Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.02.001

Wo finden Sie Angaben über die vorgeschriebenen Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge, die laut Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung geführt bzw. gegeben werden müssen?

Punkte :

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.02.002

Wie werden Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern und nicht entgaste Tankfahrzeuge gemäß der SeeSchStrO tagsüber und nachts gekennzeichnet?

tagsüber:

nachts:

Punkte :

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.02.003

Sie sehen ein Fahrzeug, welches ein blaues Funkellicht führt.
Was ist das für ein Fahrzeug und welche Sonderstellung hat es?

Punkte :

Kenntnisse der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

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August 2001 SeeSchStrO Sichtzeichen der Fahrzeuge Dateien 12.00.02.02.001 bis 12.00.02.02.003