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Europäische Kommission

Ausschuss der Regionen

Europäisches Parlament

Rat der Europäischen Union

ernennen

Europawahlen

In jedem Mitgliedsstaat alle fünf Jahre

nach unterschiedlichen Wahlsystemen

nationale Regierungen

nationale Parlamente

oder Präsidenten

je nach politischem System

Bürger

Wirtschafts- und Sozialausschuss

Europäischer Rechnungshof

Europäische Investitionsbank

Europäischer Gerichtshof

Europäische Zentralbank

wählen

ernennen oder wählen

bilden

bestätigt

Europäische

Institutionen

Institutionen der Europäischen Union

Beispiele für Einrichtungen und deren Legitimation

Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/3.0/de

Bundeszentrale für politische Bildung, 2009, www.bpb.de

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Beispiele für Einrichtungen und deren Legitimation

Institutionen der Europäischen Union

Europäische Politik spielt sich auf drei Ebenen ab: Auf Ebene der Bürger 

der Mitgliedsstaaten, der von ihnen gewählten Parlamente und Regie-

rungen sowie auf der Ebene der Europäischen Institutionen. Zwischen 

diesen drei Ebenen existiert ein komplexes Funktionsgefl echt, welches 

dem speziellen Charakter der Europäischen Union als einer Organisation 

„sui generis“, also ganz eigener Art, entspricht.

Die Bürger der Mitgliedsstaaten wählen seit 1979 alle fünf Jahre die 

Mitglieder des Europäischen Parlaments. Zudem bestimmen sie in 

demokratischen Wahlen ihre Volksvertreter in den nationalen Parlamenten. 

Diese wiederum bestimmen demokratisch legitimierte Regierungen, 

welche im Rat der Europäischen Union die Mitgliedsländer vertreten.

So sind die Bürger der Europäischen Union zweimal demokratisch 

vertreten, einmal unmittelbar und einmal mittelbar. Die Regierungs-

vertreter im Rat bestimmen ihrerseits die Europäische Kommission, 

die wiederum von der Vertreterin der Bürger, dem Europäischen Parla-

ment, bestätigt werden muss.

Die zentralen Organe der Europäischen Union sind der Rat der Euro-

päischen Union, die Europäische Kommission und das Europäische 

Parlament. Diese drei Institutionen bilden gemeinsam das so genannte 

institutionelle Dreieck. In ihm werden die Rechtsetzungsakte der 

Gemeinschaft vollzogen, das so genannte Sekundärrecht der EU 

geschaffen.

Sie vertreten ihrer Natur nach jeweils eine der Ebenen der europäischen 

Politik. Das Parlament vertritt die Bürger der Union, der Rat die Regie-

rungen der Mitgliedsländer und die Kommission die Ebene der euro-

päischen Institutionen.

Der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat) wird häufi g mit dem 

Europäischen Rat, dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs 

der Mitgliedstaaten, verwechselt. Letzterer ist aber im rechtlichen Sinne 

kein Organ der EU. Es handelt sich hierbei vielmehr um Gipfelkonferenzen,

 

auf denen die Vertreter der Mitgliedsstaaten die Leitlinien der europäischen 

Politik festlegen und die grundlegenden Verträge der Gemeinschaft, 

das so genannte Primärrecht der EU, verhandeln und beschließen.

Weitere zentrale Institutionen der EU, die nicht zum institutionellen 

Dreieck gehören, sind der Europäische Gerichtshof, die Europäische 

Zentralbank, der Europäische Rechnungshof, die Europäische Inves-

titionsbank, der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts- und 

Sozialausschuss. 

Der Rechnungshof und der Gerichtshof sollen ein einheitliches europä-

isches Recht garantieren, die Rechte der Bürger und der Organe 

schützen und für die sachgerechte Verwendung der Gemeinschafts-

mittel sorgen. 

Im Ausschuss der Regionen sind seit 1994 die regionalen und kom-

munalen Gebietskörperschaften vereinigt und werden bei Maßnahmen, 

die deren Verwaltungsaufgaben betreffen, angehört.

Im Wirtschafts- und Sozialausschuss hingegen ist die organisierte 

Bürgergesellschaft vertreten. Gewerkschaften, Arbeitgeber- und 

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Beispiele für Einrichtungen und deren Legitimation

Institutionen der Europäischen Union

Verbraucherverbände und die Verbände der Agrarwirtschaft geben 

hier Stellungnahmen zu Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik ab.

Die Europäische Zentralbank zeichnet sich für die europäische Wäh-

rungs politik verantwortlich und die Investitionsbank verwaltet die europä-

ischen Investitionsfonds. Mit deren Hilfe werden dem öffentlichen und 

privaten Sektor Darlehen gegeben, die dieser zur Finanzierung von 

Projekten verwendet, die im europäischen Interesse liegen. Die Investiti-

onsbank verfolgt keinen Erwerbszweck.