RheinSchUO/BinSchUO

13.01.00.00.001

Welche Fahrzeuge müssen ein Schiffsattest haben?
Kreuzen Sie alle richtigen Antworten an

Ein Fahrzeug über 20 m Länge

Ein schwimmendes Gerät

Eine Fähre

Eine schwimmende Anlage

Ein Fahrgastschiff, das zur Beförderung von nicht mehr als 12 Fahrgästen gebaut und eingerichtet ist.

Ein Schubboot unter 20 m Länge

Punkte :

RheinSchUO/BinSchUO

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Welche Fahrzeuge benötigen einen amtlichen Nachweis über die technische Zulassung zum Verkehr? Nennen Sie vier Beispiele.

Punkte :

RheinSchUO/BinSchUO

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Warum gibt es zwei verschiedene Regelwerke für die Schiffsuntersuchung? Kreuzen Sie die richtige Antworten an.

Die RheinSchUO ist nur für Fahrzeuge auf dem Rhein und die BinSchUO nur für die Fahrzeuge auf den anderen nationalen Wasserstraßen gültig.

Die RheinSchUO ist für alle untersuchungsplichtigen Fahrzeuge der Rheinanliegerstaaten gültig und die BinSchUO ergänzt die nationalen Besonderheiten der technischen Anforderungen auf den Bundeswasserstraßen außerhalb des Rheins.

Die RheinSchUO und die BinSchUO sind bis auf kleine Abweichungen für die Sicherheit von Personen und Schiff identisch.

Punkte :

RheinSchUO/BinSchUO

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Die BinSchUO teilt die Wasserstraßen in Zonen ein. Geben Sie an:
1. Wie viele Zonen unterscheidet die BinSchUO?
2. Wo finden Sie Angaben über die Fahrtgebiete der Zonen?

1.)

2.)

Punkte :

Kenntnisse der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

Untersuchungsordnungen (RheinSchUO/BinSchUO)

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Oktober 2002 RheinSchUO/BinSchUO - Aufbau und Inhalt Datei: 13.01.00.00.XXX