „alle Iura Majestatis, 
absolute Regierung und alle Regalien“ übertragen. Somit war 
Frederik legaliter, in Form eines Herrschaftsvertrages, in den 
Besitz der absoluten Regierungsmacht gelangt, wobei die 
rechtsphilosophische Anlehnung an Thomas Hobbes ins Auge 
fällt. Allerdings hat die dänische lutherische Orthodoxie diese 
naturrechtliche Begründung der absoluten Königsherrschaft 
später in eine theokratische umgewandelt. 

Ihre verfassungsrechtliche Grundlage erhielt die neue Re- 

gierungsform fünf Jahre später im November 1665 durch das 
Königsgesetz, die Lex Regia, das fast 200 Jahre, bis 1849, das 
dänische Staatsgrundgesetz bleiben sollte. Die Lex Regia stellt 
im Kontext der europäischen Verfassungsgeschichte ein Uni- 
kat dar, indem der königliche Absolutismus nur hier grundge- 
setzlich festgeschrieben wurde. Das „vollkommen unerschüt- 
terliche und unwidersprechliche ... auf ewige Zeit“ gültige 
Königsgesetz, das im übrigen erst 1709 vollständig veröffent- 
licht wurde, regelte in großer Ausführlichkeit die Erbfolge 
und legte die evangelisch-lutherische Konfession als alleinige 
des Monarchen und des Reiches fest. Der König erhielt die 
uneingeschränkte legislative Gewalt, das Recht, Krieg zu füh- 
ren und Bündnisse zu schließen, Steuern und Zölle zu erheben 
sowie die Behörden des Reiches personell nach Gutdünken 
zu besetzen. Obwohl durch Herrschaftsvertrag zustande ge-

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kommen, sollte es kein Aufkündigungrecht dieses Vertrages 
geben. 

Nach dem „vertragsförmigen Staatsstreich“, wie die Ereig- 

nisse in der Geschichtsschreibung genannt wurden, begann die 
Modernisierung’ des dänischen Staates. Bereits im Sommer 
1661 wurden neue Ständeprivilegien erlassen, die zwar die be- 
stehenden Besitzverhältnisse auf dem Land bestätigten, jedoch 
die Steuerfreiheit des Adels beseitigten und dem Bürgertum den 
Zugang zu Grundbesitz und allen Beamtenstellen öffneten. 
Generell wurde nun jeglicher Grundbesitz besteuert, wozu in 
den folgenden Jahren Steuermatrikel, die das ganze Königreich 
umfaßten, erstellt wurden. Die Schulden des Staates verringerte 
die Krone in kürzester Zeit durch die Veräußerung von Kron- 
land (zu überhöhten Preisen) an ihre bürgerlichen Kreditoren, 
wodurch sie zwar rund 40 Prozent ihres Grundbesitzes verlor, 
zugleich aber auch wieder kreditwürdig wurde. 

Mit den finanzpolitischen Veränderungen gingen grund- 

legende Reformen in der Staatsverwaltung sowohl auf zentra- 
ler wie regionaler Ebene einher. Das Aufbrechen des adligen 
Stellenmonopols führte zu einer fachlichen anstelle der per- 
sonal-territorialen Geschäftseinteilung. Nach schwedischem 
Vorbild wurden fünf Kollegien als oberste Reichsbehörden ge- 
schaffen, die über einen Geheimen Rat mit dem König ver- 
bunden waren. Nach deutschem Vorbild wiederum wurde das 
Königreich in Ämter gegliedert, die an die Stelle der älteren 
Lehnsverfassung traten. Zwar konnte sich der Adel überwie- 
gend die herausgehobene Stellung in diesen Ämtern sichern, 
nämlich die des sogenannten Amtmannes, doch die faktische 
Verwaltung der Ämter lag in den Händen des bürgerlichen 
Amtsschreibers und seiner Unterbeamten, die der Zentral- 
regierung in Kopenhagen direkt zugeordnet waren. 

Wirkten bei der ‚Modernisierung’ von Verwaltung und Re- 

gierung andere Staaten als Vorbilder, so gewannen dänische 
Reformen auf dem Gebiet des Rechtswesens Vorbildcharakter, 
namentlich für Preußen, Schweden und Rußland, ja es wurde 
sogar als ein Modell für die Gesetzgebung in der absolutisti- 
schen Epoche bezeichnet. Diese Rechtsreform begann mit der

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Einrichtung des Obersten Gerichts (dän. Højesteret), das an 
die Stelle des Recht sprechenden Herrentags (Reichsrat und 
Adelsvertreter) trat, und wurde 1683 abgeschlossen mit der 
Verabschiedung eines neuen Gesetzbuches, des „Danske Lov“ 
(Dänisches Recht), das die Gesetze an die neuen politischen 
Gegebenheiten anpaßte, indem es die bestehende Gesetzge- 
bung zusammenfaßte, systematisierte und vereinheitlichte. 
Die überkommene regionale, lokale und patrimoniale Ge- 
richtsbarkeit blieb bestehen, wurde allerdings ebenfalls syste- 
matisiert und vereinheitlicht. 

Die gesellschaftlichen Verhältnisse auf dem Land wurden 

von den absolutistischen Reformen nicht berührt. Die Abhän- 
gigkeit der Bauern von den Grundherren wurde im Gegenteil 
stabilisiert, indem die meisten gutsherrlichen Privilegien ga- 
rantiert wurden. Die Krone war aus zwei Gründen an einer 
starken Gutsherrenschicht interessiert: sozial als Ordnungs- 
faktor und wirtschaftlich als Getreideproduzent. Die Entwick- 
lung der Gutsherrschaft nahm denn auch in den folgenden 
Jahrzehnten schärfere Formen an, insbesondere durch eine 
Steigerung der bäuerlichen Fronarbeit. 

Ein weiteres Charakteristikum der absoluten Königsherr- 

schaft war die Neuordnung des Militärwesens und dessen 
zentrale und gleichsam überdimensionale Stellung im Staat. In 
Friedenszeiten mußte dafür rund die Hälfte der Staatsausga- 
ben aufgebracht werden, in Kriegszeiten flossen sogar rund 
vier Fünftel des Staatshaushaltes ans Militär. Um 1690 kam 
auf 50 Einwohner ein Soldat, rund zehn Jahre später standen 
diesen 50 Einwohnern bereits zwei Soldaten gegenüber. Damit 
war die dänisch-norwegische Monarchie einer der am stärk- 
sten militarisierten Staaten Europas. Der König verfügte jetzt 
über ein bedeutendes stehendes, professionell ausgebildetes 
Heer, das bei den Offizieren zu etwa zwei Dritteln aus Deut- 
schen bestand. Das adlige Reiteraufgebot war abgeschafft, 
statt dessen mußte der Adel aus den Erträgen seiner Güter 
zum Unterhalt der neuen Berufsreiterei beitragen. Auch die 
Bauern wurden belastet, indem fünf Durchschnittshöfe einen 
Soldaten zu stellen hatten, der – neben seinem Hofdienst –

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regelmäßig an sonntäglichen Exerzitien und Übungen teil- 
nehmen mußte. Diese Bauernmiliz wurde gewissermaßen das 
Rückgrat der dänischen Landesverteidigung. Dazu wurde eine 
umfassende Militärverwaltung aufgebaut, deren wichtigste 
Funktionsträger auf lokaler bzw. regionaler Ebene die Kriegs- 
kommissare waren. 

Zwei Motive standen für den Unterhalt einer solch kostspie- 

ligen Militärmacht im Vordergrund: zum einen die innere 
Sicherheit, d.h. die Sicherung der absoluten Königsmacht. 
Denn zumindest in der ersten Zeit des Absolutismus fürchtete 
der König noch ein Aufbegehren des entmachteten Adels. Zum 
anderen stand weiterhin die Rückeroberung der südschwedi- 
schen Provinzen auf der politischen Agenda der Krone. Objek- 
tiv betrachtet verlangte auch die sicherheitspolitische Lage der 
Monarchie eine starke militärische Stellung. Durch den Verlust 
Südschwedens war das wirtschaftliche und politische Zentrum 
Kopenhagen an die Peripherie des Reiches gerückt und damit 
verwundbar geworden. In die Sicherung der Hauptstadt wurde 
deshalb besonders investiert. In einem Zeitalter, in dem die 
Macht zur See eine Rolle wie nie zuvor spielte, wollte auch Dä- 
nemark nicht zurückstehen, und angesichts der langen Küsten- 
linien – insbesondere in Norwegen – und der unzähligen Inseln, 
auf denen der Danebrog wehte, konnte es dies auch gar nicht. 
Deshalb spielte der – teure – Ausbau der Kriegsflotte eine be- 
sondere Rolle. Ihre Bewährungsprobe bestand sie erfolgreich in 
einem weiteren Revanchekrieg mit Schweden 1675–78, dem 
sogenannten Schonischen Krieg, als sie im Juni 1676 vor Öland 
und im Juli 1677 in der Bucht von Koge die zahlenmäßig über- 
legene schwedische Flotte zweimal besiegte. Trotz der Seeherr- 
schaft konnte das Kriegsziel aber nicht erreicht werden, da sich 
das dänische Heer in Südschweden nicht entscheidend durch- 
setzen konnte, obwohl es von der Bevölkerung als Befreier be- 
grüßt und durch Freischärler unterstützt wurde. Der Krieg 
endete für Dänemark politisch mit dem status quo ante, für die 
dänische Bevölkerung der südschwedischen Provinzen mit 
einer rigorosen Schwedifizierung, die für viele die Vertreibung 
von den Gütern und Höfen bedeutete, die schwedischen Mili-

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tärs übereignet wurden. Schweden schuf auf diese Weise ge- 
genüber Dänemark eine Militärgrenze, die sich 1710 bewährte, 
als während des Großen Nordischen Krieges (1700–1721) 
nach der schwedischen Niederlage 1709 bei Poltawa (Ukraine) 
Dänemark im Frühjahr 1710 eine neuerliche Rückeroberung 
versuchte. Dieser Versuch scheiterte aber kläglich, und Däne- 
mark spielte in diesem Krieg in der Folgezeit nur noch eine pas- 
sive Rolle. Im Frieden von Nystad (1721) wurde Schweden von 
den Großmächten der südschwedische Besitzstand garantiert. 

Die dänische Außenpolitik änderte sich danach grundle- 

gend: Die Rückeroberung Schönens, Hallands und Blekinges 
wurde von der politischen Agenda genommen. Die außenpoli- 
tische Maxime war von nun an, sich aus europäischen Kon- 
flikten herauszuhalten, was auch rund einhundert Jahre lang 
gelang. Das bedeutete aber nicht, daß der Staat abrüstete, im 
Gegenteil: Ein starkes Militär wurde weiterhin für notwendig 
erachtet, doch nunmehr – was die Außenpolitik betrifft – zur 
Absicherung der Neutralität. In dieser Hinsicht kam es wäh- 
rend des Siebenjährigen Krieges (1756–63)  und des Amerika- 
nischen Unabhängigkeitskrieges (1776–83) sogar zu einer po- 
litisch-militärischen Annäherung an den ,Erzfeind’ Schweden. 

Die Militarisierung des Staates führte zu einer weiteren 

Verschlechterung der Rechtsstellung der bäuerlichen Bevölke- 
rung. Zwar wurde auch die miserable Agrarkonjunktur in 
den Jahrzehnten um 1700, die den Grundbesitzern Probleme 
bei der Besetzung der Pachthöfe bereitete, als Argument heran- 
gezogen, doch offiziell diente die Verpflichtung zur bäuer- 
lichen Landmiliz als Grund für die Verschärfung der Schollen- 
bindung (dän. Stavnsbåndet) für Männer zwischen 14 und 
30 Jahren im Jahre 1733. 

Die Gutsbetriebe wirtschafteten im Zeichen der allgemei- 

nen landwirtschaftlichen Krise, die durch die Kriege der zwei- 
ten Hälfte des 17. Jahrhunderts und durch Seuchen verschärft 
wurde, an der Grenze der Rentabilität. Zum Rettungsanker 
nicht weniger Güter wurde in diesen Krisenjahren die Einfüh- 
rung der Meiereiwirtschaft. Milch, Butter und Käse fanden in 
den Städten, vor allem Kopenhagen, steigenden Absatz, so

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daß die sogenannten HoUändereien die traditionelle Land- 
wirtschaft mancherorts fast verdrängten – insbesondere auf 
Seeland. Dies hatte für die einfachen Bauern wiederum nega- 
tive Folgen. Denn die Güter benötigten nun zunehmend Wei- 
deland für die Milchkühe, so daß die Gutsbesitzer Hofstellen 
niederlegten. Auf diese Weise verschwanden zwischen 1670 
und 1700 rund 70 Dörfer. Gleichzeitig wurden die Fron- 
dienstpflichten für die Häusler und Kätner erweitert. 

 
 

VIII. Aufklärung und Reformen 

 
Die bedeutendste Leistung der dänischen absoluten Monar- 
chie war die Mobilisierung der oberen sozialen Schichten 
(Bürgerliche wie Kleinadlige), die sich zu einer dienstadlig- 
bürokratischen Elite des Landes herausbildeten. Der alte Ge- 
burtsadel wurde, wenngleich ihm seine Besitzrechte belassen 
wurden, durch einen neuen absolutistischen Rangadel poli- 
tisch abgelöst. Mit der Abschaffung des Ständestaates wurde 
der Adelsbegriff von der Krone gewissermaßen neu definiert 
und in Form von drei Rangordnungen (1671, 1679, 1693) in 
barocker Systematik rechtlich verankert. Die Inhaber der 
obersten Ränge wurden deutlich vor den Geburtsadel gestellt 
und mit neugeschaffenen Grafschaften bzw. Baronien als Fi- 
deikomisse eng an die Krone gebunden. Im Laufe von nur 
einer Generation wandelte sich Dänemark von einem mittel- 
alterlichen selbstverwalteten Ständestaat in einen frühmoder- 
nen zentralistischen Verwaltungsstaat. Für die weitere innere 
Entwicklung war bedeutsam, daß sich in der neuen Führungs- 
elite ab dem zweiten Viertel des 18. Jahrhunderts die Ideen 
der Aufklärung festsetzten und somit gesellschaftsreformeri- 
sche Kräfte politisch mächtig werden konnten. 

Einen ersten reformpolitischen Höhepunkt erlebte Däne- 

mark Anfang der 1770er Jahre, in dem der Leibarzt des gei- 
stesschwachen Christian VII., Johann Friedrich Struensee, die 
zentrale Rolle spielte. Der deutschstämmige, von den Ideen

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der Aufklärung erfüllte junge Arzt nutzte seine besondere 
Stellung am Hofe, um innerhalb kürzester Zeit zunächst zum 
Kabinettssekretär und dann zum Geheimminister und Grafen 
zu avancieren, dem eine diktatorische Macht zufiel. Hilfreich 
war ihm dabei auch sein intimes Verhältnis zur Königin. 
Struensee erließ mit königlicher Generalvollmacht eine Sturz- 
flut von Gesetzen und Verordnungen (ungefähr 600 in 16 Mo- 
naten), die eine Modernisierung der Staatsverwaltung und 
Liberalisierung der Wirtschaft herbeiführen sollten. Besonders 
angelegen war ihm der Bauernstand, dessen Lage Struensee 
durch Lockerungen der Frondienste zu verbessern suchte. Die 
Aufgabe der merkantilistischen Schutzzollpolitik führte zum 
Zusammenbruch dänischer Manufakturen, die bis dahin 
durch die Abschnürung der ausländischen Konkurrenz auf 
Kosten des Staates künstlich am Leben gehalten worden 
waren. Tausende von Lohnarbeitern wurden arbeitslos. Durch 
seinen Reformeifer und sein hochnäsiges Agieren schuf 
Struensee sich im Establishment bald mächtige Feinde, die 
schließlich Anfang 1772 seinen jähen Sturz herbeiführten und 
ihn nach einem Schauprozeß im April desselben Jahres in 
Kopenhagen öffentlich hinrichten ließen. 

Nach Struensees Sturz übernahm der konservative Empor- 

kömmling Ove Høegh-Guldberg die Regierung, in der zum 
ersten Mal seit Einführung des Absolutismus nur Minister 
saßen, die in der dänischen Monarchie geboren waren. Eines 
ihrer wichtigsten Ziele war es, neben der Annullierung der 
Struenseeschen Reformen die dänische Sprache und Kul- 
tur aufzuwerten und gleichzeitig den, nach Ansicht vieler Dä- 
nen, übermächtig gewordenen fremden (d.h. deutschen) Ein- 
fluß zurückzudrängen. Bereits einen Monat nach dem Sturz 
Struensees wurde Dänisch als Amtssprache in dänischen und 
norwegischen Angelegenheiten sowie als Kommandosprache 
in der Armee festgeschrieben. 1776 wurde das Eindringen von 
Ausländern in die Ämter von der Regierung Høegh-Guld- 
berg mit dem sogenannten Indigenatsgesetz eingedämmt. Nur 
in der Monarchie geborene Untertanen des dänischen Kö- 
nigs sollten fortan öffentliche Ämter bekleiden dürfen. Zuvor

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saßen z.B. im Regierungskollegium neben Deutschen nur ein 
Däne und ein Holsteiner. Das Gesetz wurde von allen be- 
grüßt, selbst von den Holsteinern, die bereits eine heraus- 
ragende Rolle im Staat spielten. Mit diesem Gesetz leitete die 
Regierung Høegh-Guldberg eine neue Entwicklung in der 
Monarchie ein. Das Selbstbewußtsein des dänischen Bürger- 
tums wurde gestärkt, und das Bewußtsein einer eigenständi- 
gen dänischen Kultur wuchs an, obgleich der deutsche Einfluß 
im politischen und auch kulturellen Leben weiterhin spürbar 
war. Aber der Keim war gelegt für einen Nationalismus, der 
zunächst noch latent blieb, doch im folgenden Jahrhundert zu 
scharfen nationalen Gegensätzen zwischen deutsch und dä- 
nisch führen sollte. 

Von der Regierung Høegh-Guldberg wurde zur Kontrolle 

der königlichen Entscheidungsfindung eine neue politische 
Führungsinstitution ins Leben gerufen, der geheime Staatsrat, 
der den König bei den Kabinettsvorlagen beraten sollte. Diese 
Staatsratsverfassung blieb bis zum Ende des Absolutismus 
1849 in Kraft, wiewohl der reale Einfluß des Rats von der je- 
weiligen Person des Königs abhängig war. 

Das Gedankengut der Aufklärung manifestierte sich in Dä- 

nemark politisch in erster Linie in einer Reformgesetzgebung, 
die seit dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts der Landbe- 
völkerung und Agrarwirtschaft zugute kam. Alle dänischen 
Regierungen seit 1766, dem Herrschaftsantritt Christians VII., 
waren mit der Bauernfrage beschäftigt. Auch hatte man nach 
der Jahrhundertmitte hier und da mit Flurbereinigungsmaß- 
nahmen begonnen, die aber einen eher experimentellen Cha- 
rakter besaßen. Einen ersten echten Fortschritt brachte 1781 
ein Erlaß, der es Bauern unter bestimmten Voraussetzungen 
erlaubte, sich aus dem altertümlichen Flurzwang zu lösen und 
ihren Besitz zu arrondieren. Bis dahin war die Flurbereinigung 
nur in etwa zwei Prozent aller Dörfer durchgeführt worden. 

Zu diesem Zeitpunkt war die dänische Landwirtschaft im 

westeuropäischen Vergleich noch in jeder Hinsicht rückstän- 
dig und unproduktiv. Insbesondere die Getreidewirtschaft war 
durch die veralteten Anbautechniken (Dreifelderwirtschaft),

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den Flurzwang (Gemengelage) und die feudalen Produktions- 
verhältnisse an ihre Ertragsgrenzen gestoßen. Zwar hatten be- 
reits einige dänische Reformpublizisten den Zusammenhang 
zwischen bäuerlicher Hörigkeit, Frondiensten und Flurzwang 
auf der einen und geringem Ertrag auf der anderen Seite er- 
kannt, doch in weiten Kreisen der Gutsbesitzer war noch lan- 
ge nach der Jahrhundertmitte die Ansicht vorherrschend, der 
Bauer müsse streng gehalten und zur Arbeit angeleitet, wenn 
nicht gar gezwungen werden, da ansonsten der Schlendrian 
die Oberhand gewinnen würde. Klagen der Gutsbesitzer an 
die Obrigkeit über die Dumpfheit und Faulheit der Bauern, 
insbesondere der Häusler und Kätner, waren gang und gäbe. 
Verbunden waren sie mit Forderungen nach Ausweitung der 
niederen Strafgerichtsbarkeit, um Arbeitssäumige an Ort und 
Stelle abstrafen zu können. So wurde der die Peitsche schwin- 
gende gutsherrliche Reitervogt eine alltägliche Erscheinung 
im Leben der Landbevölkerung. Insofern war es aus der Sicht 
der Gutsbesitzer auch konsequent, eine Steigerung der Erträge 
durch Einziehen von Bauernland anzustreben, indem Pacht- 
bauern in schollengebundene Einlieger umgewandelt wurden, 
die noch stärker unter der Knute des Gutsherrn standen. 
Obwohl bereits einige fortschrittliche Gutsbesitzer mit der 
Modernisierung ihrer Betriebe begonnen hatten, beschritt die 
überwiegende Mehrzahl der Magnaten zunächst diesen alt- 
hergebrachten Weg einer noch direkteren Aneignung der bäu- 
erlichen Arbeitskraft. Daß dieser Weg auf lange Sicht aber in 
eine Sackgasse münden würde, sollte sich bald herausstellen. 
Denn eine wesentliche Steigerung der Erträge setzte in erster 
Linie umfassende Reformen der Rechtsverhältnisse auf dem 
Lande voraus. Die makroökonomischen Umstände dafür wa- 
ren nach der Jahrhundertmitte ausgesprochen günstig. Seit 
den 1740er Jahren waren in Folge eines stetigen Bevölke- 
rungsanstiegs in Westeuropa, vor allem in England und den 
Niederlanden, die Preise für landwirtschaftliche Produkte, 
insbesondere für Getreide, erheblich gestiegen. Kapitalinve- 
stitionen in die Verbesserung der Agrartechnik schienen nun 
lohnend wie kaum zuvor. Begünstigt wurde dies noch da-

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durch, daß aufgrund einer verhältnismäßig langen Friedens- 
zeit in Dänemark der Geldbedarf der Krone und damit die 
Steuerlast geringer wurden. 

Bereits 1755 war durch die Regierung eine öffentliche De- 

batte darüber in Gang gesetzt worden, wie die Wirtschaft des 
Reiches, verbessert werden könnte. Die überraschend breite 
und landesweite Beteiligung führte zu einer ganzen Reihe von 
Vorschlägen, die gesammelt, systematisiert und in gedruckter 
Form (in acht Bänden) veröffentlicht wurden. Dieses Werk – 
„Danmarks og Norges Œconomiske Magazin“ – diente als 
Grundlage für die umfassende Reformgesetzgebung, die sich 
seit der Regentschaft des Kronprinzen Frederik (ab 1808 
Frederik VI.) über ein halbes Jahrhundert hinziehen sollte. 
Frederik hatte 1784 als junger Mann staatsstreichartig die 
faktische Macht von seinem Vater Christian VII. übernom- 
men. Es begann nun eine neue sozial- und wirtschaftspoliti- 
sche Ära – zwar nicht schlagartig, aber doch merklich. Um 
den Prinzregenten sammelten sich einige deutschstämmige 
Magnaten, wie die Grafen Andreas Peter Bernstorff, Christian 
und Ludwig Reventlow und Ernst Schimmelmann, die reich 
begütert und welterfahren waren und im Geiste des aufgeklär- 
ten Absolutismus die Monarchie reformieren wollten. Poli- 
tisch diente Preußen, wirtschaftlich England als Vorbild. 
Doch anders als bei der englischen Gutswirtschaft wollten die 
Reformer die dänische Bauernschaft konservieren, die sie bei 
einer völlig freien Separierung von Bauernland zugunsten der 
Gutswirtschaften in ihrer Existenz gefährdet sahen. Das frei 
gewordene Bauernland sollte deshalb nicht zu den Eigenlän- 
dereien der Gutsbesitzer geschlagen werden dürfen. Kein Hof 
durfte aufgegeben werden. 1786 wurde eine Landkommission 
eingesetzt, in der Christian Reventlow und der aus Norwegen 
stammende Jurist Christian Colbjørnsen die tonangebenden 
Kräfte waren. Von den Gutsbesitzern unabhängige Taxatoren 
wurden im Lande herumgeschickt, um den Wert der Bauern- 
höfe bei Ablauf der Pachtfristen zu schätzen. Ein entscheiden- 
der gesetzgeberischer Schritt erfolgte am 20. Juni 1788 mit 
der Aufhebung der Schollenbindung. Dies und die Minderung

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der Frondienstpflichten, die gänzliche Beseitigung des Flur- 
zwanges sowie die den Pachtbauern nun eröffnete Möglichkeit, 
ihre Hofstelle käuflich zu erwerben, haben innerhalb einer Ge- 
neration die Verhältnisse auf dem Land grundsätzlich verän- 
dert. Den Erwerb der Pachthöfe erleichterte die Regierung 
durch Geldanleihen. Bis 1807 wurden etwa Dreiviertel des 
Bauernlandes in Inseldänemark und rund die Hälfte in Jütland 
separiert. Die meisten Bauern waren dadurch zu frei wirtschaf- 
tenden Landwirten geworden. Eine Befreiung von der Willkür 
der Gutsbesitzer stellte auch die durch die Aufhebung der 
Schollenbindung notwendig gewordene Umstellung der Mili- 
tärausschreibungen für die Landmiliz auf nunmehr staatliche 
Behörden dar. Durch Aufhebung des Flurzwanges und Arron- 
dierung wurden viele Höfe aus dem Dorf hinausverlegt, so daß 
die dänische Kulturlandschaft einen völlig anderen Charakter 
erhielt: Der inmitten seiner Felder liegende Bauernhof wurde 
zum typischen dänischen Landschaftsbild, die aus dem Mittel- 
alter überkommene Dorfgemeinschaft büßte ihre Funktion ein. 
Aus England kamen neue Anbaumethoden und neue Acker- 
baugeräte. Alte, ausgemergelte Böden konnten wieder urbar 
gemacht und unter den Pflug genommen werden. Wirtschaft- 
lich erwiesen sich die Reformen der ersten Periode bis 1800 als 
sehr erfolgreich: Die Getreideproduktion Dänemarks hat sich 
in diesen rund zwanzig Jahren verdoppelt. 

Aber nicht alle feudalen Zöpfe wurden in diesen Jahren ab- 

geschnitten. Die Reformen blieben gewissermaßen auf halbem 
Wege stecken, weil der Widerstand der mächtigen Gutsbe- 
sitzer zusehends stärker wurde. Niedere Gerichtsbarkeit und 
Hofdienste blieben bei den abhängigen Pachtbauern bestehen. 
Insbesondere für Häusler und Kätner hatte sich kaum etwas 
geändert, sie waren die eigentlichen Verlierer der Agrarrefor- 
men. Sie verfügten über kein oder nur sehr wenig Land, mit 
dem sie sich kaum selbst ernähren konnten und deshalb ge- 
zwungen waren, auf Bauernhöfen oder Gütern zu arbeiten. 
Durch die Flurbereinigungen verloren sie zudem die Möglich- 
keit, von der Allmende Futter für das wenige Vieh, daß sie 
möglicherweise hatten, zu bekommen; auch die Möglichkeiten

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des Brennholzsammelns waren nunmehr stark begrenzt. Die 
sozialen Unterschiede auf dem Land prägten sich deshalb 
schärfer aus als zuvor, es entstand neben der Schicht der land- 
besitzenden Bauern ein in halbfeudaler Abhängigkeit lebendes 
Agrarproletariat, das erst im Zuge der politischen Reformen 
des späten 19. bzw. frühen 20. Jahrhunderts „befreit“ wurde. 
Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts war diese Schicht zah- 
lenmäßig stärker als die der Bauern. Die Chance für tüchtige 
Häusler, Bauernland zu erwerben und in die Bauernschicht zu 
wechseln, war aufgrund der im Laufe des frühen 19. Jahrhun- 
derts enorm gestiegenen Landpreise äußerst gering. 

Durch die Bauernbefreiung und Landreformen war gleich- 

wohl der in der alten dänischen Agrargesellschaft besonders 
scharf ausgeprägte Gegensatz zwischen frei und unfrei aufge- 
hoben, soziale Spannungen dadurch entschärft worden, bevor 
sie – wie in Frankreich – einen gewaltsamen Ausbruch erhiel- 
ten. Die neben den wirtschaftlichen Auswirkungen bedeu- 
tendste gesellschaftliche Folge der Reformen war das Entste- 
hen einer ländlichen Mittelschicht freier Bauern, deren politi- 
sche Loyalität sich der Staat durch Rechtsgarantien sichern 
konnte. Der Gutsherr stand nicht länger als Instanz der Ob- 
rigkeit zwischen Staat und Bauern. Das Verhältnis zwischen 
Gutsbesitzer und Pachtbauer wurde zu einer privatrechtlichen 
Angelegenheit zweier Bürger des Staates. Der landbesitzende 
und auch der Pachtbauer wurden zum Staatsbürger, dessen 
politisches Gewicht seit dem zweiten Drittel des 19. Jahrhun- 
derts bei der Demokratisierung des politischen Systems immer 
deutlicher spürbar wurde. 

Wirtschaftliche und gesellschaftliche Reformen spielten sich 

zwischen 1750 und 1850 nicht nur auf dem Lande ab. Die 
städtischen Gewerbe lösten sich in dieser Epoche ebenfalls aus 
ihren feudalen Bindungen. Auch hier waren es Krisenerschei- 
nungen, die Reformen erzwangen. Vor allem das Textil- und 
das Glasgewerbe litten unter der englischen Konkurrenz, ob- 
wohl sie noch bis in die 1780er Jahre hinein vom Staat stark 
subventioniert wurden. Ausländischen Manufakturisten wur- 
de im 18. Jahrhundert die Niederlassung in Dänemark mit

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87

Privilegien schmackhaft gemacht, die Arbeitslöhne wurden 
auf äußerst niedrigem Niveau gehalten, und außerdem wur- 
den strenge Qualitätskontrollen eingeführt, um das Vertrauen 
der Konsumenten zu gewinnen. Trotzdem war der Import ste- 
tig gestiegen, so daß schließlich die Einfuhr solcher Güter, die 
auch in Dänemark hergestellt wurden, ganz verboten wurde. 
Es war im Grunde die gleiche Handelspolitik, die schon Chri- 
stian IV. verfolgt hatte, um das dänische Manufakturgewerbe 
in Gang zu setzen. Doch wie damals führten auch im letzten 
Drittel des 18. Jahrhunderts die gleichen Ursachen zum Schei- 
tern. Hauptsächlich war es der Mangel an billiger Arbeits- 
kraft, unter dem die städtischen, protoindustriellen Gewerbe 
litten. Denn durch die ständige Ausweitung der Schollenbin- 
dung und der Frondienste war die in Dänemark verfügbare 
Arbeitskraft überwiegend in der Landwirtschaft gebunden. 
Die Zahl der Lohnarbeiter war gering. In England waren die 
Verhältnisse zu dieser Zeit ganz anders. Hier wurde die Indu- 
strielle Revolution gerade aufgrund der immens gestiegenen 
Zahl freier Lohnarbeiter erst ermöglicht. Mit der Abschaffung 
der staatlichen Subventionen verschwanden in Dänemark bis 
1800 die meisten Manufakturen. 

Für andere städtische Gewerbe, insbesondere den Handel, 

war die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts eine Blütezeit. 
Innerhalb von 50 Jahren wuchs die dänische Handelsflotte 
von 30 000 Tonnen auf 75 000, sie wurde damit zu einer der 
größten Europas. Die dänischen Kaufleute und Reeder waren 
die Gewinner des Kolonialkrieges zwischen England und 
Frankreich (1756–63) und des Amerikanischen Unabhängig- 
keitskrieges (1776–83) sowie schließlich der französischen 
Revolutionskriege. Unter der neutralen dänischen Flagge 
wurde ein immer größerer Teil des europäischen Überseehan- 
dels abgewickelt. Politisch wurde dies durch eine aktive Neu- 
tralitätspolitik abgesichert, die die dänische Flotte im Bündnis 
mit anderen Neutralen vor den Kaperfahrern der Kriegfüh- 
renden zu sichern suchte. Vor allem während des Amerikani- 
schen Unabhängigkeitskrieges waren die Gewinne der däni- 
schen Kaufleute und Reeder gewaltig. Es war ihnen nunmehr

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88

auch möglich, sich aus althergebrachten Organisationsformen 
zu lösen. Der Kompaniehandel war bis dahin in der Über- 
seefahrt vorherrschend: Die Krone, Kaufleute, Gutsbesitzer, 
höhere Beamte, Kapitäne steckten eine bestimmte Geldsumme 
in die gemeinsame Ausrüstung eines oder mehrerer Schiffe. 
Nach Abschluß einer Handelsreise wurde der Gewinn unter 
den Kompagnons aufgeteilt. Im 17. Jahrhundert hatte Däne- 
mark im Gleichklang mit den großen europäischen Handels- 
mächten überseeische Kolonien erworben – wenngleich in 
äußerst bescheidenem Maße. 1620 wurde an der indischen 
Ostküste der Handelsstützpunkt Trankebar angelegt, 1658 
konnte in der westafrikanischen Guineabucht eine Kolonie 
erworben werden, von der aus afrikanische Sklaven nach 
Westindien verbracht wurden. Dort hatte Dänemark die klei- 
ne Antilleninsel St. Thomas in seinen Besitz gebracht, der 
später durch den käuflichen Erwerb von St. Croix arrondiert 
wurde. Es entwickelte sich ein auf königliche Monopole ge- 
stützter atlantischer Dreieckshandel, in dem der Verkauf von 
afrikanischen Sklaven und/oder die Ausbeutung von deren 
Arbeitskraft die zentrale Rolle spielte. Am Endpunkt dieses 
Handelssystems stand die Verschiffung von Kolonialwaren, 
vor allem von Rohrzucker und Tabak, von den westindischen 
Plantagen nach Kopenhagen, das als alleiniger Einfuhrhafen 
für Dänemark privilegiert wurde. Die dänische Hauptstadt 
erlebte in diesen Jahren einen enormen Aufschwung. Bis zum 
Ende des 18. Jahrhunderts stieg ihre Einwohnerzahl auf über 
100 000. Mehr als ein Zehntel der Bevölkerung des König- 
reiches (ohne Norwegen und die Herzogtümer) lebte hier. Es 
war die Drehscheibe des nordeuropäischen Marktes, denn 
Kaufleute nicht nur aus den anderen dänischen Städten, son- 
dern aus dem ganzen Ostseeraum bezogen von hier die west- 
indischen und auch asiatischen Güter. Die zweitgrößte däni- 
sche Stadt, Odense, hatte zu diesem Zeitpunkt nicht einmal 
6000 Einwohner, was die bedeutende Stellung Kopenhagens 
noch deutlicher sichtbar macht. Doch auch die Handelsstädte 
in der zweiten Reihe wie Odense, Alborg, Aarhus, Helsing0r 
und Flensborg profitierten insgesamt vom dänischen Über-

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seehandel und der Expansion Kopenhagens. Kaufleute und 
Reeder in diesen Städten verdienten gutes Geld am Verkauf 
landwirtschaftlicher Produkte in die Hauptstadt oder in der 
regen Küstenschiffahrt bei der Versorgung des Binnenmarktes. 

Durch die großen Profite in der zweiten Hälfte des 

18. Jahrhunderts waren mehr und mehr Kaufleute in die Lage 
versetzt worden, ein oder mehrere Schiffe für die Überseefahrt 
allein und nicht mehr in Kompanien auszurüsten und dadurch 
den ganzen Handelsgewinn einzustreichen. Wachstum der 
landwirtschaftlichen Produktion und blühender Fernhandel 
waren die wichtigsten Triebkräfte der wirtschaftlichen Ent- 
wicklung gegen Ende des Jahrhunderts. 

Gesellschaftlich wirkte sich dies dahingehend aus, daß ein 

selbstbewußtes Handelsbürgertum entstand, das sich auch 
immer stärker politisch bemerkbar machte. Aus ihm rekru- 
tierten sich beispielsweise die Lesezirkel, die in der Haupt- 
stadt aufklärerisches Gedankengut aus dem westeuropäischen 
Ausland diskutierten. Zeitschriften und Zeitungen begannen 
regelmäßig zu erscheinen, wie seit 1749 Berlingske Tidende, 
und schufen eine Öffentlichkeit, in der alles Althergebrachte 
einer kritischen Betrachtung unterzogen wurde: die Adels- 
privilegien, die Ungleichheit vor dem Gesetz, die Lage der 
Bauern usw. Begünstigt wurde dies durch eine im europäi- 
schen Vergleich ungewöhnliche Toleranz der Obrigkeit ge- 
genüber dieser Presse. 1770 ließ Struensee sogar die Zensur 
abschaffen, die nach seinem Sturz – formal – auch nicht 
wieder eingeführt wurde. Im Zeichen der Aufklärung setzte 
am Ende des Jahrhunderts eine im Lande bis dahin nicht 
erlebte Blüte des kulturellen Lebens ein, die sich insbesondere 
in der Dichtung niederschlug. Es war eine ausgeprägt bür- 
gerliches Kulturleben, das sich auch nach der Jahrhundert- 
wende fortsetzte und – mit aus Deutschland übernommenen 
Elementen der Romantik versehen – in das sogenannte dä- 
nische Goldene Zeitalter mündete mit Lichtgestalten wie 
Adam Oehlenschläger (1779–1850), Hans Christian Ander- 
sen (1805–1875) und Soren Kierkegaard (1813–1855), um nur 
einige zu nennen. 

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IX. Der Kleinstaat 

 
 
Mit der Französischen Revolution änderten sich zusehends 
die außenpolitischen Rahmenbedingungen, die Dänemark ein 
Jahrhundert lang Frieden und wirtschaftlichen Aufschwung 
gebracht hatten. Die Regierung war insbesondere um den 
blühenden Seehandel besorgt. Nach dem Beginn des franzö- 
sisch-englischen Krieges 1793 erklärte Dänemark, wie in den 
vorangegangenen Kriegen der europäischen Mächte auch, 
seine Neutralität und forderte von den Kriegführenden deren 
Respektierung. Doch blieb der britischen Regierung nicht 
verborgen, daß Dänemark französischen und niederländi- 
schen Reedern den Wechsel zur dänischen Flagge gestattete, 
weshalb dänische Schiffe von britischen Kaperfahrern nicht 
verschont blieben. Im Vertrauen auf seine große Kriegsflotte 
erklärte Dänemark 1800, daß es seine Handelsflotte unter 
den Schutz dieser Kriegsflotte stelle und sich dem bewaffneten 
Neutralitätsbund Schwedens, Preußens und Rußlands an- 
schließe. Die Antwort der Briten ließ nicht lange auf sich war- 
ten: Ende März 1801 tauchte die Royal Navy unter Admiral 
Nelson im Öresund auf und zwang die Dänen nach einer gro- 
ßen Seeschlacht auf der Kopenhagener Reede am 2. April zur 
Kapitulation. Es war gleichsam der Anfang vom Ende der 
alten dänisch-norwegischen Monarchie. Dänemark war nicht 
mehr Herr seiner Außenpolitik, sondern wurde von den Bri- 
ten zu Wohlverhalten gezwungen. Das rief im Lande Verbitte- 
rung hervor, weshalb die vorsichtige Hinwendung der Regie- 
rung zu Napoleon nach dessen großen Siegen auf dem Kon- 
tinent von allen politischen Kräften im Lande getragen wurde. 
Nach der Verkündung der napoleonischen Kontinentalsperre 
fürchtete London das Übertreten der dänischen Flotte in fran- 
zösische Dienste. Da Dänemark eine englische Allianzforde- 
rung – nicht zuletzt unter französischem Druck – ausschlug, 
wurde die Royal Navy erneut in den Öresund geschickt, wo 
sie im September 1807 mehrere Tage lang Kopenhagen bom- 
bardierte. Die Wirkung war verheerend: Rund 2000 Einwoh-

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ner kamen zu Tode, 1000 Gebäude wurden zerstört, doch für 
das dänische Selbstwertgefühl besonders schockierend war, 
daß Dänemark seine Flotte als Kriegsbeute an die Engländer 
ausliefern mußte. Die Verbitterung war in Dänemark so groß, 
daß das Land nun offen auf die Seite Napoleons trat, dessen 
Truppen an der Südgrenze des Königreiches lagen. Mit den 
wenigen verbliebenen Resten seiner Kriegsflotte – allerdings 
nur kleinen Einheiten – sowie mit Kanonen bestückten Han- 
delsschiffen führte Dänemark in den folgenden Jahren einen – 
nicht sonderlich erfolgreichen – Kaperkrieg gegen England. 
Dieser hatte allerdings für den norwegischen Reichsteil kata- 
strophale Auswirkungen, denn die Royal Navy unterbrach 
den Kontakt zwischen den beiden Reichsteilen, so daß die 
Versorgung Norwegens mit Lebensmitteln, vor allem Getrei- 
de, abbrach. Die Folge war eine schwere Hungersnot in Nor- 
wegen, der Unzählige zum Opfer fielen. Die mehr oder weni- 
ger erzwungene Anlehnung an Frankreich war so stark, daß 
für Dänemark ein Allianzwechsel, wie ihn die ehedem franzö- 
sischen Verbündeten nach Napoleons Niederlagen vollzogen, 
nicht möglich war. Deshalb stand das Königreich am Ende 
des Krieges neben Frankreich als Verlierer da. Im Frieden von 
Kiel wurde es im Januar 1814 gezwungen, seine Provinz 
Norwegen an Schweden und die Insel Helgoland an England 
abzutreten. Schweden sollte, weil es rechtzeitig auf die Seite 
der antinapoleonischen Allianz gewechselt war, dadurch für 
den Verlust Finnlands an Rußland entschädigt werden. Auf 
dem Wiener Kongreß erhielt Dänemark gewissermaßen als 
Kompensation das Herzogtum Lauenburg zugesprochen. 

Das dänische Wirtschaftsleben war am Ende des Krieges 

vollkommen zerrüttet, der Staat war bankrott. Noch drama- 
tischer als der Handel war die Landwirtschaft von der Krise 
betroffen, da ehemalige wichtige Absatzmärkte (Norwegen) 
weggefallen waren oder sich durch Schutzzölle (England) 
verschlossen. Die Rentabilität in der dänischen Landwirt- 
schaft war während der ganzen 1820er Jahre gering, viele 
Höfe wurden zwangsversteigert, bittere Armut breitete sich 
auf dem Lande und in den Landstädten aus. Die Preise für

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92

dänisches Getreide sanken auf ein Viertel des Vorkriegsstan- 
des. Wie schon hundert Jahre zuvor wurde die dänische 
Landwirtschaft durch die Krise gezwungen, Produktionsmittel 
und Produktionsverhältnisse zu modernisieren. Verbesserte 
Anbaumethoden und neue Gerätschaften hielten – vom Staat 
finanziell unterstützt – allmählich Einzug, gleichzeitig wurde 
die Milchviehwirtschaft intensiviert. Um 1830 konnte wieder 
rentabel produziert werden, und es setzte nunmehr eine land- 
wirtschaftliche Hochkonjunktur ein, die bis in das letzte 
Jahrhundertdrittel anhielt. Das lag nicht nur an der verbesser- 
ten Produktivität, sondern in gleichem Maße an der Auswei- 
tung der Absatzmärkte im Zusammenhang mit dem Bevölke- 
rungswachstum in Europa. Von besonderer Bedeutung war 
die Industrialisierung in Großbritannien, wohin in steigendem 
Maße dänische Produkte abgesetzt wurden. Nach der Auf- 
hebung der britischen Protektionszölle ging die Hälfte der 
dänischen landwirtschaftlichen Produktion, in erster Linie 
Getreide, über die Nordsee. Aber auch schon vorher war im 
Zuge der Lockerung der englischen Schutzzölle die Insel der 
wichtigste Markt für die dänische Landwirtschaft geworden. 
Bezeichnend ist auch, daß gewissermaßen im Gegenzug eng- 
lisches Kapital die Rolle der Hamburger Banken im dänischen 
Kreditwesen übernahm. Damit entstand eine wirtschaftliche 
Abhängigkeit, die über einhundert Jahre andauern sollte. 
Allein zwischen 1830 und 1870 vervierfachten sich die däni- 
schen Exporte. Gleichzeitig wuchs der Wohlstand der däni- 
schen Bauern und deren Möglichkeiten, die betriebliche 
Modernisierung weiter voranzubringen. Alte, schwere Holz- 
geräte wurden durch leichtere aus Eisen ersetzt, größere Höfe 
und Güter wandten bereits Dreschwerke an, die Mechanisie- 
rung und auch die Nutzung der Dampfkraft breiteten sich 
mehr und mehr aus. 

Mit den gestiegenen Verdienstmöglichkeiten kam auch die 

Abwicklung letzter feudaler Produktionsverhältnisse wieder 
in Gang, die während der Napoleonischen Kriege und in der 
Zeit danach ins Stocken geraten war. Dies äußerte sich insbe- 
sondere in der bis 1853 erfolgten nahezu gänzlichen Ablösung

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der Hofdienstpflichten. Aber auch die Differenzierung in der 
Landwirtschaft setzte sich fort, wobei die Zahl der unteren 
Schichten, der Kätner, Häusler und Landarbeiter, überpropor- 
tional zunahm. Insgesamt stieg die Zahl der in der Landwirt- 
schaft Beschäftigten zwischen 1830 und 1870 um 50 Prozent 
auf rund 500 000 Menschen. Gut die Hälfte davon gehörte 
zur Schicht der Kätner und Häusler, die kein oder nur sehr 
geringes Land besaßen und an einen Gutsbetrieb gebunden 
waren. Durch die Landreformen und die Agrarkonjunktur 
war zur Mitte des 19. Jahrhunderts aber eine bäuerliche Mit- 
telschicht entstanden, der über die Hälfte des dänischen Bo- 
dens ganz oder in Erbpacht gehörte. 

Mit den Reformen auf dem Lande waren auch politische 

Reformen unerläßlich geworden. Die Juliereignisse des Jahres 
1830 in Frankreich hatten dem Hof in Kopenhagen vor 
Augen geführt, daß sich das Volk nicht länger von der poli- 
tischen Mitsprache ausschließen ließ. Zwar waren die Ver- 
hältnisse in Dänemark noch weit von denen in Frankreich 
entfernt, doch auch hier im Norden hatte sich liberales politi- 
sches Denken immer lauter artikuliert, und Frederik VI. 
konnte sich dem nicht ganz verschließen, wollte er seine ab- 
solute Stellung bewahren. Bereits auf dem Wiener Kongreß 
hatte er der Einrichtung von Ständeversammlungen, zumin- 
dest in den zum Deutschen Bund gehörenden Landesteilen, 
zustimmen müssen, ohne dies anschließend in die Tat umzu- 
setzen. Um einer drohenden politischen Radikalisierung mit 
unabsehbaren Folgen vorzubeugen, entschloß sich Frederik 
nunmehr, diesen Schritt nachzuholen und sogar auf ganz 
Dänemark auszuweiten. Im Mai 1831 gab er einen Erlaß 
heraus, durch den in vier Teilen des Reiches (Jütland, Insel- 
dänemark, Schleswig und Holstein) jeweils beratende Stände- 
versammlungen gewählt werden sollten. Für die weitere poli- 
tische Entwicklung in Dänemark war von größter Bedeutung, 
daß durch die Wahlordnung zu diesen ersten Ständewahlen 
seit 1660 der politischen Privilegierung des Adels eine Absage 
erteilt wurde und das Wahlrecht allein an Grundbesitz ge- 
knüpft wurde, wobei Eigentums- und Pachtbauern gleichge-

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stellt wurden. Das heißt, daß bäuerliche Wähler dieselben 
politischen Rechte erhielten wie Aristokraten und Besitzbür- 
ger. Ausgeschlossen blieben die grundeigentumslosen länd- 
lichen und städtischen Schichten, zu denen – kurios genug – 
auch niedere Beamte und Dorfpfarrer zählten. Insgesamt er- 
hielten landesweit etwa drei Prozent der Bevölkerung das 
Stimmrecht, in Kopenhagen waren es nur 1,4 Prozent. 

Auch wenn die ab 1835 etablierten Ständeversammlungen 

nur Beratungsorgane waren, die den Monarchen zu nichts 
verpflichteten, dienten sie doch der politischen Formierung 
einer Gesellschaftsschicht, nämlich der Bauern, die der däni- 
schen Politik spätestens ab dem letzten Drittel des 19. Jahr- 
hunderts ihr besonderes Gepräge geben sollte. Wurden hier 
von den bäuerlichen Sprechern zunächst die Hoffnungen auf 
Weiterführung der Agrarreformen und die endgültige Bauern- 
befreiung artikuliert, so gewannen zunehmend auch allge- 
meinpolitische Fragen an Gewicht. Vor allem wuchs die Kri- 
tik an der absolutistischen Staatsverfassung und der Art der 
ständischen Repräsentation selbst. Es waren zwei weitere ge- 
sellschaftliche Gruppen, die mit den bestehenden Verhältnis- 
sen aus unterschiedlichen Gründen unzufrieden waren und 
dies zunehmend zum Ausdruck brachten: zum einen die wach- 
sende Schicht der Häusler und Kätner sowie der Handwerks- 
gesellen, zum anderen eine – zahlenmäßig noch geringe – 
Gruppe von Beamten und Akademikern. Während die Erst- 
genannten vornehmlich eine Statusangleichung an die Besitz- 
bauern im Auge hatten, waren die Vorstellungen der Letztge- 
nannten von der europäischen bürgerlichen Emanzipation 
geprägt und zielten auf radikale Änderungen des politischen 
Systems, also Beseitigung des Absolutismus, und Liberalisie- 
rung der Wirtschaft. Hier verbanden sie sich mit den Interes- 
sen der Handwerksgesellen, die in den 1840er Jahren noch 
immer in eine starre Zunftordnung aus der Zeit des Früh- 
absolutismus gezwängt waren, wenngleich diese in einigen 
Handwerken in der Praxis schon hier und da ausgehöhlt 
worden war. Immer unverhohlener wurde die Beseitigung des 
Absolutismus und die Aufhebung der auf diesen zurückge-

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führten berufsständischen Beschränkungen gefordert. Gleich- 
zeitig nahm die politische Radikalisierung auf dem Lande zu, 
wo sogenannte Bauernagitatoren umherzogen, um die länd- 
lichen Unterschichten darüber aufzuklären, daß ihr Schicksal 
nicht gottgewollt, sondern von Klasseninteressen abhängig 
war und durch politische Forderungen verändert werden 
könnte. Es ging vor allem um die Ablösung der letzten feu- 
dalen Bindungen, die Abschaffung des Pachtsystems und die 
Einführung der allgemeinen Wehrpflicht. Bislang waren näm- 
lich nur Bauern wehrpflichtig. Die politische Agitation auf 
dem Land nahm bis 1845 einen solchen Umfang an, daß sich 
der absolutistische Staat entschloß, dagegen einzuschreiten, 
indem alle politischen Versammlungen verboten wurden. Das 
hatte zum einen zur Folge, daß die bäuerlichen Forderungen 
noch radikaler wurden und nun sogar die absolute Monarchie 
in Frage gestellt wurde; zum anderen, und das war für das 
politische Leben der folgenden Jahrzehnte von entscheidender 
Bedeutung, führte dies zu einem Zusammengehen der Bauern 
mit dem nationalliberalen Bürgertum. 1846 gründeten libe- 
rale Bürger die „Gesellschaft der Bauernfreunde“ (Bondeven- 
nernes Selskab), die die politischen, gesellschaftlichen und 
wirtschaftlichen Forderungen der Bauern zusammenfaßte und 
in Zeitungen artikulierte. Durch diese politische Allianz drang 
zugleich Gedankengut in die Bauernschaft, das sich im Bür- 
gertum und in der Akademikerschaft seit Jahren immer mehr 
durchgesetzt hatte und das – nunmehr auf eine breite gesell- 
schaftliche Basis gebracht – zu einer tödlichen Bedrohung des 
Mehrvölkerstaates werden sollte. Gemeint ist der Nationalis- 
mus. Der Gegensatz zwischen Dänisch und Deutsch und die 
daran geknüpften verfassungsrechtlichen und sozioökonomi- 
schen Fragen wurden zum alles beherrschenden Thema. 

Der Dreh- und Angelpunkt war das Problem Schleswig- 

Holstein. Seit 1581 wurden die Herzogtümer Schleswig und 
Holstein von zwei Herren regiert: dem König von Dänemark 
und dem Herzog von Gottorf – beide aus dem Hause Olden- 
burg, das schon seit dem Vertrag von Ribe 1460 die Landes- 
herren gestellt hatte. In einer unübersichtlichen Gemengelage

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gab es seitdem nicht nur die königlichen und die gottorfischen 
Anteile, sondern darüber hinaus noch gemeinsam regierte 
Landesteile. Trotz der dynastischen Verbindungen kam es im 
Laufe der Zeit zu einer Entfremdung der beiden Teilhaber, die 
sich in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges und danach zu 
einem tiefen Gegensatz entwickelte. Der Herzog von Gottorf 
strebte nach Souveränität, wie sie die deutschen Fürstentümer 
auch erlangt hatten; der König bestand – zumindest was das 
Herzogtum Schleswig als Bestandteil des dänischen Königrei- 
ches betraf – auf seiner Lehnshoheit gegenüber dem Herzog. 
In den Kriegen mit Schweden in der Mitte des 17. Jahrhun- 
derts unterstützten die Gottorfer den dänischen Erzfeind mit 
dem Ergebnis, daß das Herzogtum 1658 (Frieden von Ros- 
kilde) von Dänemark formell völlig unabhängig wurde. Doch 
bereits 1721 konnte der dänische König nach der Niederlage 
Schwedens im Nordischen Krieg ganz Schleswig an sich brin- 
gen. Gottorf wurde auf seine holsteinischen Besitztümer redu- 
ziert und Kiel die neue Residenz dieses Duodezfürstentums, 
das aufgrund unzureichender Verwaltung und Korruption 
innerlich zerrüttet und zu einer eigenständigen Außenpolitik 
nicht in der Lage war. Doch durch die enge dynastische Ver- 
bindung mit Rußland blieben die Gottorfer für den Hof in 
Kopenhagen ein ernst zu nehmender Faktor. Herzog Karl 
Friedrich hatte Anna Petrowna, eine Tochter Peters des Gro- 
ßen, geheiratet. Ihr Sohn Karl Peter Ulrich wurde 1762 als 
Peter III. russischer Zar, doch wurde er schon ein Jahr später 
ermordet. Seine Gemahlin folgte ihm daraufhin als Katha- 
rina II. auf dem Zarenthron. Unter dem Zaren Peter hatte 
Dänemark ein Erstarken Gottorfs zu erwarten gehabt, Katha- 
rina indes suchte den Ausgleich. Durch die maßgebliche Mit- 
wirkung Caspar von Salderns (auf russischer Seite) und Johann 
Bernstorffs (auf dänischer Seite) kam es 1773 nach intensiven 
Verhandlungen zum Vertrag von Zarskoje Zelo, mit dem die 
Gottorfische Frage gelöst wurde. Es war ein Tauschvertrag: 
Der russische Großfürst und Thronfolger Paul, der Erbe Gott- 
torfs, verzichtete zugunsten des Königs von Dänemark sowohl 
auf seine schleswigschen als auch seine holsteinischen und die

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gemeinsam regierten Anteile. Dafür erwarb die jüngere, im 
Fürstbistum Lübeck regierende gottorfische Linie von Däne- 
mark die Herrschaftsrechte in den Grafschaften Oldenburg 
und Delmenhorst, die seit 1667 mit Dänemark in Personal- 
union verbunden gewesen waren. Die königlichen, gemein- 
schaftlich regierten und die herzoglich-großfürstlichen Teile 
Schleswigs und Holsteins waren nun im dänischen soge- 
nannten Gesamtstaat vereint – und damit die Zeit der Landes- 
teilungen und inneren Gegensätze vorerst vorüber. 

Holstein war damit das dritte Glied des dänischen Staates 

geworden. Das spiegelte sich auch in der Staatsideologie wi- 
der. Der Gesamtstaat wurde in Allegorien mit den drei gleich- 
berechtigten Kindern Dänemark, Norwegen und Holstein ab- 
gebildet. Programmatisch war auch der Titel eines neuen 
Schulbuches, das 1777 erschien: „Große und gute Taten von 
Dänen, Norwegern und Holsteinern“. In ihm wird das Zu- 
sammenleben der verschiedenen Völker im absolutistischen 
Staat propagiert. Das Vaterland ist aber nicht Dänemark, 
Norwegen oder Holstein, sondern der Gesamtstaat und die 
Integrationsfigur der absolutistische Monarch. Noch 1801 
haben sich Kieler Dozenten und Studenten, als sie von der 
Schlacht auf der Kopenhagener Reede erfuhren, als „brave 
Dänen“ bezeichnet. Nach den Napoleonischen Kriegen wur- 
den die beiden südlichen Teile des Gesamtstaates, Holstein 
und Lauenburg, Mitglieder des Deutschen Bundes, der däni- 
sche König somit auch Bundesfürst. Damit entstand ein schier 
unlösbares verfassungsrechtliches Problem. Denn gemäß 
Wiener Bundesakte hatten Holstein und Lauenburg einen An- 
spruch auf eine Verfassung, Schleswig natürlich nicht. Da 
aber aufgrund des Vertrages von Ribe Schleswig und Holstein 
nicht voneinander getrennt werden sollten, war es – selbst 
wenn der dänische König gewollt hätte – nicht möglich, Hol- 
stein eine neue Verfassung zu geben und gleichzeitig in 
Schleswig die Lex Regia beizubehalten. Als Frederik VI. gegen 
Ende seiner langen Regierungszeit doch noch in die Errich- 
tung von Ständeversammlungen im Gesamtstaat einwilligte, 
war es schon zu spät, um die verfassungsrechtlichen Gegen-

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sätze zu entschärfen, denn inzwischen hatten sie sich unauf- 
löslich mit nationalen Forderungen verschränkt. 

Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Neuordnungen 

des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts hatten die Her- 
zogtümer nicht betroffen. Tatsächlich behielten sie ihre spät- 
mittelalterliche Verfassungs- und Rechtsstruktur bei, die 
durch vielerlei Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten gekenn- 
zeichnet war. In den Jahren nach 1815 entstand hier eine 
Verfassungsdiskussion, die immer weitere Kreise zog und im 
Vormärz mit nationalem und liberalem Gedankengut ver- 
knüpft wurde. Die deutschen Schleswig-Holsteiner wollten 
die Ablösung der absolutistischen Regierungsform und hatten 
die Eingliederung beider Herzogtümer in den Deutschen Bund 
vor Augen. Ihnen standen die dänischen Nationalliberalen 
gegenüber, deren Ziel der dänische Einheitsstaat bis zur Eider 
als Südgrenze unter Verzicht auf Holstein und Lauenburg 
war. Im Landesteil Schleswig kam der Sprachenstreit als 
Katalysator des nationalen Konflikts hinzu. Der Gegensatz 
zwischen Deutsch und Dänisch erhielt noch dadurch eine 
verschärfende Note, daß die dänischen Nationalliberalen Vor- 
reiter des politischen Skandinavismus wurden, der erstmals so 
etwas wie eine gesamtnordische Identität formulierte, in der 
das Deutschtum keinen Platz mehr hatte. 

Der Konflikt eskalierte nach dem Tode Christians VIII. im 

Januar 1848, als dessen Nachfolger Frederik VII. von den 
Nationalliberalen die Zusage einer Verfassungsänderung ab- 
gerungen wurde, wozu im März in Kopenhagen eine konsti- 
tuierende Nationalversammlung einberufen wurde. In dieser 
Situation sahen die Deutschen in den Herzogtümern ihre 
Chance, durch eine eigene schleswig-holsteinische Verfassung 
und Bildung einer eigenen Regierung die drohende Inkorpora- 
tion in den Einheitsstaat abzuwenden. Dies führte im Revolu- 
tionsjahr 1848 zu einem dreijährigen Bürgerkrieg in Schleswig 
und Jütland, in den durch ein Mandat der Frankfurter Pauls- 
kirchenversammlung auch Preußen verwickelt wurde, das 
dabei allerdings zur Enttäuschung der Aufständischen eigene 
Großmachtinteressen verfolgte. Der Krieg endete 1851 unter

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dem Diktat der Großmächte mit dem Status quo ante, d.h. 
der Wiederherstellung des Gesamtstaates, in dem allerdings 
die Verfassungsfrage noch komplizierter geworden war. Denn 
inzwischen war im Juni 1849 in Dänemark ein neues Grund- 
gesetz in Kraft getreten, daß die absolutistische Regierungs- 
form ablöste und einen Zweikammerreichstag aus Folketing 
und Landsting mit liberalisiertem Wahlrecht etablierte. Die 
Regierung wurde zwar weiterhin vom König ernannt, war 
aber hinsichtlich ihrer Gesetzesvorlagen de facto von der 
Reichstagsmehrheit abhängig. Dies war der Durchbruch des 
Parlamentarismus in Dänemark. In den Herzogtümern dage- 
gen blieb nach der Niederlage der Demokraten formell die 
überkommene absolutistische Staatsform in Kraft. 

In Dänemark nahm seit der ersten Reichstagsversammlung 

auf der Grundlage der neuen Verfassung die Formierung der 
politischen Parteien deutlicher Gestalt an, wobei die Vertre- 
tungen der Bauern und des liberalen Bürgertums die führen- 
den Kräfte waren, denen eine – nicht sehr homogene – Grup- 
pe von höheren Beamten und Gutsbesitzern gegenüberstand, 
die allein die Gegnerschaft zur neuen Verfassung verband. 
Innenpolitisch gelang es dem Bündnis von Bauern und Natio- 
nalliberalen, die Reformen voranzubringen, die eine wesent- 
liche Voraussetzung des wirtschaftlichen Fortschritts wurden. 
Doch außenpolitisch führten die Nationalliberalen den Staat 
in eine Krise, die in eine Katastrophe münden sollte. Denn ent- 
gegen den Bestimmungen des Londoner Vertrages von 1852, 
die die Einheit Schleswig-Holsteins garantierten, arbeiteten die 
Nationalliberalen weiter beharrlich an der Durchsetzung ihres 
Eider-Programms, d.h. der Eingliederung Schleswigs. Dabei 
nahm der Sprachenstreit unaufhörlich an Schärfe zu. Wieder 
war es der Versuch der Verfassungsausweitung bis zur Eider bei 
gleichzeitiger Ausgliederung Holsteins und Lauenburgs, der 
1863 zum Eingreifen des Deutschen Bundes führte. Da die 
dänische Regierung in falscher Einschätzung der außenpoli- 
tischen Lage nicht bereit war, die Londoner Bestimmungen 
wiederherzustellen, und ein diesbezügliches Ultimatum des 
Bundes zurückwies, schritten Österreich und Preußen Anfang

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1864 zur Bundesexekution, die zu einer vernichtenden militä- 
rischen Niederlage Dänemarks und dem Verlust der Herzog- 
tümer führte. Statt an der Eider verlief die dänische Südgrenze 
nun an der Königsau, d.h. von unmittelbar südlich von Kol- 
ding im Osten nach südlich von Ribe im Westen. Lauenburg, 
Holstein und – vorerst – auch Schleswig schieden damit aus der 
dänischen Geschichte aus. Dänemark war nun tatsächlich zu 
einem nationalen Einheitsstaat geworden, doch anders als die 
nationalliberale Führung beabsichtigt hatte. 

 
 

X. Industrialisierung und politischer Wandel 

 
Der Durchbruch der kapitalistischen Produktionsweise voll- 
zog sich in Dänemark ab der Mitte des 19. Jahrhunderts im- 
mer sichtbarer. Es handelte sich zunächst um einen Agrarkapi- 
talismus, der durch landwirtschaftliche Reformen von oben 
ermöglicht worden war. Diese förderten zum einen den Kon- 
zentrationsprozeß der landwirtschaftlichen Produktionsmittel, 
vor allem indem zum Vorteil der Gutswirtschaften Agrarland 
arrondiert und rentabler gemacht wurde. Zum anderen lösten 
sie die Produktionsverhältnisse aus feudalen Beziehungen und 
verwandelten sie in privatrechtliche, pekuniär vermittelte. Die 
Obrigkeit zog sich aus der Gestaltung dieser Produktionsver- 
hältnisse zurück. Die Arbeitskraft der besitzlosen, stetig wach- 
senden Landbevölkerung wurde zur Ware, die von den Landbe- 
sitzern flexibler und gewinnbringender angeeignet werden 
konnte. Die Aneignung dieser Arbeitskraft durch außeröko- 
nomische Zwangsmaßnahmen, ein Kennzeichen feudaler Ver- 
hältnisse, verschwand. Bis zum Ende des Jahrhunderts wur- 
den auch die letzten Reste des überkommenen Pachtsystems 
beseitigt. 

Wieder war es der englische Markt, der die Modernisierung 

der landwirtschaftlichen Technik und Organisation voran- 
trieb. Denn dort stieg mit dem Bevölkerungswachstum und 
der Industrialisierung die Nachfrage nach dänischen Fleisch-

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101

waren und hochwertigen Molkereiprodukten sowie Getreide. 
Die Beschickung des englischen Marktes war auch der Haupt- 
grund für die Gründung Esbjergs als Nordseehafen, der die 
Funktion der verlorengegangenen holsteinischen Häfen über- 
nehmen sollte. 

Hatten zunächst die Gutswirtschaften an der Spitze der 

landwirtschaftlichen Produktion gelegen, so wurden sie späte- 
stens ab den 1880er Jahren von den in Molkerei- und Flei- 
schereigenossenschaften organisierten Bauern abgelöst. Diese 
Genossenschaftsbewegung und die sie begleitende flächendek- 
kende Einrichtung von Sparkassen wurde zum deutlichsten 
Ausdruck für die Umstrukturierung in der Landwirtschaft 
in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts. Insbesondere 
kleinere und mittlere Betriebe konnten sich durch sie ent- 
falten. Jetzt hielten durch verstärkte Investitionstätigkeit 
industrielle Produktionsmethoden nach und nach Einzug, die 
Arbeitsabläufe auf den Bauernhöfen wurden immer stärker 
mechanisiert und dadurch effektiviert, und in den expandie- 
renden Lebensmittelfabriken wurde die Nutzung der Dampf- 
kraft ständig verbessert. 

Obwohl das Land auch eine sogenannte Gründerzeit er- 

lebte, entstanden in Dänemark keine großen Industrieanlagen 
wie in anderen Ländern. Das lag zum einen an fehlenden 
Rohstoffvorkommen, zum anderen an der zu geringen Bin- 
nennachfrage. Nennenswerte industrielle Unternehmen sind 
in erster Linie in der Metallverarbeitung (Werften, Eisengieße- 
reien), der Textilherstellung und dem Bauwesen (Ziegeleien) 
zu finden. Dagegen wurden am Ende des 19. Jahrhunderts 
bei der Intensivierung der Lebensmittelproduktion die Fun- 
damente für eine typische dänische Kleinindustrie gelegt, die 
bis in unsere Zeit von erheblicher Bedeutung bleiben sollte, 
nämlich die sogenannte Werkstattindustrie, d. h. die Fertigung 
von Geräten in kleinen Serien, Wartung und Reparatur. 

Der Durchbruch der Industrialisierung wird von der däni- 

schen Geschichtsschreibung – je nach Sichtweise – unter- 
schiedlich datiert. Diejenigen, die ihr Hauptaugenmerk auf 
Organisations- und Finanzierungsfragen richten, sehen ihren

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102

Beginn im Einzug eines modernen Bankwesens um 1870. Da- 
gegen setzen Sozialhistoriker, ausgehend von Strukturverän- 
derungen im großstädtischen Handwerk und Entstehen der 
Lohnarbeiterklasse, den Zeitpunkt noch vor den Krieg von 
1864. Ausgeprägte Wirtschaftshistoriker wiederum vertreten 
den Standpunkt, von Industrialisierung könne erst gegen Ende 
der 1890er Jahre die Rede sein, als die industrielle Produktion 
in der dänischen Volkswirtschaft statistisch signifikant durch- 
schlug und dem primären Sektor gleichwertig wurde. Zu die- 
sem Zeitpunkt war auch ein modernes Verkehrsnetz entstan- 
den: Eisenbahn- und Dampfschifflinien verknüpften nahezu 
lückenlos die einzelnen Teile des Landes miteinander und re- 
volutionierten den Warenaustausch und die soziale Mobilität. 

Ein Drittel der rund zwei Millionen Einwohner Dänemarks 

lebte gegen Jahrhundertende in den Städten, in denen in den 
beiden vorangegangenen Jahrzehnten vor allem die Arbei- 
terquartiere rasant gewachsen waren. Das Heer der Lohn- 
arbeiter war zum Ende des Jahrhunderts auf rund 200 000 ge- 
stiegen, etwa die Hälfte davon lebte in Kopenhagen, dessen 
Dominanz als Wirtschaftszentrum noch stärker geworden 
war. Die Mehrzahl dieser Arbeiter war inzwischen politisch 
formiert und hatte in der Sozialdemokratischen Partei ihr 
Sprachrohr gefunden. 

Eine Generation zuvor war die Organisation der Arbeiter 

noch von bürgerlichen Liberalen in Szene gesetzt worden. In 
vielen Orten wurden damals Arbeitervereine mit volkspäd- 
agogischen Ambitionen gegründet, die in der Tradition der 
ländlichen Aufklärungs- und Bildungsarbeit standen, die mit 
dem Namen des Klerikers und Pädagogen Nikolai Grundt- 
vig, des Gründers der dänischen Volkshochschulbewegung, 
verknüpft war. Eine gewerkschaftliche und politische Organi- 
sation und Agitation mit sozialistischem Gedankengut ent- 
stand erst um 1870, hatte aber schon 1872 in der Hauptstadt 
bei einem Streik der Maurergesellen den ersten gewaltsamen 
Konflikt mit der Obrigkeit zu bestehen. Der herausragende 
Agitator war der Postbedienstete Louis Pio, dessen Vorfahren 
aus Frankreich stammten. Er schuf Verbindungen zu den so-

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zialistischen Bewegungen auf dem Kontinent und gründete 
1871 die dänische Sektion des Internationalen Arbeiterver- 
eins, die im Laufe eines halben Jahres zur Beunruhigung der 
Behörden auf 9000 Mitglieder anwuchs. Die Reaktion der 
Regierung auf die erstarkende Arbeiterbewegung war in Dä- 
nemark im Prinzip nicht anders als andernorts in Europa, 
wenngleich nicht so scharf wie beispielsweise in Deutschland 
unter Bismarck. Gleichwohl gab es auch in Dänemark poli- 
zeiliche Überwachung, Versammlungsverbote und gerichtliche 
Verfolgung – von Arbeitsentlassungen und Schikanen der Un- 
ternehmer ganz zu schweigen. Pio zum Beispiel wurde beim 
Streik 1872 verhaftet und zu zweieinhalb Jahren Gefäng- 
nis verurteilt. Nach seiner Entlassung nahm er die politische 
Agitation wieder auf, die er nunmehr sozialdemokratisch 
nannte. Zu einer eigentlichen Parteigründung war man zu 
diesem Zeitpunkt aber noch nicht gelangt, da Rivalitäten in 
der Führung und zwischen einzelnen Berufsgruppen dagegen- 
standen. Die Arbeiterbewegung war zudem ein getreues Ab- 
bild der besonderen dänischen Industrialisierung. Genau wie 
diese stand sie lange im Schatten der ländlichen und klein- 
städtisch-handwerklichen Produktionsverhältnisse. Die Domi- 
nanz der Landwirtschaft im dänischen Wirtschaftsleben führ- 
te – wenn man von Kopenhagen absieht – zu einer relativ 
schwachen und zersplitterten Bürgerschaft, die von einem 
starken Kleinbürgertum umgeben war. Das wirkte sich auch 
auf die Arbeiterbewegung aus, die in ihrer Etablierungsphase 
sehr stark im Handwerk verankert war. Auch wenn im Laufe 
der Zeit der Anteil der Fabrikarbeiter zunahm, wurde er nie- 
mals so groß, daß das kleinbürgerlich-handwerkliche Element 
verschwand. Das war auch der Grund dafür, daß die dänische 
Arbeiterbewegung nicht den Radikalisierungsgrad erreichte 
wie in den Nachbarländern. Es fehlten auch ganz einfach die 
Arbeitermassen aus großen Schlüsselindustrien. 

1876 kam es zur Gründung der Sozialdemokratischen Par- 

tei, die in der deutschen Sozialdemokratie in jeder Hinsicht 
ihr Vorbild sah. Bereits zwei Jahre später wurde die Gewerk- 
schaftsbewegung  organisatorisch  aus  der  Sozialdemokratie

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herausgelöst, um auch jene Arbeiter und Handwerker zu 
gewinnen, die letztere ablehnten. Ihren großen Durchbruch 
erzielte die organisierte Arbeiterbewegung jedoch erst im 
Laufe der späten 80er Jahre, als sich im Zuge eines erneuten 
Wirtschaftsaufschwungs insbesondere die Gewerkschaftsbe- 
wegung überall im Lande verankern konnte. Die einzelnen 
Fachgewerkschaften schlossen sich 1898 unter einem Dach- 
verband (später Landesorganisation, LO, genannt) zusam- 
men, der eng mit der Sozialdemokratischen Partei verbunden 
war. Im Gegenzug vereinigten sich auch die Unternehmer zur 
Dänischen Arbeitgebervereinigung, die im Frühsommer 1899 
die erste landesweite Kraftprobe mit dem Gewerkschafts- 
verband wagte. Es zeigte sich bei diesem mehrmonatigen 
Arbeitskampf, daß keine der beiden Parteien die Oberhand 
gewinnen konnte, so daß erstmalig ein Abkommen für die 
künftige Regelung von Arbeitskonflikten getroffen wurde, das 
später so genannte ,Grundgesetz des Arbeitsmarktes’. Da- 
durch und durch ein 1910 eingerichtetes ständiges Schiedsge- 
richt erhielten die späteren Arbeitskämpfe einen fast parla- 
mentarischen Anstrich. Die Anerkennung ihrer Rechte durch 
die Gegenpartei stärkte die Arbeiterbewegung auf lange Sicht, 
obgleich es vorübergehend wegen der Vereinbarungen zu Ge- 
werkschaftsaustritten kam. 

Nicht nur die Partner des Arbeitsmarktes organisierten 

sich. Im politischen Raum vollzogen sich in Dänemark in 
den beiden letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts weitere 
wirkungsmächtige Differenzierungen. Die auf dem linken Flü- 
gel noch immer dominierende Kraft war die Venstre, die 
Linke – heute eine konservative Partei. Damals war sie ein 
eigentümliches, seit Anfang des Jahrhunderts links von den 
Konservativen stehendes Zweckbündnis von Bauernbewegung 
– mit starker Verankerung in dem von Grundtvigs religiöser 
Volkspädagogik geprägten Bauerntum Jütlands – und libera- 
len Intellektuellen Kopenhagens. In den 80er Jahren wurde 
immer deutlicher, daß dieses Bündnis unnatürlich war, denn 
die großstädtische Intelligenz entwickelte in wichtigen Fra- 
gen wie Landesverteidigung, Sozial- und Kulturpolitik dem

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Bauernkonservativismus gegenläufige Standpunkte. So kam es 
zwangsläufig zu einer Abspaltung der Intelligenziafraktion 
unter Führung Viggo Hørups, des Gründers der Zeitung 
„Politiken“. Zunächst war diese Fraktion als radikaler Club’ 
weiter in der Venstre tätig, doch 1905 kam es über Steuerre- 
formfragen zum endgültigen Bruch und zur Gründung einer 
selbständigen linksliberalen Partei, der Radikalen Venstre, die 
seitdem als Zünglein an der Waage eine zentrale Rolle im 
dänischen politischen Leben spielt. 

Der große Gegenspieler von Venstre und Sozialdemokraten 

waren die Konservativen, die sich seit den 1870er Jahren als 
parlamentarische Fraktion enger zusammenschlossen und sich 
H0Jre (Rechte; ab 1915 Konservative Volkspartei) nannten. 
Die Konservativen dominierten die politische Szene und stell- 
ten seit der Katastrophe von 1864 ununterbrochen den vom 
König berufenen Staatsminister (damals noch Konseilsprsesi- 
dent genannt). Zwanzig Jahre lang hatte der Gutsbesitzer 
J. B.S. Estrup diese Position inne. Er schürte und instrumen- 
talisierte eine nationalistische Stimmung im bürgerlichen und 
großbäuerlichen Lager, wobei er insbesondere die Verteidi- 
gungsfrage zum Kernpunkt seiner Agitation gegen die Linke 
machte. Von 1884 bis 1894 regierte Estrup gegen die Mehr- 
heit des Folketings, indem er vom König provisorische Haus- 
haltsgesetze unterzeichnen ließ. Hort des dänischen Nationa- 
lismus, vor allem seiner jütischen Spielart, waren am Ende des 
Jahrhunderts auch die Grundtvigschen Volkshochschulen ge- 
worden, die der „Erfindung von Traditionen“ (Hobsbawn) 
stark Vorschub leisteten. 

Der Durchbruch des Parlamentarismus, der sogenannte Sy- 

stemwechsel, konnte erst 1901 bewerkstelligt werden, als sich 
der König den Forderungen von Sozialdemokraten und Libe- 
ralen nach parlamentarischer Verantwortlichkeit der Regie- 
rung nicht mehr verschließen konnte. Die Regierungen sollten 
von nun an mit Rücksicht auf die Kräfteverhältnisse im Fol- 
keting gebildet werden. Den Nutzen daraus zog aufgrund des 
weiterhin eingeschränkten (Männer-)Wahlrechts und der be- 
sonderen Wahlkreiszuschnitte die Venstre, deren Regierungen

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106

in den folgenden Jahren eine Reihe von Reformen durchführ- 
ten, deren wichtigste die Einführung der progressiven Ein- 
kommenssteuer war. Weitere Reformen betrafen die Moderni- 
sierung des Schulwesens, auf dem Arbeitsmarkt wurde das 
kollektive System der Tarifabkommen durch eine Reihe von 
Gesetzen stabilisiert, und außerdem wurde die staatliche An- 
erkennung und finanzielle Unterstützung von Arbeitslosen- 
kassen beschlossen. Ein anderes Reformvorhaben, auf das das 
linke politische Lager drängte, blieb allerdings aufgrund des 
massiven Widerstands der Konservativen vorerst ungelöst, 
nämlich das allgemeine Wahlrecht für Frauen und Männer 
sowie eine neue, den veränderten sozialen Verhältnissen an- 
gepaßte demokratische Verfassung. Die immer stärkere Ein- 
gliederung der Frauen in den Arbeitsmarkt förderte deren 
Emanzipation aus traditionellem Rollenverhalten. Zwar wur- 
de 1908 auf kommunaler Ebene das Frauenwahlrecht einge- 
führt, doch die Wahlen zum Folketing und die zweite Kam- 
mer, den Landsting, blieben davon vorerst unberührt. Der 
Ausbruch des Ersten Weltkrieges ließ die innenpolitischen 
Auseinandersetzungen über Verfassungsfragen zunächst ver- 
stummen. 

 
 

XI. Krisen und Kriege 

 
Die Stimmung in Dänemark war seit der Annexion Schleswig- 
Holsteins durch den preußischen Staat und den Eindeut- 
schungsmaßnahmen in Nordschleswig dezidiert antideutsch. 
Bei Kriegsausbruch im Sommer 1914 wurden Heer und Flotte 
mobilisiert, denn man befürchtete, daß das Land wegen der 
Kontrolle der Zufahrtswege in die Ostsee Ziel britischer oder 
deutscher Militäroperationen werden könnte. Doch die Royal 
Navy hielt sich zurück. Und von deutscher Seite ließ man es 
mit der Forderung nach Verminung des Großen Beltes, der 
Dänemark sofort nachkam, bewenden. Im übrigen war man 
in Berlin vollauf zufrieden mit der positiven Antwort der

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107

dänischen Regierung auf die Anfrage in den Mobilmachungs- 
tagen, ob Dänemark gegenüber Deutschland eine wohlwol- 
lende Neutralität einnehmen werde. Dies entsprach der von 
allen politischen Parteien getragenen Einsicht der dänischen 
Führung in das Unausweichliche angesichts der geographischen 
Lage. Von der linksliberalen Regierung (Radikale Venstre) un- 
ter C. Th. Zahle  wurden auch alle antideutschen Demonstra- 
tionen unterbunden, um den übermächtigen Nachbarn im 
Süden nicht zu verstimmen. Auch die Nordschleswig-Frage 
sollte nicht debattiert werden. 

Außenpolitische Absicherung suchte Dänemark bei den 

skandinavischen Nachbarn, indem es sich deren Neutralitäts- 
proklamation anschloß. Es kam zu einer Wiederannäherung 
mit Schweden, nachdem das Verhältnis wegen der deutsch- 
freundlichen Haltung Schwedens einige Zeit gestört gewesen 
war. Sichtbarer Ausdruck des interskandinavischen neutralen 
Schulterschlusses waren die Dreikönigstreffen in Malmö im 
Dezember 1914 und in Oslo im November 1917. 

Dänemark unterhielt während des ganzen Krieges Handels- 

verbindungen mit beiden kriegführenden Seiten, was von 
Deutschland und Großbritannien stillschweigend geduldet 
wurde. Allerdings war die dänische Handelsflotte zunächst 
der Minengefahr und später dem deutschen Ubootkrieg aus- 
gesetzt, was sich in hohen Verlustziffern widerspiegelte: Etwa 
700 Seeleute verloren ihr Leben. Die Nachfrage nach däni- 
schen Waren, insbesondere Agrarprodukten, führte im Lande 
in der ersten Kriegshälfte zu einer Hochkonjunktur, die aber 
von Anfang an konsensual von einer Regierungskommission 
staatlich reguliert wurde, damit bei den ungebundenen 
Marktmechanismen nicht nur wenige davon profitierten und 
die schlechter Gestellten noch mehr verlören. In den „dunklen 
Jahren des Krieges“ wurden so die Fundamente des Wohl- 
fahrtsstaates gelegt, wie später hervorgehoben wurde. Zu- 
nächst aber litten weite Bevölkerungsteile in der zweiten 
Kriegshälfte infolge von Rohstoffmangel (vor allem Brenn- 
stoff) und Rationierungen immer größere Not. Die Arbeiter- 
bewegung wuchs und wurde radikaler, insbesondere ihr syn-

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108

dikalistischer Flügel. Das förderte die Bereitschaft der bürger- 
lich-liberalen politischen Elite, die gemäßigte Sozialdemokra- 
tie an der politischen Verantwortung teilhaben zu lassen. 

Bereits 1915 war unter dem Eindruck großer Wahlerfolge 

der Sozialdemokraten und Linksliberalen die Verfassungs- 
diskussion wieder in Gang gekommen, die noch im selben 
Jahr im Zeichen des innenpolitischen Burgfriedens zu einem 
neuen Grundgesetz führte, das den endgültigen Durchbruch 
der parlamentarischen Demokratie brachte: allgemeines und 
gleiches Wahlrecht für Männer und Frauen für beide Kam- 
mern, wobei allerdings das Wahlalter mit 25 Jahren für Fol- 
keting und 35 Jahren für Landsting recht hoch lag. Außerdem 
wurde das Verhältniswahlrecht eingeführt, das die frühere 
Benachteiligung der Linken bei der Stimmenbewertung besei- 
tigte. 

Gegen Kriegsende schöpfte die dänische Volksgruppe in 

Nordschleswig neue Hoffnung auf eine Wiedervereinigung 
mit dem Mutterland. Um irredentistische Bewegungen zu 
verhindern, war hier das Dänentum von der preußischen Ob- 
rigkeit starken kulturellen und politischen Einschränkungen 
unterworfen worden. Die wehrpflichtigen Dänen in Nord- 
schleswig mußten gleichwohl als preußische Staatsangehörige 
in der Reichswehr dienen, etwa 5000 fielen an den Fronten. 
Der politische Vertreter der Dänen im Berliner Reichstag, der 
Abgeordnete H. P. Hansen, pochte gegen Kriegsende immer 
lauter auf das Selbstbestimmungsrecht der Dänen und sah 
sich dabei im Einklang mit den diesbezüglichen Erklärungen 
des amerikanischen Präsidenten Wilson. Die Forderungen der 
dänischen Volksgruppe fanden schließlich Berücksichtigung 
im Versailler Friedensvertrag, in dem zwecks neuer Grenz- 
ziehung in Schleswig eine Volksabstimmung festgelegt wur- 
de. In Dänemark herrschte jedoch Uneinigkeit darüber, wie 
weit die territorialen Forderungen gehen sollten. Den extre- 
men Vorstellungen der Nationalisten, das historische Herzog- 
tum Schleswig – wenigstens aber die Gebiete nördlich der 
Schlei – für Dänemark zurückzugewinnen, stand die reali- 
stische Haltung der Regierung gegenüber, das Ergebnis der

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109

Volksabstimmung zu akzeptieren, die einen neuen Grenzver- 
lauf von unmittelbar nördlich von Flensburg nach südlich von 
Tondern ergeben hatte. Die Agitation der Nationalisten stei- 
gerte sich, nachdem die Einwohner Flensburgs mehrheitlich 
für Deutschland votiert hatten, so sehr, daß sich der König im 
Frühjahr 1920 zu einem Verfassungsbruch hinreißen ließ, in- 
dem er die linksliberale Regierung Zahle absetzte, obwohl 
diese im Folketing die Mehrheit besaß. Dieser letzte Versuch 
eines dänischen Königs, in der Politik eine aktive Rolle zu 
spielen, wurde zwar von den Konservativen und Nationallibe- 
ralen gestützt, stieß jedoch bei den Linksparteien, namentlich 
den Sozialdemokraten und der 1919 entstandenen Kommuni- 
stischen Partei, auf erbitterten Widerstand. Deren Drohen mit 
Generalstreik und Ausrufen der Republik ließ Christian X., 
das Schicksal ausländischer Herrscherkollegen vor Augen, 
schließlich einlenken und Neuwahlen ausschreiben, womit die 
sogenannte Osterkrise beigelegt wurde. 

Die Wahlen im April 1920 brachten mit etwa einem Drittel 

der Wählerstimmen die weiterhin in der Bauernschaft veran- 
kerte Venstre an die Regierung, die von den Konservativen 
gestützt wurde. Als zweitstärkste politische Kraft nicht weit 
hinter der Venstre konnten sich bereits die Sozialdemokraten 
etablieren. Dänemarks Wirtschaft litt zu dieser Zeit unter ei- 
ner starken Nachkriegsdepression mit erheblichem Preisver- 
fall – bei landwirtschaftlichen Produkten bis zu 40% – und 
sinkender industrieller Produktion. 1922 erschütterten Ban- 
kenkonkurse das Land, und große Handelsgesellschaften, die 
spekulativ auf eine Nachkriegskonjunktur gesetzt hatten, gin- 
gen bankrott. Das Straßenbild wurde immer mehr durch Ar- 
beitslose geprägt, Demonstrationen der Gewerkschaften und 
Arbeiterparteien wurden eine nahezu alltägliche Erscheinung. 
Es waren die Jahre der großen Arbeitskämpfe. Die Situation 
wurde durch eine Wirtschaftspolitik verschärft, die das 
Schwergewicht auf die Abwicklung der staatlichen Len- 
kungsmaßnahmen aus der Kriegszeit und Liberalisierung der 
Arbeitsschutzbestimmungen legte. Die Arbeitgeber wurden 
dadurch in die Lage versetzt, die Arbeitslöhne signifikant zu

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110

kürzen. Diese sanken zwischen 1921 und 1924 in Industrie 
und Handwerk um durchschnittlich 30%. 

Die Krisensituation brachte nach den Wahlen 1924 erstma- 

lig die Sozialdemokraten unter Führung von Thorvald Stau- 
ning an die Regierung, doch blieb diese Minderheitsregierung 
nur eine knapp zweijährige Episode, da sie mit ihren arbeits- 
marktpolitischen Gesetzesvorlagen im Parlament immer wie- 
der scheiterte. 

Das Hin und Her zwischen Venstre und Sozialdemokraten 

in den 1920er Jahren war im Grunde der politische Ausdruck 
dafür, daß sich die dänische Gesellschaft und Wirtschaft in 
einer Übergangsphase befand. War bis dahin die Landwirt- 
schaft der dominierende Erwerbszweig gewesen und die Bau- 
ern die politisch stärkste Klasse, deren Sprachrohr Venstre 
war, so war inzwischen dem Industriekapital und der von ihm 
erzeugten Arbeiterklasse immer mehr Bedeutung zugeflos- 
sen. Das zeigte sich nicht nur in den Anteilen der industriel- 
len Produktion am Bruttonationalprodukt, sondern wurde 
zwangsläufig auch in ordnungs- und gesellschaftspolitischen 
Vorstellungen deutlich, die denen des Bauerntums entgegen- 
liefen. Selbst für die meisten Industriellen war die ihrer klas- 
senkämpferischen Inhalte entkleidete Sozialdemokratie im 
Vergleich zur Bauernvertretung eine modernere Alternative, 
wenn es galt, einen politischen Bündnispartner für die Siche- 
rung ihrer wirtschaftlichen Interessen zu finden. Da die däni- 
sche Industrie im Unterschied zur Landwirtschaft auf dem 
Weltmarkt nicht konkurrenzfähig war, sollte der Staat subsi- 
diär tätig werden. Und dafür bot sich dem Industriekapital 
die Sozialdemokratie an, da deren Klientel ebenfalls an einer 
blühenden dänischen Industrie gelegen sein mußte. Auf diese 
Weise fand nicht nur die politische Integration der sozial- 
demokratischen Arbeiterbewegung in den dänischen Staat 
statt, sondern gleichzeitig erhielten ihre Sozialingenieure die 
Möglichkeit, ihre Gesellschaftsvorstellungen in ein politisches 
Handlungsprogramm einzubringen. Dies war die Geburts- 
stunde des dänischen Sozialstaates, in dem der Wohlfahrtsge- 
danke die zentrale Rolle spielt. 

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111

Trotz der schweren Wirtschaftskrisen und Arbeitskämpfe 

ist somit in Dänemark in den 1920er und besonders 30er Jah- 
ren eine ganz andere und dem südlichen Nachbarn vollkom- 
men gegenläufige politische Entwicklungslinie zu beobach- 
ten. Im Jahr 1929 wurde nach dem erneuten Scheitern einer 
Venstre-Regierung mit der sozialdemokratisch-linksliberalen 
Mehrheitsregierung eine sozialdemokratische politische Hege- 
monie eingeleitet, die bis in die erste Hälfte der deutschen 
Okkupation dauern sollte, konkret bis zum 29. August 1943, 
als die dänische Regierung aufgrund der Verhängung des Aus- 
nahmezustandes durch den Wehrmachtbefahlshaber zurück- 
trat. Diese 14jährige politische Stabilität muß angesichts der 
erheblichen wirtschaftlichen Probleme des Landes in den 30er 
Jahren erstaunen – Probleme, die in anderen Ländern, insbe- 
sondere in Deutschland, den Antidemokraten gewaltigen Zu- 
lauf brachten. 

Die Wirtschaftskrise erreichte in Dänemark zur Jahreswen- 

de 1932/33 mit einer Arbeitslosigkeit von knapp 44% aller 
organisierten Arbeiter ihren Höhepunkt. Die Landwirtschaft 
litt schwer an einer miserablen Exportkonjunktur. So blieb es 
nicht aus, daß auch in Dänemark radikale Parteien am lin- 
ken und rechten Rand des politischen Spektrums einen gewis- 
sen Zulauf erhielten. Am rechten Rand hatten sich bereits seit 
Ende der 20er Jahre politische Gruppierungen gebildet, die 
offen Sympathien für den deutschen Nationalsozialismus 
zeigten. Von einem wirklichen Einfluß der NS-Ideologie in 
Dänemark war aber nicht einmal andeutungsweise etwas zu 
spüren. Die zahlreichen, sich selbst auch so nennenden natio- 
nalsozialistischen Gruppierungen und Parteien konnten in der 
dänischen Bevölkerung weder eine größere Anhängerschaft 
noch viele Wählerstimmen für sich gewinnen. Zwar verspür- 
ten die Konservativen eine Zeitlang eine gewisse Affinität zu 
Hitlerdeutschland. Das war aber weniger dem Nationalsozia- 
lismus geschuldet als vielmehr dem starken Staat, den man 
sich auch in Dänemark wünschte. Doch behielten auch in die- 
ser Partei die demokratischen Kräfte letztlich die Oberhand. 
Der dänische Nationalismus war durch den Zugewinn Nord-

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112

Schleswigs gewissermaßen saturiert und schied dadurch – an- 
ders als es in Deutschland der Fall war – in den 1920er und 
30er Jahren als konstitutives Element für faschistisches Den- 
ken aus. Abgesehen davon hatten sich die dänischen Sozial- 
demokraten mit nationalen Positionen versöhnt, die sie noch 
Jahre zuvor zum Teil energisch zugunsten des Internationa- 
lismus zurückgewiesen hätten. Nation und Arbeiterklasse – 
jedenfalls die sozialdemokratisch gebundene – standen sich 
nicht länger unversöhnlich gegenüber. Ein weiterer Grund für 
die geringe Bedeutung nazistischer Gruppierungen ist darin zu 
sehen, daß anders als in Deutschland oder auch Italien die 
dänische Kommunistische Partei ein von Moskau alimentier- 
tes Schattendasein führte und politisch marginalisiert war – 
wenngleich die DKP 1932 zwei Mandate im Folketing er- 
obern konnte und 1939 sogar noch ein Mandat hinzugewann. 
Es gab keinen Selbstzerfleischungskampf der linken Parteien, 
der der antidemokratischen Rechten zugute kam. 

Für die innenpolitische Entwicklung und die Stabilität der 

Demokratie entscheidend war der Ende Januar 1933 ge- 
schlossene historische Pakt zwischen sozialdemokratischer 
Arbeiterbewegung und der von der Venstre repräsentierten 
Bauernschaft, mit dem für die beiden von der Wirtschaftskrise 
am härtesten getroffenen Bevölkerungsschichten ein Krisen- 
bewältigungsprogramm realisiert werden sollte. Die Regie- 
rung Stauning erhielt die Unterstützung der Liberalen für das 
Verbot von Aussperrungen sowie die Zustimmung für Sozial- 
hilfe- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Zu letzterem ge- 
hörte der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere 
durch den Bau von Brücken – am bedeutendsten war die 
1935 fertiggestellte Brücke über den Kleinen Belt, die Jütland 
mit Fünen verband. 

Im Gegenzug stimmte die sozialdemokratisch geführte Re- 

gierung einer Abwertung der Krone sowie Schutzzöllen zu, 
um die Exporte der Bauern wieder in Gang zu bringen. Zu- 
dem wurden durch Fördermaßnahmen Kätnerstellen geschaf- 
fen, die rund 15 000 Kleinbauernstellen begründeten. Das 
dafür benötigte Land wurde hauptsächlich durch staatlichen

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113

Aufkauf aus Gutsbesitz herausgetrennt, dessen Ackerareal 
sich dadurch um etwa ein Drittel verringerte. Damit konnte 
der ländlichen Armut die Spitze gebrochen werden. 

Der Pakt legte den Grundstein für eine expansive Wirt- 

schaftspolitik, die in der ganzen zweiten Hälfte der 30er Jahre 
andauern sollte. Die Staatsfinanzen wurden massiv eingesetzt, 
um die Kaufkraft der Bevölkerung aufrechtzuhalten und den 
Konsum anzukurbeln, wodurch wiederum Beschäftigung ge- 
schaffen werden konnte. Dabei wurde jedoch streng darauf 
geachtet, daß die Zahlungsbilanz im Außenhandel nicht nega- 
tiv wurde. 

Auf dem Gebiet der Außenpolitik wurde die Lage für Dä- 

nemark in den dreißiger Jahren zusehends komplizierter. 
Hatte die Einbindung in den Völkerbund dem Land nach dem 
Ersten Weltkrieg einen politischen Spielraum ermöglicht, der 
– trotz weiterhin verfochtener Neutralität – zu einer engeren 
Zusammenarbeit mit anderen Kleinstaaten Nord- und West- 
europas führte, so sah sich die Regierung in Kopenhagen nach 
Hitlers Machtantritt zu einem vorsichtigeren außenpolitischen 
Kurs genötigt. Denn die Grenzfrage schien nun auf deutscher 
Seite wieder auf die Tagesordnung zu kommen. Zwar deutete 
der Abbruch des ,Ostersturmes’ 1933, als einige Schleswiger 
Nationalsozialisten durch einen spektakulären Marsch zur 
Grenze deren Revision erzwingen zu können glaubten, durch 
allerhöchste Parteistellen darauf hin, daß Berlin das Thema 
nicht zu forcieren gedachte. Auch hatte kein führender deut- 
scher Nationalsozialist öffentlich gefordert, daß Nordschles- 
wig „heim ins Reich“ geholt werden müßte. Doch mit der 
Aufkündigung der Versailler Verträge durch Hitler konnten 
auch im Süden des Königreiches deutsche Grenzrevisionsfor- 
derungen nicht ausgeschlossen werden. 

Kopenhagen war gegenüber Berlin angesichts der immer 

aggressiver auftretenden deutschen Außenpolitik sowohl bila- 
teral als auch international um stete Zurückhaltung bemüht. 
Die in Dänemark selbst von verschiedener Seite und allgele- 
gentlich an die Regierung herangetragene Forderung, sich die 
bestehende Südgrenze von Deutschland offiziell bestätigen zu

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114

lassen, wurde von der Regierung Stauning nicht beachtet. 
„Politik der Unsichtbarkeit“ wurde diese Haltung gegenüber 
NS-Deutschland genannt. Und der Protagonist dieser Linie 
war Außenminister Peter Munch, der der Radikalen Venstre 
angehörte. 

Doch trotz der äußersten Zurückhaltung im Völkerbund 

bei Sanktionsforderungen gegenüber Deutschland, trotz stän- 
digen Eingehens auf deutsche Wünsche, wie 1938 das Ein- 
räumen der Benutzung dänischer Hoheitsgewässer durch 
deutsche Kriegsschiffe: eine verbindliche Grenzgarantie kam 
aus Berlin nicht. Als Hitler im Zusammenhang mit der Sude- 
tenkrise äußerte, daß es, wenn dieses Problem gelöst sei, für 
Deutschland in Europa kein territoriales Problem mehr gäbe, 
wurde dies in Dänemark von vielen Stellen mit großer Er- 
leichterung aufgenommen und als die erhoffte Grenzgarantie 
interpretiert. Umgehend wandte sich aber der deutsche Ge- 
sandte in Kopenhagen, Renthe-Fink, an die Regierung mit 
dem Hinweis, Hitlers Aussage dürfe keineswegs auf die deut- 
sche Minderheit in Nordschleswig bezogen werden. 

Trotz eines am 31. Mai 1939 auf deutsche Initiative abge- 

schlossenen Nichtangriffsvertrages und der noch am 1. Sep- 
tember 1939 abgegebenen Neutralitätserklärung wurde Däne- 
mark ein halbes Jahr später ebenfalls Opfer der national- 
sozialistischen militärischen Aggression. Das Hauptziel der 
Wehrmacht im Norden war zwar Norwegen, doch Dänemark 
lag nun einmal auf dem Weg dorthin und wurde aus strategi- 
schen und logistischen Gründen gebraucht. 

Nach dem deutschen Überfall am 9. April 1940 und der – 

abgesehen von den ersten Stunden – ohne Gegenwehr erfolg- 
ten militärischen Besetzung sollte Dänemark allerdings, da 
formell fortwährend souverän und sich selbst regierend, völ- 
kerrechtlich und praktisch eine Ausnahme unter den von 
Hitlerdeutschland besetzten Ländern einnehmen. Dies war 
nicht zuletzt die Folge eines Besatzungsregimes, das Däne- 
mark, anders als andere Staaten, weder einer deutschen Zivil- 
verwaltung noch Militärverwaltung unterstellte, sondern 
formell und weitgehend auch praktisch die grundlegenden ge-

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115

seilschaftlichen, politischen und rechtlichen Verhältnisse im 
Lande unberührt ließ. Alle politischen und Verwaltungsin- 
stanzen blieben – zumindest in den ersten Jahren – in Funk- 
tion. Es war das Ergebnis einer Besatzungspolitik, die – jeden- 
falls in der ersten Hälfte – bestrebt war, vergleichsweise maß- 
voll zu sein und Rücksicht auf die Dänen zu nehmen. Bis weit 
in das Jahr 1942 hinein konnten die Besatzer es dabei belas- 
sen, da die dänische (Sammlungs-)Regierung ihren Forderun- 
gen in allen wesentlichen Punkten stets nachkam. Deren „Zu- 
sammenarbeitspolitik“ ging so weit, daß sie die Rekrutierung 
eines „Frikorps Danmark“ für den Einsatz an der deutsch- 
sowjetischen Front tolerierte. Sie ließ sich sogar dazu bringen, 
den Beitritt Dänemarks zum Antikominternpakt zu erklären. 

Doch ab Sommer 1942 entstanden mit der wachsenden 

dänischen Widerstandsbewegung und deren Sabotagetätigkeit 
Probleme, die zu einer Krise in der Besatzungsregelung führ- 
ten. Im Mai 1942 war Thorvald Stauning gestorben, dessen 
Autorität wesentlich dafür gesorgt hatte, daß die Bevölkerung 
die „Zusammenarbeitspolitik“ mittrug. Ein Zeichen für einen 
neuen besatzungspolitischen Kurs wollte das Hitlerregime im 
Herbst 1942 mit der Abberufung Renthe-Finks und der In- 
stallation des SS-Gruppenführers Werner Best als neuen 
Reichsbevollmächtigten setzen, der sich auch nicht mehr als 
Gesandter akkreditieren ließ. Daß Berlin aber dennoch wei- 
terhin an ,guten’ Beziehungen mit Kopenhagen gelegen war, 
zeigt die Tatsache, daß es im März 1943 die verfassungsmä- 
ßig anstehenden Parlamentswahlen zuließ, an der alle Parteien 
(außer der verbotenen KP) teilnehmen durften und die ohne 
deutsche Repression abliefen – auch dies eine Ausnahme im 
besetzten Europa. Die Wähler bestätigten mit ihrem Votum 
den Kurs der Regierung. 

Im August 1943 kam es in Fragen der Widerstandsbekämp- 

fung schließlich doch zum politischen Bruch; die dänische 
Regierung trat zurück, aber die „Staatskollaboration“ (Hans 
Kirchhoff) hörte damit nicht auf, sie wurde durch eine ,Regie- 
rung’ der Staatssekretäre weitergeführt. Die dänische Ge- 
sandtschaft in Berlin blieb bestehen, und das Auswärtige Amt

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116

war weiterhin deutscher ‚Partner’, weil Dänemark von deut- 
scher Seite weiterhin als souveräner Staat betrachtet wurde. 
Zwar gab es durch Best gewisse Modifikationen, aber wider 
Erwarten keine grundlegende Wende im Besatzungsregime. Es 
wurde allerdings verschärft, um vor allem dem wachsenden 
Widerstand und der Sabotage zu begegnen. Im Oktober 1943 
kam deutsche Sicherheitspolizei nach Dänemark, das Land 
bekam einen Höheren SS- und Polizeiführer und einen Be- 
fehlshaber der Sicherheitspolizei, und seit 1944 praktizierte 
Best sein Verordnungsrecht, mit dem er nun direkt in innere 
dänische Angelegenheiten eingriff. In einer einzigartigen soli- 
darischen Aktion verhalf die dänische Bevölkerung Anfang 
Oktober 1943 ihren jüdischen Mitbürgern, die bis dahin von 
der Besatzungsmacht weitgehend unbehelligt geblieben wa- 
ren, nun aber in die deutschen Tötungslager deportiert wer- 
den sollten, zur Flucht nach Schweden. Ab August 1944 
übernahm die Besatzungsmacht praktisch die ausübende Ge- 
walt, nachdem die dänische Polizei entwaffnet und interniert 
worden war, und ihre Maßnahmen gegen die Widerstandsbe- 
wegung wurden zunehmend brutaler. 

Obwohl der Krieg durch die Blockade der Alliierten und 

deutsche Lieferschwierigkeiten gewisse wirtschaftliche Ein- 
schränkungen zur Folge hatte und auch gelegentliche Bom- 
benangriffe der RAF den Krieg nach Dänemark führten, war 
die faktische Lage nicht als regelrechter Kriegszustand im 
völkerrechtlichen Sinne anzusehen. Dänemark wurde auch 
nicht in den Krieg auf deutscher Seite hineingezogen. Selbst 
nachdem die politische Zusammenarbeit am 29. August 1943 
abgebrochen und kurzzeitig durch den militärischen Ausnah- 
mezustand ersetzt worden war, schien unklar, ob Kriegszu- 
stand herrschte. Kriegsrechtlich gesehen, kann wohl erst da- 
von gesprochen werden, als Dänemark als alliierte Macht 
anerkannt wurde. Das geschah bei der Befreiung am 5. Mai 
1945 nach der deutschen Teilkapitulation in Norddeutschland. 

Die fünfjährige Okkupation stellte den absoluten histo- 

rischen Tiefpunkt der deutsch-dänischen Beziehungen dar. 
Während sie auf deutscher Seite bis heute, wenn überhaupt,

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117

eher als eine Episode im Gesamtzusammenhang des Zwei- 
ten Weltkrieges wahrgenommen wird, ist sie für Dänemark 
noch immer ein unbewältigtes Trauma, das sich in vieler- 
lei Form und nicht zuletzt in tagespolitischen Äußerungen 
Luft verschafft. Das Mißtrauen gegenüber dem Nachbarn im 
Süden sitzt tief, und auch die (Vor-)Urteile über die Deut- 
schen, die in der Besatzungszeit geprägt wurden, haben wei- 
ter Bestand – trotz allgelegentlich an der Oberfläche ge- 
pflegter Harmonie. Dies zeigten in den Europadebatten der 
vergangenen Jahrzehnte immer wieder die von allen politi- 
schen Richtungen instrumentalisierten antideutschen Ressen- 
timents. 

 
 

XII. Der Wohlfahrtsstaat – Dänemark nach 1945 

 
Der Gründungsmythos des modernen Dänemark zieht eine 
direkte Entwicklungslinie von den Agrarreformen des späten 
18. Jahrhunderts über die Grundtvigsche Volksbildungs- und 
-aufklärungstätigkeit, die Arbeiterbewegung und die Wahl- 
rechtsreformen zur Entstehung und Ausformung des Wohl- 
fahrtsstaates. 1934 tauchte im neuen Parteiprogramm der So- 
zialdemokraten erstmalig das Schlagwort „Dänemark für das 
Volk“ auf, und seitdem begann die Regierung Stauning – 
nicht zuletzt auch unter dem Eindruck der Auswirkungen der 
Weltwirtschaftskrise – zielbewußt ihre Reformarbeit. Schon 
im Jahr zuvor war eine neue Sozialgesetzgebung verabschiedet 
worden, die an die Stelle der überkommenen Armenfürsorge- 
gesetze trat. Es wurde nun ein Rechtsanspruch der wirt- 
schaftlich Schlechtergestellten sowie der unverschuldet in Not 
Geratenen auf staatliche Hilfe festgeschrieben, wobei der 
Staat einen Teil der vorher kommunalen Aufgaben übernahm. 
Ein Finanzausgleich zwischen den Kommunen sollte einheit- 
liche Lebensbedingungen im ganzen Land sichern. Schließ- 
lich wurden Krankenversicherungspflicht, Arbeitslosen- und 
Rentenversicherung neu  geregelt.  Das  strategische  reform-

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118

politische Bündnis zwischen Sozialdemokraten und Radikale 
Venstre hatte auch in der Nachkriegszeit Bestand. In den mei- 
sten von einem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten ge- 
bildeten Regierungen waren die Linksliberalen als Juniorpart- 
ner vertreten – oder sie saßen mit den Sozialdemokraten auf 
der Oppositionsbank. 

Als der Krieg zu Ende war und auch in Dänemark sichtbar 

wurde, was das deutsche Besatzungsregime in anderen Län- 
dern angerichtet hatte, mußte man feststellen, daß das Land 
relativ glimpflich davongekommen war. Trotz des individuel- 
len Leids war die Zahl der Toten verhältnismäßig gering, 
waren die Zerstörungen – abgesehen von Verkehrseinrichtun- 
gen – kaum der Rede wert, und die wirtschaftlichen Lasten 
wurden vor allem durch die Gewinne der Landwirtschaft 
nahezu aufgewogen. 

Das traditionelle politische System war im Laufe des letzten 

Kriegsjahres durch den Macht- und Ansehenszuwachs der 
Widerstandsbewegung zunehmend in Frage gestellt worden. 
Dazu hatte auch beigetragen, daß erst die Aktionen dieser 
Widerstandsbewegung dazu führten, daß die Westalliierten 
Dänemark als Verbündeten anerkannten. Das politische Or- 
gan dieser dänischen Resistance, der Freiheitsrat, hatte im 
November 1943 einen Forderungskatalog für die Nachkriegs- 
zeit aufgestellt, mit dem die etablierten Parteien nach dem 
Ende der Besatzungsherrschaft einen Kompromiß eingehen 
mußten. Die Kernforderungen waren strafrechtliche Verfol- 
gung von Landesverrätern und Kollaborateuren, Wiedergut- 
machung für die Opfer sowie Aufgabe der dänischen Neutra- 
lität und Anschluß an die Westmächte. Diese drei Themen 
sollten – neben wirtschaftspolitischen – die dänische Innen- 
politik in den folgenden Jahren beherrschen. Dabei zeigte 
sich, daß das taktische Geschick der etablierten Politiker viele 
der radikalen Forderungen der Resistanceführer, die zudem 
schnell in die Parteienpolitik integriert wurden, abschwächen 
konnte. Das politische System der Vorkriegszeit konnte 
schon nach wenigen Monaten wieder stabilisiert werden. Aus 
den ersten Nachkriegswahlen im Herbst 1945 ging die Ven-

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119

stre als Sieger hervor, so daß Dänemark erstmals seit 16 Jah- 
ren wieder eine bürgerliche Regierung erhielt. Zwar konnte 
die KP bei diesen Wahlen massive Stimmengewinne zu La- 
sten der Sozialdemokraten verbuchen, womit die Wähler den 
Einsatz der Kommunisten in der Widerstandsbewegung hono- 
rierten, doch schon zwei Jahre später gewannen die Sozial- 
demokraten ihre Stärke zurück und bildeten eine Minder- 
heitsregierung. 

Die drängendste außenpolitische Frage, die sich den Regie- 

rungen nach dem Ende des Krieges stellte, war die der Positio- 
nierung Dänemarks im Zusammenhang mit den entstehenden 
politischen Blöcken. Zwar gehörte das Land zu den Grün- 
dungsmitgliedern der Vereinten Nationen, doch da die poli- 
tische Neutralität und das Engagement im Völkerbund 
in der Zwischenkriegszeit die deutsche Okkupation nicht hat- 
ten verhindern können, orientierten sich die Dänen nunmehr 
in Richtung einer aktiven militärischen Bündnispolitik. Zwei 
Lösungen boten sich an: zum einen die Integration in das ent- 
stehende westliche atlantische System, zum anderen ein 
Bündnis der skandinavischen Staaten. Letztere Alternative 
wurde 1948 von den regierenden schwedischen Sozialdemo- 
kraten ins Spiel gebracht, die ihre Schwesterparteien in Däne- 
mark und Norwegen dafür ebenfalls interessieren konnten. 
Der damalige dänische Ministerpräsident Hans Hedtoft ging 
sogar so weit zu erklären, daß Dänemark nicht geneigt sei, 
sich der Blockpolitik der Großmächte anzuschließen. Doch 
die Verhandlungen zwischen den drei skandinavischen Staa- 
ten scheiterten Anfang 1949: Schweden hatte die Ausweitung 
seines Neutralitätsmodells auf die skandinavischen Nachbar- 
länder vor Augen, während Norwegen die USA und Großbri- 
tannien als Garantiemächte in irgendeiner Form in dieses 
Bündnis eingebunden sehen wollte, was wiederum in Schwe- 
den auf Widerstand stieß. Der Kalte Krieg und die Teilung 
Europas sowie die Machtausweitung der Sowjetunion im Ost- 
seeraum ließen die dänische Führung nun ganz auf die atlan- 
tische Karte setzen, und so gehörte das Land (ebenso wie 
Norwegen) im April 1949 zu den Gründungsmitgliedern der

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120

NATO – mit einem Vorbehalt hinsichtlich der Stationierung 
von Atomwaffen auf dänischem Territorium. 

Die internordische Zusammenarbeit war durch dieses 

sicherheitspolitische Votum indes nicht zusammengebrochen. 
Sie hatte bereits tiefe Wurzeln geschlagen, da seit Beginn des 
Jahrhunderts insbesondere auf sozial- und wirtschaftspoli- 
tischem Gebiet eine Abstimmung der Gesetzgebung stattfand 
und sich auch die kulturpolitische Kooperation seit dieser 
Zeit in der Gründung einiger Vereinigungen niederschlug. 
1951 wurde von Hans Hedtoft der Gedanke eines nordischen 
Parlamentes wieder aufgegriffen, der allerdings insbesondere 
bei den bürgerlichen Parteien in Norwegen auf heftigen Wi- 
derstand stieß. Deshalb kam es nicht zu der engen, formali- 
sierten parlamentarischen Kooperation, doch wurde 1952 
immerhin der Nordische Rat als beratendes Organ gebildet, 
das von Parlamentariern aus Dänemark, Norwegen, Schwe- 
den und Island (ab 1955 auch Finnland) beschickt wurde. Ei- 
ne Ergänzung erhielt dieses Gremium 1971 durch die Grün- 
dung des Nordischen Ministerrates, in dem die Regierungen 
der nordischen Staaten zusammenkommen. Diese beiden Or- 
gane wurden zwar immer wieder als zahnlose Organisationen 
beschrieben, wenn es um die Lösung ernster Probleme ging, 
doch haben sie in besonderem Maße die internordische Inte- 
gration befördert, die zu einer nahezu vollkommenen Anglei- 
chung der Lebensverhältnisse und der politischen Kultur ge- 
führt hat. Dazu hat auch wesentlich die fast hegemoniale 
Stellung der Sozialdemokraten in der Politik der genann- 
ten Länder beigetragen, deren gesellschaftspolitisches Modell 
des dritten Weges zwischen Sowjetsozialismus und westlichem 
Kapitalismus von der Bevölkerung in einem Maße akzeptiert 
wurde, daß selbst in Phasen bürgerlicher Regierungen diese 
als gute Sachwalter dieses Modells dienten, wie mitunter 
überspitzt hervorgehoben worden ist. Allerdings hat der 
skandinavische Wohlfahrtsstaat in Dänemark nicht solche 
Verästelungen hervorgebracht wie in den nördlichen Nach- 
barländern, da die dänische Gesellschaft, wie einmal treffend 
formuliert wurde, stets von zwei Kräften gelenkt wird: zum

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121

einen vom sozialistischen Gleichheitsideal, zum anderen vom 
Liberalismus. Dies drückt sich auch sinnfällig in den Regie- 
rungsbildungen und dem nahezu regelmäßigen Wechsel zwi- 
schen Sozialdemokraten und Venstre aus, wobei die überwie- 
gende Mehrzahl der 24 Regierungen (nämlich 21) seit Kriegs- 
ende Minderheitskabinette waren. Der Zwang zum Konsens, 
um bei Abstimmungen parlamentarische Ad-hoc-Mehrheiten 
zu gewinnen, förderte eine besondere dänische politische Kul- 
tur, in der trotz gelegentlich harter Auseinandersetzungen in 
der Sache stets die Bereitschaft zum Dialog und Eingehen auf 
die Argumente des anderen vorhanden ist. Auf parlamentari- 
scher Ebene findet die politische Debatte seit 1953 nur noch 
im Folketing statt, weil durch die im selben Jahr verabschie- 
dete neue Verfassung die zweite Kammer, der Landsting, ab- 
geschafft wurde. 

Auch wirtschaftspolitisch setzten die Dänen nach dem 

Krieg lange Zeit auf eine Zusammenarbeit mit den skandina- 
vischen Nachbarn. Es herrschte weitgehend Einigkeit darin, 
daß für das Land eine Freihandelspolitik das beste wäre. Die 
Sozialdemokraten verfolgten diese Linie, um die Grundlagen 
für die Wohlfahrtspolitik zu schaffen, während die Liberalen 
den Freihandel sowieso prinzipiell befürworteten. Ab 1948 
profitierte Dänemark von der Marshallplanhilfe, durch die 
zum einen die Währung gestützt wurde und zum anderen die 
Importe von Rohstoffen und Maschinen (vor allem aus den 
USA) gefördert wurden, was wiederum zu einer durchgreifen- 
den Modernisierung und Rationalisierung in Landwirtschaft 
und Industrie führte. Durch die Mitgliedschaft in der OEEC, 
dem Vorläufer der OECD, wurde Dänemark schon in der 
unmittelbaren Nachkriegszeit in die Internationalisierung der 
Wirtschaft einbezogen. Doch herrschte darüber hinaus Unei- 
nigkeit hinsichtlich der Einbindung in supranationale Organi- 
sationen. Modelle wie das der Beneluxstaaten oder die Mon- 
tanunion wurden für Nordeuropa zwar angedacht, erwiesen 
sich in der Umsetzung aber als schwierig und wurden schließ- 
lich von der internationalen Entwicklung überholt. Denn nun 
kam Ende der fünfziger Jahre die westeuropäische Wirtschaft-

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122

liehe Integration auf die Tagesordnung, und für Dänemark 
stellte sich damit die Beitrittsfrage. Trotz prinzipieller Befür- 
wortung insbesondere durch die Venstre waren es die Rück- 
sichtnahme auf Großbritannien, dem damals noch wichtig- 
sten Absatzmarkt, sowie die Orientierung nach Norden, die 
zu diesem Zeitpunkt einen Beitritt verhinderten. Politisch und 
ideologisch kam den Dänen dagegen die Freihandelszone 
EFTA entgegen, zu deren Gründungsmitgliedern sie gehörten, 
obwohl diese wirtschaftlich wenig Gewinn brachte, weil die 
Landwirtschaft ausgeklammert blieb. Es mußten deshalb be- 
zogen auf die Landwirtschaft weiterhin bilaterale Verträge 
mit den Hauptabnehmerländern getroffen werden. 

Die EG-Debatte verstummte indes auch in den sechziger 

Jahren nicht. Besonders die Landwirtschaft machte sich für 
einen Beitritt stark, und in dem Maße, wie die internationale 
Konkurrenzkraft der dänischen Industrie wuchs, stieg auch in 
diesen Kreisen das Interesse an einer Mitgliedschaft. Ent- 
scheidend war auch, daß die Bedeutung Großbritanniens als 
Handelspartner stark zurückging, dagegen aber der kontinen- 
tale Markt, voran der deutsche, an Bedeutung gewann. Als 
sich 1967 eine breite parlamentarische Mehrheit für eine EG- 
Mitgliedschaft fand, scheiterte der dänische Beitrittswunsch 
an der starren Haltung Präsident de Gaulles, der keine Erwei- 
terung der Gemeinschaft wollte, wobei er aber in erster Linie 
an England dachte. Erst nach der Entmachtung de Gaulles 
war der Weg in die EG für Dänemark frei, dem sich nun auch 
Großbritannien anschloß. Zwar sind die Dänen seit 1973 in 
der Europäischen Gemeinschaft, doch hat sich in der Bevölke- 
rung eine gehörige Portion Euroskeptizismus gehalten, der bei 
den verschiedenen Reformvorhaben der Gemeinschaft (ab 
1993 EU) regelmäßig zum Ausdruck kam. So konnte die Re- 
gierung die Zustimmung des Volkes zum Maastricht-Vertrag 
1993 erst im zweiten Anlauf und nach Nachverhandlungen 
über dänische Sonderbestimmungen gewinnen, denn das Re- 
ferendum hatte im Jahr zuvor nach bitteren politischen De- 
batten den Maastricht-Gegnern die Mehrheit gebracht. Ähn- 
lich verhielt es sich mit der europäischen Währungsunion: Die

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123

Einführung des Euro wurde im September 2000 per Volksent- 
scheid abgelehnt, obwohl die großen Parteien und die Wirt- 
schaft dafür plädiert hatten. 

Dänemark hat in den letzten 25 Jahren – wie andere Indu- 

strieländer auch – einen einschneidenden gesellschaftlichen 
und wirtschaftlichen Wandlungsprozeß erlebt. Die fünfziger 
und insbesondere sechziger Jahre waren eine Epoche des steti- 
gen wirtschaftlichen Wachstum gewesen, in der der Ausbau 
des Wohlfahrtsstaates konsensual vorangetrieben wurde, wo- 
bei in der Wohlfahrtsgesetzgebung das Prinzip des Universalis- 
mus verankert wurde, d. h. des Anspruches nicht nur Bedürfti- 
ger, sondern aller Einwohner auf Leistungen des Staates. Im 
selben Zeitraum wurde das Bildungswesen grundlegend refor- 
miert: Ausgehend von einer Umstrukturierung der Grund- 
schulen, erlebten die Gymnasien und die Hochschulen explo- 
sionsartige Zuwächse, neue Universitäten wurden gegründet. 
Gleichzeitig fand in der Wirtschaft eine zweite industrielle 
Revolution statt, die nicht nur Auswirkungen auf die Beschäf- 
tigungsstruktur hatte, sondern auch gewissermaßen zu einer 
Urbanisierung der Provinz führte, indem die industrielle Fer- 
tigung von den traditionellen großstädtischen Zentren an den 
Rand mittelgroßer Städte verlagert wurde, wo die in der Land- 
wirtschaft freigewordenen Arbeitskräfte genutzt werden konn- 
ten. Der Dienstleistungssektor spielte in dieser Entwicklung 
eine immer größer werdende Rolle. Erleichtert wurde der Pro- 
zeß durch einen weiteren Ausbau der Verkehrswege. Neue 
Wohnstrukturen bildeten sich heraus, die vorstädtische Eigen- 
heimsiedlung wurde zum Sinnbild der Wohlstandsgesellschaft. 

Auch in der politischen Landschaft kam es zu Veränderun- 

gen, die allerdings erst in der Wirtschaftskrise der siebziger 
Jahre sichtbar wurden. Die sogenannten Erdrutschwahlen von 
1973 haben die Parteienlandschaft nachhaltig durcheinander- 
gebracht. Bis dahin konnten die vier traditionellen Parteien 
stets rund 90% der Wähler an sich binden, 1973 fiel dieser 
Anteil auf unter 60%. An beiden Rändern des politischen 
Spektrums waren Protest-Gruppierungen entstanden, um die 
sich eine wachsende Klientel Unzufriedener scharte. Am be-

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kanntesten wurde die Steuerprotestpartei des Mogens Gli- 
strup, die populistisch gegen die hohe Steuerbelastung und 
das Anwachsen des öffentlichen Sektors agitierte. Am linken 
Rand bildeten sich – ausgehend von studentischem, außerpar- 
lamentarischem Protest – sogenannte neue soziale Bewegun- 
gen, von denen die Umweltschutz- und die Frauenbewegung 
nicht nur die dauerhaftesten, sondern auch die einflußreich- 
sten wurden. 

Die politische Zersplitterung und die wirtschaftliche Krise 

mit einer ständig ansteigenden Arbeitslosenquote stellten das 
politische Establishment vor große Herausforderungen. Die 
konservativen Regierungen unter Poul Schlüter haben in den 
achtziger Jahren die Antwort in einer Einschränkung der 
öffentlichen Ausgaben und im Zurückschrauben wohlfahrts- 
staatlicher Leistungen gesucht, wodurch zwar der Haushalt 
stabilisiert werden konnte, doch die Zahl der Arbeitslosen 
weiter zunahm. Harte Arbeitskämpfe waren die Folge. Nach 
einer elfjährigen Regierungszeit Schlüters mit wechselnden 
bürgerlichen Koalitionen konnte sich 1993 das traditionelle 
Bündnis aus Sozialdemokraten und Linksliberalen unter Poul 
Nyrup Rasmussen wieder durchsetzen. Die wirtschaftspoli- 
tische Linie Schlüters wurde im Prinzip beibehalten, wobei 
allerdings – begünstigt vom internationalen Wirtschaftsauf- 
schwung – wieder ein stärkeres Augenmerk auf die Sicherung 
des Wohlfahrtsstaates gelegt wurde. Investitionen der öffent- 
lichen Hand, Beschäftigungs- und Weiterbildungsprogramme 
sowie eine Flexibilisierung der Arbeitsgesetzgebung haben 
einen starken Abbau der Arbeitslosigkeit ermöglicht, so daß 
Dänemark, was die Wirtschaftsdaten angeht, am Beginn des 
neuen Jahrtausends im europäischen Vergleich einen vorderen 
Platz einnimmt. 

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125

Literatur 

 

 

Allgemeine Werke

 

Andersen, Torben Peter: Produktion og samfund – Danmarks og Nordens

 

historie, Kebenhavn 1978.

 

Bryld, Carl-Johan: Danmark. Fra Oldtid til Nutid, Kabenhavn 1997. 
Dansk socialhistorie, 9 Bde., Kobenhavn 1979–1982. 
Det Danske Landbrugs Historie, I-IV, Kjzibenhavn 1988. 
Feldba:k,Ole(Hg.): DanskIdentitetshistorie,4 Bde., Kobenhavn 1991/92. 
Findeisen, Jörg-Peter: Dänemark, Regensburg 1999. 
Gyldendal og Politikens Danmarks Historie, 16 Bde., Kobenhavn 1988- 

1991.

 

Lauring, Palle: Geschichte Dänemarks, Neumünster 1964. 
Nielsen, Aksel: Dänische Wirtschaftsgeschichte, Jena 1933. 
 

Spezialliteratur

 

Adriansen, Inge: Fasdrelandet, folkeminderne og modersmälet, Sonder- 

borg 1990.

 

Attman, Artur: The Struggle for Baltic Markets. Powers in Conflict 

1558–1618, Lund 1979.

 

Björn, Claus: Bonde, herremand, konge. Bonden i 1700-tallets Danmark, 

Kjzibenhavn 1981.

 

Bohn, Robert (Hg.): Deutschland, Europa und der Norden. Ausgewählte 

Probleme der nordeuropäischen Geschichte, Stuttgart 1993.

 

Bohn, Robert u.a. (Hg.): Neutralität und totalitäre Aggression. Nord- 

europa und die Großmächte im Zweiten Weltkrieg, Stuttgart 1991.

 

Brandt, Peter: Von der Adelsmacht zur königlichen „Eingewalt“. Der 

Umbau der Ständegesellschaft in der Vorbereitungs- und Frühphase des 
dänischen Absolutismus, in: Historische Zeitschrift, 250, 1990.

 

Degn, Christian: Die Schimmelmanns im atlantischen Dreieckshandel. 

Gewinn und Gewissen, 3. Aufl. Neumünster 2000.

 

Christoffersen, Henrik: Danmarks akonomiske historie, efter 1960, Är- 

hus 1999.

 

Feldbeek,Ole: Danmarks0konomiske historie, 1500–1840, Herning 1993.

 

Frandsen, Steen Bo: Dänemark – Der kleine Nachbar im Norden, Darm- 

stadt 1994.

 

Hill, Thomas: Könige, Fürsten und Klöster. Studien zu den dänischen 

Klostergründungen des 12. Jahrhunderts, Frankfurt/M. u.a. 1992.

 

Kirchhoff, Hans: Augustopraret 1943, 3 Bde., Kebenhavn 1979.

 

Krüger, Kersten: Absolutismus in Dänemark – ein Modell für Begriffsbil- 

dung und Typologie, in: Zeitschrift d. Ges. f. Schleswig-Holsteinische 
Geschichte, 104, 1979. 

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Ladewig-Petersen, Erling: Fra standssamfund til rangssamfund  1500- 

1700, Kobenhavn 1980 (Dansk socialhistorie, 3). 

Lund Niels u. Kai Herby: Samfundet i vikingetid og middelalder 800- 

1500, K0benhavn 1979 (Dansk socialhistorie, 2). 

Roesdahl, Else: Vikingernes Verden, Kobenhavn 

4

1993. 

Sawyer, Peter: Die Wikinger. Geschichte und Kultur eines Seefahrervolkes, 

Darmstadt 2000. 

Scharff, Alexander: Schleswig-Holstein in der europäischen und nordi- 

schen Geschichte. Gesammelte Aufsätze, Stuttgart 1969. 

Schultz Hansen, Hans: Det Sonderjyske Landbrugs Historie 1830–1993, 

Aabenraa 1994. 

Society and Trade in the Baltic during the Viking Age, Acta Visbyensia 

VII, Visby 1985. 

Thiedecke, Johnny: For Folk og Fsedreland. Historien om Danmark i krig 

1800–1945, Kebenhavn 1998. 

Vikingatidens ABC, Stockholm 1981. 

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127

Personenregister 

 
 
Abel (Kg.) 26 

Erik v.Pommern (Kg.) 33–39 

Absalon 23, 24 

Erik XIV. (schwed. Kg.) 64 

Adam v.Bremen 17 

Eskil 19 

Adolf Hz. v. Schleswig 58 

Estrup, J. B. S. 105 

Adolf VIII. Gf. v.Holstein 40, 41 

Ethelred (angels. Kg.) 11 

Albrecht v. Mecklenburg 33 
Andersen, Hans Christian 89 

Franz I. (franz. Kg.) 52 

Anna Petrowna (russ. Zarin) 96 

Frederik I. (Kg.) 42, 43, 46–49 

   

Frederik II. (Kg.) 58, 62, 64–66 

Bernard v. Clairvaux 19 

Frederik III. (Kg.) 69–75 

Bernsdorff, Andreas 84 

Frederik VI. (Kg.) 84, 93, 97 

Bernstorff, Johann 96 

Frederik VII. (Kg.) 98 

Best, Werner 115, 116 
Bismarck, Otto 103 

Gerhard Gf. v. Holstein 28, 29 

Bogislav v. Pommern 37 

Glistrup, Mogens 124 

Bugenhagen, Johannes 51 

Godfred (Kg.) 6, 7 

   

Geye, Mogens 53 

Christian I. (Kg.) 39–43 

Grundtvig, Nikolai 102, 104, 105, 

Christian II. (Kg.) 40, 45–48, 

  117 

  50–52, 58, 59, 61 

Gustav Adolf (schwed. Kg.) 64 

Christian III. (Kg.) 44, 50, 53–58, 

Gustav Wasa (schwed. Kg.) 40, 46, 

 64 

 51, 

52, 

64 

Christian IV. (Kg.) 62, 68, 69, 87 
Christian VII. 80, 82, 84 

Håkon (norw. Kg.) 32 

Christian VIII. (Kg.) 98 

Halfdan 10 

Christian X. (Kg.) 109 

Hans (Kg.) 42, 43, 45, 48 

Christoph Gf. v. Oldenburg 

Hans Hz. v. Hadersleben 58 

 52–54 

Hansen, 

H.P. 

108 

Christopher I. (Kg.) 26 

Harald Blauzahn (Kg.) 10 

Christopher II. (Kg.) 28, 29 

Hedtoft, Hans 119, 120 

Christopher v. Bayern (Kg.) 38, 39 

Heinrich VIII. (engl. Kg.) 52 

Colbjørnsen, Christian 84 

Hemming (Kg.) 7 

Cromwell, Oliver 70 

Hitler, Adolf 113, 114 

  

Hobbes, 

Thomas 

75 

de Gaulles, Charles 122 

Høegh-Guldberg, Ove 81, 82 

Dorothea 42 

Hørup, Viggo 105 

 
Engelbrekt Engelbrektsson 36 

Ivan IV. (russ. Zar) 64 

Erik Glipping (Kg.) 27, 28 
Erik IV. (Kg.) 26 

Jacob (Kg. v. Schottland) 42 

Erik Menved (Kg.) 28 

Johan III. (schwed. Kg.) 64

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Johann Gf. v. Hoya 52 

Peter III. (russ. Zar) 96 

Johann Hz. v. Sonderburg 58 

Pio, Louis 102, 103 

 
Karl d. Große 6–8 

Ragnar Lodbrok 9 

Karl d. Kahle (westfr. Kg.) 9 

Rantzau, Daniel 66 

Karl Friedrich Hz. v. Gottorf 96 

Rantzau, Johann 53, 54 

Karl III. (westfr. Kg.) 9 

Rasmussen, Poul Nyrup 124 

Karl Knudsson Bonde 39, 40 

Renthe-Fink, Cecil 114, 115 

Karl V. (Ks.) 46, 52 

Reventlow, Christian 84 

Karl X. Gustav (schwed. Kg.) 71, 

Reventlow, Ludwig 84 

 72 
Karl XI. (schwed. Kg.) 72 

Saldern, Caspar v. 96 

Katharina II. (russ. Zarin) 96 

Saxo Grammaticus 23 

Kierkegaard, Seren 89 

Schimmelmann, Ernst 84 

Knud d. Große (Kg.) 11, 12 

Schlüter Poul 124 

Knud Gyldenstierne 48 

Shakespeare 22 

Knud IV. d.Heilige (Kg.) 20 

Stauning, Thorvald 110, 112, 114, 

Knud VI. (Kg.) 18, 24 

  115,117 

   

Struensee, Johann F. 80, 81, 89 

Ludwig v. Brandenburg 29 

Svend Estridsen (Kg.) 20 

Luther, Martin 48, 49 

Svend Gabelbart (Kg.) 10, 11 

 
Magnus Eriksson (schwed. Kg.) 29 

Tausen, Hans 48, 49, 55 

Margarethe I. (Kg.) 32–35, 40 

Tilly, Johan 67 

Munch, Peter 114 
   

Waldemar I. d. Große (Kg.) 18, 

Napoleon 90, 91 

  22–24 

Nelson, Horatio 90 

Waldemar II. d. Sieger (Kg.) 18, 

Niels (Kg.) 23 

  24–26 

   

Waldemar IV. Atterdag (Kg.) 

Oehlenschläger, Adam 89 

  29–32, 37 

Olav (norw. Kg.) 32 

Wallenstein, Albrecht 67 

Olav Tryggvason (norw. Kg.) 11 

Willoms, Dyveke 45 

Olof Skötkonung (schwed. Kg.) 11 

Willoms, Sigbrit 45 

Oxe, Peder 66, 67 

Wilson, Woodrow 108 

  

Wullenweber, 

Jürgen 

50–54 

Paul (russ. Zar) 96 
Peter I. d. Große 96 

Zahle, C.Th. 107, 109 

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