BinSchPatentV

15.02.00.00.001

In welchem Fall ruht die Gültigkeit eines Schifferpatentes ohne Anordnung der zuständigen Behörde?

Wenn der aus Altersgründen erforderliche Nachweis der

Tauglichkeit nicht fristgerecht nachgewiesen wird.

Punkte :

BinSchPatentV

15.02.00.00.002

Was muss mit dem Schifferpatent geschehen, wenn das Patent entzogen
wurde?

Das Schifferpatent ist bei der ausstellenden Behörde abzuliefern

oder ihr zur Entwertung vorzulegen.

Punkte :

BinSchPatentV

15.02.00.00.003

Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Hannover hat Schiffsführer A das Patent befristet entzogen. Wann kann er von der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Ost in Berlin wieder zu einer Patentprüfung zugelassen werden?

Nicht vor Ablauf der festgelegten Frist.

Punkte :

BinSchPatentV

15.02.00.00.004

Wann müssen Sie als Patentinhaber spätestens ein neues ärztliches Zeugnis vorgelegt haben?

Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeit des

Patents

Punkte :

BinSchPatentV

15.02.00.00.005

Welche Folgen hat es, wenn Sie als Patentinhaber nicht rechtzeitig das geforderte ärztliche Zeugnis vorlegen?

Fahrverbot, auch ohne besondere Anordnung

Punkte :

BinSchPatentV

15.02.00.00.006

Welche Folgen hat es für einen Schiffsführer, wenn festgestellt wird, daß er ständig unter Alkohol fährt?

Patententzug

Punkte :

BinSchPatentV

15.02.00.00.007

Wann muss einem Patentinhaber das Patent entzogen werden?

Wenn er sich zum Führen eines Fahrzeugs als ungeeignet

erwiesen hat.

Punkte :

BinSchPatentV

15.02.00.00.008

Welche Folgen hat es, wenn das ärztliche Zeugnis nicht rechtzeitig
erne
uert wird?

Das Patent ruht.

Punkte :

Kenntnis der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

Binnenschifferpatentverordnung mit Lösungen

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Oktober 2001 BinSchPatentV; Entzug und Aussetzen Datei: 15.02.00.00.XXX