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Hotline der Verkehrsanwälte: a. d. dt. Fon 0180 5 18 18 05 (0,14 Euro pro Minute) 

 

www.verkehrsanwaelte.de

Mustervertrag für den Kauf von

gebrauchten PKW von privat an privat

 1. Verkäufer

2. Käufer

3. Fahrzeug

Name, Vorname  

Geboren am

Name, Vorname  

Geboren am

Straße / Hausnummer 

Ggf. Telefonnummer

Straße / Hausnummer 

Ggf. Telefonnummer

PLZ / Ort

PLZ / Ort

Nr. Reisepass oder Personalausweis 

Ausstellende Behörde

Nr. Reisepass oder Personalausweis 

Ausstellende Behörde

Name, Vorname  

Geboren am

Halter (falls nicht mit Verkäufer übereinstimmend)

Verkauft wird das Fahrzeug mit folgenden Daten:

Hersteller:  

 

Fahrzeugtyp:  

Amtl. Kennzeichen:  

Fahrzeug-Ident.-Nr.:  

Erstzulassung am:  

Nr. des Fahrzeugbriefs:  

Kilometerstand lt. Zähler:  

Tatsächlicher Kilometerstand:  

 

Genehmigungspfl ichtige Fahrzeug-
veränderungen (Ein- und Ausbauten):  

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Mit verkauft werden das nachfolgende Zubehör sowie die folgende Zusatzausstattung:

Der Kaufpreis beträgt  

 Euro.

in Worten:  

Besondere Zahlungsbedingungen: 

Bis zur vollständigen Zahlung des gesamten Kaufpreises bleibt das Fahrzeug inklusive des Fahrzeugbriefs Eigentum des 
Verkäufers. Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen.

Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Der Ausschluss bezieht sich auch auf jede öffentliche 
Äußerung und Werbung des Herstellers zu Eigenschaften des Fahrzeuges. Der Ausschluss gilt nicht, wenn der Verkäufer eine 
bestimmte Beschaffenheit des Fahrzeugs zugesichert hat, und auch nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger 
bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pfl ichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Des 
Weiteren gilt dieser Ausschluss nicht, wenn ein arglistiges Verschweigen eines Mangels seitens des Verkäufers vorliegt.

a) dass er das Kfz ausschließlich privat genutzt hat und es nicht in Ausübung einer gewerblichen bzw. selbst-

ständigen berufl ichen Tätigkeit verkauft.

b) dass ihm keine gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges bekannt ist.

dass ihm folgende gewerbliche Nutzung bekannt ist:

c) dass ihm keine Unfallschäden bekannt sind.

dass ihm folgende Unfallschäden bekannt sind:

4. Zahlungsvereinbarung

5 . Eigentumsvorbehalt

6. Gewährleistung

7. Der Verkäufer versichert,

Der Verkäufer bestätigt, dass er den Gesamtkaufpreis erhalten hat.

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d) dass das Fahrzeug keine Mängel hat.

dass das Fahrzeug folgende Mängel bei Übergabe hat: Zeitpunkt, Art und Umfang von Mängeln (ggf. auf 
gesondertem Blatt festhalten und unterzeichnen):

Der Verkäufer versichert, dass das Fahrzeug einschließlich Zusatzausstattung und Zubehör sein uneingeschränktes 
Eigentum ist bzw. er unbeschränkt darüber verfügen kann und keine sonstigen Rechte Dritter auf dem Fahrzeug lasten. 
Gegebenenfalls bestehende Ersatzansprüche gegen Dritte wegen Mängeln des verkauften Kfz tritt der Verkäufer an  
den Käufer ab.

Ort, Datum, Uhrzeit der Fahrzeugübergabe

Der Käufer erhielt:

 

das Kfz mit          (Anzahl) Fahrzeugschlüsseln.

 

Fahrzeugbrief, -schein, HU- und AU-Bescheinigung.

 

Stilllegungsbescheinigung (bei stillgelegtem Fahrzeug).

 

Genehmigung(en) für alle genehmigungspfl ichtigen Fahrzeugteile.

 

eine Vollmacht des Eigentümers, wenn der Verkäufer nicht selbst Eigentümer ist.

Der Käufer verpfl ichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich, spätestens drei Tage nach Übergabe des Fahrzeugbriefs, bei der 
Zulassungsstelle anzumelden und zu versichern oder stillzulegen. Die Haftung geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe 
des Fahrzeugs auf den Käufer über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer auch die Kosten für Steuer und Versicherung. 
Der Käufer nimmt die Abtretung von Ansprüchen gegen Dritte an.

Datum / Unterschrift des Verkäufers  

 

 

 

            Datum / Unterschrift des Käufers

9. Fahrzeugübergabe

1) Das Kfz hatte   

 Vorbesitzer einschließlich des Verkäufers.

2) Das Kfz hat, soweit dem Verkäufer bekannt, eine Gesamtfahrleistung von   

 

 km.

3) Der Motor ist ein

 

Originalmotor.

 

Austauschmotor.

 

gebrauchter Ersatzmotor.

8. Weitere Angaben des Verkäufers zum Fahrzeug