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EUROPÄISCHE KOMMISSION 

Generaldirektion Übersetzung 
 
Direktion S – Strategien und Mehrsprachigkeit 
S.2 – Externe Übersetzung 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leitfaden  

für externe Übersetzerinnen und Übersetzer 

 

 

 

(Stand: September 2008) 

 

Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11. 
 
Commission européenne, L-2920 Luxembourg. Telefon: (352) 43 01-1. 

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INHALTSVERZEICHNIS 

1.  EINLEITUNG ............................................................................................................. 4 

2.  ÜBERMITTLUNG DER AUFTRÄGE:  AUFTRAGSSCHEINE UND TEXTE...... 4 

2.1.  eXtra-Portal ....................................................................................................... 4 

2.2.  Auftragsschein................................................................................................... 4 

2.3.  Informationsblatt und Kontakte......................................................................... 5 

2.3.1.  Informationsblatt ................................................................................. 5 

2.3.2.  Kontaktperson für sprachliche Fragen ................................................ 5 

2.3.3.  Anlaufstelle für administrative Fragen................................................ 5 

3.  TEXTPRODUKTION................................................................................................. 6 

3.1.  Qualitätsanforderungen ..................................................................................... 6 

3.2.  Bezugsdokumente.............................................................................................. 7 

3.3.  Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogramme................................. 7 

3.4.  Eurolook ............................................................................................................ 7 

3.5.  LegisWrite ......................................................................................................... 7 

3.6.  Folgeversionen eines Dokuments...................................................................... 8 

3.6.1.  Neue Fassung eines bereits übersetzten (und gelieferten) 

Dokuments........................................................................................... 8 

3.6.2.  Neue Fassung eines noch nicht gelieferten Dokuments – 

unveränderte Lieferfrist ....................................................................... 8 

3.6.3.  Neue Fassung eines noch nicht gelieferten Dokuments – neue 

Lieferfrist............................................................................................. 9 

3.7.  Mehrsprachige Ausgangstexte .......................................................................... 9 

3.8.  Viren ............................................................................................................. 9 

3.9.  Komprimierte Dateien ....................................................................................... 9 

3.10.  Briefkopf der Europäischen Kommission ......................................................... 9 

3.11.  Texteingabe ..................................................................................................... 10 

4.  DIE EUROPÄISCHE UNION IM INTERNET........................................................ 10 

4.1.  Generaldirektion Übersetzung auf dem Europa-Server.................................. 11 

4.2.  IATE (Inter Active Terminology for Europe)................................................. 11 

4.3.  EUR-Lex.......................................................................................................... 12 

4.4.  Europa-Glossar (http://europa.eu/scadplus/glossary/index_de.htm)............... 12 

4.5.  Eurovoc (http://europa.eu/eurovoc/) ............................................................... 12 

4.6.  Interinstitutionelle Regeln für Veröffentlichungen ......................................... 13 

5.  COMPUTERGESTÜTZTE ÜBERSETZUNG......................................................... 13 

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         DGT/Externe 

Übersetzung 

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5.1.  Die maschinelle Übersetzung.......................................................................... 13 

5.2.  Vorbereitete Dateien – Translator’s Workbench (TWB) ................................ 13 

6.  AUSSENSTELLEN FÜR MEHRSPRACHIGKEIT ................................................ 14 

 

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30/06/2008 

         DGT/Externe 

Übersetzung 

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1.  E

INLEITUNG

 

Dieser Leitfaden richtet sich an die externen Übersetzerinnen und Übersetzer 
(„Auftragnehmer“), die für die Generaldirektion Übersetzung der Europäischen 
Kommission (DGT) arbeiten. Er enthält Hinweise verschiedenster Art, die den 
Auftragnehmern bei der Bearbeitung des Auftrags helfen und die Kommunikation 
zwischen den Auftragnehmern und der Kommission, d. h. den nach Sprachen gegliederten 
Übersetzungsabteilungen und dem Referat „Externe Übersetzung“ der DGT, erleichtern 
sollen. 

2.  Ü

BERMITTLUNG DER 

A

UFTRÄGE

:

  

A

UFTRAGSSCHEINE UND 

T

EXTE

 

Die Auftragnehmer der DGT erhalten vom Referat „Externe Übersetzung“ Zugang zum 
eXtra-Portal. Dort können sich die Vertragspartner die angebotenen Aufträge anschauen, 
Dokumente herunter- und hochladen sowie zahlreiche andere Funktionen im 
Zusammenhang mit ihren Verträgen nutzen. 

Adresse des eXtra-Portals: https://webgate.ec.europa.eu/dgt/freelance/index/home.cfm. 

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den Portalmanager:   

dgt-fl-portal-manager@ec.europa.eu

  

 

Telefon: +32-2-295 57 01 

2.1. 

eXtra-Portal 

Die Texte, die übersetzt, Korrektur gelesen, fachlich geprüft und/oder geändert werden 
sollen, erhält der Auftragnehmer – ggf. zusammen mit Bezugsmaterial – in elektronischer 
Form über das eXtra-Portal. Die Auftragnehmer haben vor der Auftragsannahme dafür zu 
sorgen, dass sie den oder die Zieltexte in dem Dateiformat, das auf dem Informationsblatt 
vermerkt ist, und unter Einhaltung der für den jeweiligen Auftrag geltenden 
Bestimmungen liefern können. 

Die fertig gestellten Texte sind von den Auftragnehmern auf das eXtra-Portal 
hochzuladen. 

Wenn die Übermittlung über das eXtra-Portal nicht klappt, müssen die Auftragnehmer den 
Text innerhalb der angegebenen Frist per E-Mail an eine der folgenden Adressen des 
Referats „Externe Übersetzung“ senden: dgt-s-2-freelance-bru@ec.europa.eu (Brüssel) 
oder dgt-s-2-freelance-lux@ec.europa.eu (Luxemburg) – je nachdem, woher der Auftrag 
kam. 

Weitere Hinweise für die Benutzung des eXtra-Portals gibt es 

hier

. 

2.2. 

Auftragsschein 

Für jeden Auftrag stellt das Referat „Externe Übersetzung“ einen eigenen Auftragsschein 
ausgestellt. Darin sind angegeben: die Art der zu erbringenden Dienstleistung, ihr 
Umfang, die Lieferfrist, der Verwendungszweck des Zieltextes und das geschuldete 
Honorar. Dem Auftragsschein ist außerdem ein Blatt mit sachdienlichen Informationen 
beigefügt (siehe Abschnitt 2.3.1). 
 

- 4 -

 

30/06/2008 

         DGT/Externe 

Übersetzung 

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Die auf dem Auftragsschein angegebene Dokumentennummer gliedert sich wie folgt: 
Nummer des Textes - Version - Teil. Im Beispiel GD/2008/12345-01-02  ist „GD“ die 
Abkürzung der Generaldirektion, „2008“ die Jahresangabe, „12345“ die Nummer des 
Textes, „01“ die Nummer der Version und „02“ die Nummer des Teils. 

An der auf dem Auftragsschein angegebenen Einteilung (in Teile) darf nichts geändert 
werden: 

–  Jedes Dokument (bzw. jeder Teil eines Dokuments) bildet eine eigene Datei. 

–  Die Auftragnehmer dürfen keine neuen Dateien oder Teile anlegen. 

–  Eine Datei darf nicht mehrere Dokumente enthalten. 

2.3. 

Informationsblatt und Kontakte 

Fragen oder Bitten um Erläuterungen oder zusätzliche Informationen zu einem 
bestimmten Auftrag sind ausschließlich an die im Informationsblatt genannte Stelle oder 
Kontaktperson zu richten. Der Auftragnehmer darf solche Fragen unter keinen Umständen 
an eine andere Dienststelle oder Person innerhalb oder außerhalb der DGT richten. 

2.3.1.  Informationsblatt 

Jedem Auftragsschein ist ein Informationsblatt beigefügt, das alle erforderlichen 
Daten sowie Hinweise zu Formatierung, Lieferung und/oder Verwendung von 
Translation-Memory-Software enthält: 

–  Auftragsnummer; 

–  Dokumentennummer (GD-2008-00000-00-00), Titel, Verwendungszweck, 

Lieferfrist; Umfang und Lieferformat; 

–  besondere Anweisungen des zuständigen Übersetzungsreferats oder der 

zuständigen Übersetzungsabteilung zum gesamten Auftrag; 

–  besondere Anweisungen zu einem oder mehreren Dokumenten (bei Bedarf); 

–  Kontaktperson für sprachliche Fragen; 

–  Anlaufstelle für alle sonstigen Fragen im Zusammenhang mit der Erledigung des 

Auftrags. 

2.3.2.  Kontaktperson für sprachliche Fragen 

Inhaltliche, gemein- und fachsprachliche Fragen sowie Fragen im Zusammenhang 
mit Bezugsdokumenten sind an die jeweilige Übersetzungsabteilung zu richten. 
Name und E-Mail-Adresse der Kontaktperson sind auf dem Informationsblatt 
angegeben. 

2.3.3.  Anlaufstelle für administrative Fragen 

Fragen zur Abwicklung des Auftrags (Lieferfrist, Seitenzählung, Rechnungslegung 
usw.) sind an das Referat „Externe Übersetzung“ zu richten. Die E-Mail-Adresse 
des zuständigen Teams (Brüssel oder Luxemburg) ist auf dem Informationsblatt 
angegeben. 

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30/06/2008 

         DGT/Externe 

Übersetzung 

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3.  T

EXTPRODUKTION

 

3.1. 

Qualitätsanforderungen 

Jeder Auftrag ist vollständig und gemäß den Anweisungen auf dem Informationsblatt, im 
Auftragsschein und/oder in der Leistungsbeschreibung auszuführen. Die gelieferten Texte 
müssen vom Auftragnehmer gründlich Korrektur gelesen und fachlich überprüft worden 
sein, so dass sie von der Kommission unmittelbar weiterverwendet werden können. Der 
Auftragnehmer muss u. a. sicherstellen, dass 

 

–  alle besonderen Anweisungen des zuständigen Übersetzungsreferats bzw. der 

zuständigen Übersetzungsabteilung beachtet werden (Informationsblatt); 

–  der gelieferte Zieltext vollständig ist (keine unbegründeten Auslassungen oder 

Ergänzungen);  

–  der Zieltext den Ausgangstext präzise und kohärent wiedergibt;  
–  Verweise auf bereits veröffentlichte Dokumente überprüft und diese Dokumente 

korrekt zitiert werden; 

–  die Terminologie und die Lexik allgemein im gesamten Text kohärent verwendet 

werden, gegebenenfalls unter Berücksichtigung einschlägiger Bezugsdokumente;  

–  auf die Klarheit und das Register des Zieltextes gebührend geachtet wird  
–  der Zieltext weder Fehler in Bezug auf Satzbau, Schreibweisen, Zeichensetzung und 

Rechtschreibung noch grammatische Fehler enthält;  

–  die Formatierung des Ausgangstextes beibehalten (LegisWrite einschließlich Codes 

und Tags, falls zutreffend); und  

–  die vereinbarte Lieferfrist eingehalten wird. 

Die Auftragnehmer können aufgefordert werden, eine endgültige Fassung des Zieltextes 
mit den von der Kommission verlangten Nachbesserungen zu liefern.  

Den Auftragnehmern wird dringend geraten, eventuell mitgeschickte terminologische und 
stilistische Hinweise der DGT aufmerksam zu lesen und auch bei künftigen Aufträgen der 
Kommission zu beachten. 

Am 16. Juni 2008 ist die Qualitätsnote „acceptable“ neu hinzugekommen. Insgesamt gibt 
es jetzt fünf Noten: 

–  Very Good 
–  Good  
–  Acceptable (neu) 
–  Below Standard 
–  Unacceptable. 

Unter „acceptable“ ist „(gerade) noch annehmbar“ zu verstehen. Diese Note wird für 
Zieltexte vergeben, die so, wie sie sind, nicht an die Generaldirektion (o. Ä.) der 
Kommission geschickt werden können, welche der DGT den Auftrag erteilt hat, sondern 
von der DGT stark überarbeitet und nachgebessert werden müssten. Diese neue Note wird 
sich mit Sicherheit auf die Einstufung des Auftragnehmers auswirken und kann langfristig 
zu einer Neubewertung der von ihm für das betreffende Los gelieferten Qualität führen. 

- 6 -

 

30/06/2008 

         DGT/Externe 

Übersetzung 

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3.2. 

Bezugsdokumente 

Die Auftragnehmer müssen alle von der Kommission bzw. den Übersetzungsabteilungen 
und -referaten mitgelieferten oder empfohlenen Basis- oder Bezugsdokumente, Glossare 
und sonstigen Informationsquellen konsultieren.  

3.3. 

Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogramme 

Für die Textverarbeitung nutzt die Kommission zurzeit hauptsächlich Microsoft Office 
Word 2003
 und für Tabellen Microsoft Office Excel 2003 (vgl. aber immer das Original). 
In bestimmten Fällen kann auch die Übersetzung von HTML-,  XML- oder PPT-Dateien 
erforderlich sein. Sollten die Ausgangstexte im PDF- oder TIF-Format vorliegen, so sind 
die Zieltexte im Word-Format zu liefern. 

Sofern auf dem Informationsblatt nicht anders vermerkt, muss der fertige Auftrag das 
Format des Ausgangstextes aufweisen.  

3.4. 

Eurolook 

„Eurolook“ ist ein auf Word aufbauendes Programm, das eine Reihe von Formatvorlagen 
zur Standardisierung der Kommissionsdokumente enthält. Wurde der Ausgangstext mit 
Eurolook erstellt, so muss auch der Zieltext dieses Format haben, bei dem die 
Seiteneinteilung des Originaldokuments nicht unbedingt eingehalten wird. Hierbei ist 
Folgendes zu beachten: 

–  Zunächst eine Kopie des Originaldokuments anlegen. 
–  Darauf achten, dass die „¶“-Zeichen am Ende von Absätzen auf dem Bildschirm 

sichtbar sind (unter Extras/Optionen/Ansicht  vor  Absatzmarken ggf. ein 
Häkchen setzen). 

–  Absatzweise vorgehen: Um an der Formatvorlage des Originalabsatzes nichts 

zu verändern, beim Schreiben des Textes den Cursor an Anfang oder Ende des 
Absatzes setzen, dann den Originaltext löschen, aber darauf achten, dass das 
„¶“-Zeichen stehen bleibt. 

–  Wichtig: Mit Strg+Z lassen sich die jeweils letzten Eingaben rückgängig 

machen. 

–  Den Text in regelmäßigen Abständen speichern. 

Ist ein Word-Dokument im Eurolook-Format verfasst, so erscheint unter 
Datei/Eigenschaften/Zusammenfassung/Stichwörter  die Eintragung EL4 (Eurolook 4.1 
XL
). 

3.5. 

LegisWrite 

LegisWrite“ dient der einheitlichen Aufmachung der Dokumente, die die Europäische 
Kommission den anderen EU-Organen vorlegt. Es baut ebenfalls auf Word auf und wird 
für das Verfassen (und Übersetzen) amtlicher Texte der Kommission eingesetzt. Es 
erleichtert die Erstellung übersichtlich strukturierter Dokumente in einheitlicher 
Aufmachung, wodurch es einfacher ist, spätere Änderungen und Umformatierungen 
vorzunehmen. Mit LegisWrite lassen sich auch verschiedene Sprachfassungen 
nebeneinander (aligniert) darstellen. 

 

Bei der Übersetzung eines Dokuments im LegisWrite-Format sind die folgenden 
Anweisungen sorgfältig zu beachten. 

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30/06/2008 

         DGT/Externe 

Übersetzung 

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(1) 

Der Auftragnehmer sollte zunächst prüfen, ob es sich tatsächlich um ein 
LegisWrite-Dokument handelt.  

–  In diesem Fall würde unter Extras/Vorlagen und Add-Ins im Feld 

„Dokumentvorlage“  
C:\Documents And Settings\All Users\Templates\com.dot  
(gebräuchlichste Vorlage) stehen und unter   

– 

Datei/Eigenschaften/Zusammenfassung die Eintragung Com.dot 

erscheinen.

 

(2) 

Der Auftragnehmer sollte beim Übersetzen den Ausgangstext 
überschreiben, um die Originalformatierung und die Formatvorlagen (die 
ein wichtiges Merkmal von LegisWrite-Dokumenten sind) nicht zu 
verändern. Anders ausgedrückt: Der Auftragnehmer sollte für die 
Übersetzung auf keinen Fall ein neues Dokument anlegen, wenn der 
Ausgangstext ein LegisWrite-Dokument ist.  

(3) 

Der Auftragnehmer darf die Formatvorlagen nicht verändern (weil dies zu 
Problemen beim so genannten Quality Check führen könnte). 

Alle weiteren Informationen über LegisWrite befinden sich auf der Website des 
eXtra-Portals. 

3.6. 

Folgeversionen eines Dokuments 

Ist eine neue Fassung (z. B. eine „Version 01“) eines Dokuments zu übersetzen, so kann 
es sein, dass der Übersetzer, der die vorangehende Version (in unserem Beispiel der 
„Version 00“) übersetzt hat, um diese neue Übersetzung gebeten wird. Wenn er den 
Auftrag annimmt, erhält er eine „CMP“-Datei mit einem Vergleich der beiden Fassungen 
(01/00), in der die Änderungen sichtbar sind.  

Sofern auf dem Informationsblatt nichts anderes angegeben ist, hat der Auftragnehmer 
folgendermaßen vorzugehen: 

3.6.1.  Neue Fassung eines bereits übersetzten (und gelieferten) Dokuments 

Der Auftragnehmer muss die neue Fassung innerhalb der auf dem neuen 
Auftragsschein genannten Lieferfrist liefern. 

3.6.2.  Neue Fassung eines noch nicht gelieferten Dokuments – unveränderte 

Lieferfrist 

Der Auftragnehmer ist beispielsweise noch mit Version 00 beschäftigt und 
erhält einen neuen Auftrag zur Übersetzung von Version 01. Er hat nun 
zwei Möglichkeiten: Entweder er schließt zunächst die Bearbeitung von 
Version 00 ab und beginnt dann mit der Version 01 oder er bricht die 
Bearbeitung von Version 00 ab und macht mit Version 01 weiter. Im ersten 
Fall kann er beide, d. h. zwei unterschiedliche Versionen liefern. Im 
zweiten Fall kann er zweimal dasselbe Dokument, nämlich Version 01, 
hochladen. 

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30/06/2008 

         DGT/Externe 

Übersetzung 

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3.6.3.  Neue Fassung eines noch nicht gelieferten Dokuments – neue Lieferfrist 

Der Auftragnehmer ist beispielsweise noch mit Version 00 beschäftigt und 
erhält einen neuen Auftrag zur Übersetzung von Version 01. Er hat nun 
zwei Möglichkeiten: Entweder er schließt zunächst die Bearbeitung von 
Version 00 ab und beginnt dann mit der Version 01 oder er bricht die 
Bearbeitung von Version 00 ab und macht mit Version 01 weiter. Im ersten 
Fall kann er beide, d. h. zwei unterschiedliche Versionen liefern. Im 
zweiten Fall kann er zweimal dasselbe Dokument (in der endgültigen 
Fassung), nämlich Version 01, hochladen. Weitere Möglichkeit, da ja die 
Lieferfristen unterschiedlich sind: Der Auftraggeber liefert Version 00 
innerhalb der ersten Lieferfrist (ggf. mit einem Hinweis, dass der Zieltext 
unvollständig ist) und die vollständige Endfassung (Version 01) innerhalb 
der zweiten, neuen Lieferfrist. 

3.7. 

Mehrsprachige Ausgangstexte 

Bisweilen sind die Ausgangstexte zweisprachig. Das Auftragsvergabesystem 
beruht auf Sprachenkombinationen, weswegen ein zweisprachiger Ausgangstext 
(mit der Endung *-ML-ORI-* in der Dokumentennummer) im eXtra-Portal 
zweimal auftaucht, also je einmal aus jeder der beiden Ausgangssprachen in die 
eine Zielsprache. 

Sofern nicht anders angegeben, muss der Auftragnehmer einen einzigen 
vollständigen Zieltext
 in der verlangten Zielsprache liefern. Auf keinen Fall darf 
der Auftragnehmer zwei nach Ausgangssprache getrennte Zieltexte liefern; beim 
Hochladen eines zweiten Textes wird nämlich der zuvor hochgeladene Text 
ersetzt, so dass dann ein Teil des Zieltextes fehlen würde.  

3.8. 

Viren 

Bitte ergreifen Sie alle Vorsichtsmaßnahmen, damit uns übermittelte Dateien virenfrei 
sind, und teilen Sie uns umgehend mit, wenn eine unserer Dateien infiziert sein sollte. 

3.9. 

Komprimierte Dateien 

Es kann vorkommen, dass Sie komprimierte Dateien (ZIP-Dateien) erhalten, in die 
mehrere HTML-, XML- oder TMX-Dateien oder Bezugsdokumente gepackt sind. Ein 
Hochladen von ZIP-Dateien in das eXtra-Portal ist jedoch derzeit nicht möglich. Wenn 
das Hochladen einer Datei nicht gelingt, weil diese zu groß ist, empfehlen wir Ihnen die 
Übermittelung per E-Mail an das zuständige Team des Referats „Externe Übersetzung“: 
dgt-s-2-freelance-bru@ec.europa.eu (Brüssel) oder dgt-s-2-freelance-lux@ec.europa.eu 
(Luxemburg) – je nachdem, woher der Auftrag kam. 

3.10.  Briefkopf der Europäischen Kommission 

Als Briefkopf der Kommission erscheinen auf den meisten Dokumenten die Europaflagge 
und verschiedene Angaben, die über die Herkunft des Dokuments Auskunft geben: 

–  Europäische Kommission 
–  Generaldirektion bzw. Dienst 
–  Direktion 
–  Referat. 

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30/06/2008 

         DGT/Externe 

Übersetzung 

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Der Briefkopf ist nicht neu zu übersetzen. Wie die Verwaltungseinheiten in den 
verschiedenen Sprachen heißen, steht hier: http://europa.eu/whoiswho/whoiswho.html. 
Falls, ganz gleich aus welchen Gründen, die gesuchte Sprachfassung nicht verfügbar ist 
oder nicht auf diese Website zugegriffen werden kann, ist der Briefkopf in der 
Ausgangssprache zu belassen. 

3.11.  Texteingabe 

Das Layout ist so einfach wie möglich zu halten. 

Generell sind die automatischen Funktionen des Programms und nicht die entsprechenden 
manuellen Befehle zu nutzen. Dies gilt insbesondere für 

–  Einzüge oder Tabulatoren (hierzu nicht die Leertaste benutzen); 
–  Fußnoten; 
–  Textausrichtung, Silbentrennung, geschützte Leerzeichen und Bindestriche; 
–  Tabellen; 
–  Nummerierung; 
–  Seitenumbrüche (kein manueller Seitenumbruch innerhalb eines Absatzes oder 

Satzes). 

Mit der Word-Funktion „Spalten“ können mehrspaltige Texte wie in Zeitungen erstellt 
werden. Diese Funktion eignet sich jedoch nicht, um Textblöcke nebeneinander 
anzuordnen. Für eine Darstellung in Spalten sollte stattdessen eine Tabelle mit 
unsichtbaren Linien angelegt werden (siehe nachstehendes Beispiel). 

A. Text 

A soll neben Text 

erscheinen. 

B. Text 

B. 

C. Text 

C. 

D. Text 

D soll neben Text 

erscheinen, und zwar 
unabhängig davon, wie lang die 
beiden Texte sind. 

 

4.  D

IE 

E

UROPÄISCHE 

U

NION IM 

I

NTERNET

 

Im Internet haben Sie über den Server der Kommission Zugang zu den Datenbanken IATE 
und Eur-Lex, zum Europa-Glossar, zu Eurovoc, zu den Interinstitutionellen Regeln für 
Veröffentlichungen sowie zu vielen anderen nützlichen Informationen: 

 

http://europa.eu/index_de.htm. 

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30/06/2008 

         DGT/Externe 

Übersetzung 

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4.1. 

Generaldirektion Übersetzung auf dem Europa-Server 

Bei Fragen zur Mehrsprachigkeit bietet die Website der Generaldirektion Übersetzung 
(DGT) auf dem Europa-Server einen guten Einstieg: 

 

http://ec.europa.eu/dgs/translation/index_de.htm. 

4.2. 

IATE (Inter Active Terminology for Europe) 

 

IATE ist die interinstitutionelle 
Terminologiedatenbank der EU. Sie wird von den 
EU-Organen und -Einrichtungen seit dem Sommer 
2004 zur Sammlung, Verbreitung und gemeinsamen 
Verwaltung von EU-Terminologie genutzt. 

Ziel ist die Bereitstellung einer webgestützten 
Infrastruktur für sämtliche Terminologieressourcen 
der EU, damit die Verfügbarkeit und 
Vereinheitlichung der Daten verbessert wird.   

IATE vereinigt alle bestehenden Terminologiedatenbanken der EU-Übersetzungsdienste 
in einer einzigen, neuen, interaktiven und leicht zugänglichen interinstitutionellen 
Datenbank. IATE – mit heute rund 1,4 Millionen mehrsprachigen Einträgen – umfasst 
folgende Datenbestände: 

ƒ

         

Eurodicautom (Kommission) 

ƒ

         

TIS (Rat) 

ƒ

         

Euterpe (EP) 

ƒ

         

Euroterms (Übersetzungszentrum) 

ƒ

         

CDCTERM (Rechnungshof). 

Die Nutzung von IATE-Public (http://iate.europa.eu) ist gebührenfrei.  

Für die Nutzung von IATE-Database  (https://iate.cdt.europa.eu/iatenew/) sind ein 
Benutzername und ein Passwort erforderlich. Der Zugriff ist in der Regel internen 
Übersetzerinnen und Übersetzern vorbehalten, kann auf Antrag (an DGT-FREELANCE-
LUX@ec.europa.eu) aber auch Auftragnehm
ern gewährt werden. 

Weitere Informationen finden Sie in der IATE-Broschüre: 

http://iate.europa.eu/iatediff/brochure/index.html. 

Fragen oder Feedback zu IATE sind an iate@cdt.europa.eu zu richten. 

 

Bei technischen Problemen hilft 

DGT-IATE-SUPPORT@ec.europa.eu

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30/06/2008 

         DGT/Externe 

Übersetzung 

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4.3. 

EUR-Lex 

 

EUR-Lex ermöglicht den unmittelbaren und 
gebührenfreien Zugriff auf EU-Recht. EUR-Lex 
enthält das Amtsblatt der Europäischen Union sowie 
u. a. die Verträge, das geltende Gemeinschaftsrecht, 
die Rechtsprechung und Legislativvorschläge. 

http://eur-lex.europa.eu/

Diese in allen Amtssprachen der Union zur 
Verfügung stehende Website bietet einen 
unkomplizierten Zugriff auf: 

•  die täglichen Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union,  
•  die Sonderausgaben des Amtsblattes mit den am 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 in 

Kraft getretenen Sekundärrecht in den Sprachen der neuen Mitgliedstaaten (also 
Estnisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch, 
Tschechisch und Ungarisch sowie Bulgarisch und Rumänisch),  

•  die Verträge,  
•  die Rechtsprechung (Gerichtshof, Gericht erster Instanz, Gericht für den öffentlichen 

Dienst),  

•  den Wortlaut des geltenden Gemeinschaftsrechts sowie  
•  die aktuellsten Vorschläge und Mitteilungen der Europäischen Kommission.  

4.4. 

Europa-Glossar (http://europa.eu/scadplus/glossary/index_de.htm) 

Das  Europa-Glossar erläutert zurzeit 233 Begriffe zum europäischen Einigungswerk 
sowie zu den Organen und Tätigkeitsbereichen der EU.

 

Es wird regelmäßig aktualisiert 

und enthält alle Änderungen, die der Vertrag von Nizza gebracht hat, sowie die letzten 
Entwürfe der Reformverträge. 

Die Definitionen gehen auf den Wandel der einzelnen Begriffe ein und verweisen 
gegebenenfalls auf die Verträge. Geschichte, Arbeitsweise der Organe, Verfahren, 
Politikfelder der EU – auf all diese und viele weitere Fragen finden Sie hier Antworten.  

Die Definitionen sind in den elf Amtssprachen der EU vor der Erweiterung vom Mai 
2004 verfügbar: Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, 
Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Schwedisch und Spanisch.

 

Einträge in den 

neuen Amtssprachen – Bulgarisch, Estnisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, 
Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch – werden dem Glossar 
so bald wie möglich hinzugefügt. 

 

 

4.5. 

Eurovoc (http://europa.eu/eurovoc/) 

Eurovoc ist ein mehrsprachiger Thesaurus, der sämtliche Tätigkeitsbereiche der Euro-
päischen Union abdeckt und mit dessen Hilfe die Dokumente in den Dokumentations-
systemen der EU-Institutionen verschlagwortet werden können. Gegenwärtig wird 
Eurovoc vom Europäischen Parlament, vom Amt für Veröffentlichungen der 

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30/06/2008 

         DGT/Externe 

Übersetzung 

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Europäischen Gemeinschaften, von den nationalen und regionalen Parlamenten in Europa 
sowie von einigen nationalen Verwaltungen und europäischen Organisationen verwendet.

 

 

   

 

4.6. 

Interinstitutionelle Regeln für Veröffentlichungen 

Die Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen 
enthalten Regeln für die einheitliche Gestaltung von 
Texten und müssen von allen Organen und Einrichtungen 
der Europäischen Union beachtet werden. 

http://publications.europa.eu/code/de/de-5000400.htm. 

5.  C

OMPUTERGESTÜTZTE 

Ü

BERSETZUNG

 

5.1. 

Die maschinelle Übersetzung 

ECMT ist das in der Kommission verwendete, mehrsprachige System für maschinelle 
Übersetzung (MÜ). Das Prinzip der MÜ ist nicht neu: Mit Hilfe von Wörterbüchern und 
einschlägigen Programmen erfolgt eine Rohübersetzung. 

Die Kommission nutzt die MÜ seit 1976. Das System bietet zurzeit 18 Sprachpaare und 
kann pro Stunde 2000 Seiten roh übersetzten Text liefern. Über eine Web-Schnittstelle 
und per E-Mail haben alle Kommissionsbediensteten Zugang zu diesem System. Der 
Dienst wird auch vom Personal anderer EU-Organe und von den öffentlichen 
Verwaltungen in den Mitgliedstaaten (insbesondere in Deutschland und Spanien) genutzt. 
Die angeforderten Zieltexte sind in der Regel nach wenigen Minuten verfügbar. 

Einsatzbereit sind derzeit folgende Sprachkombinationen: 

Aus dem Englischen ins 

‰

  Niederländische 

‰

  Französische 

‰

  Deutsche 

‰

  Griechische 

‰

  Italienische 

‰

  Portugiesische 

‰

  Spanische 

Aus dem Spanischen ins 

‰

  Englische 

‰

  Französische 

Aus dem Griechischen ins 

‰

  Französische 

Aus dem Französischen ins 

‰

  Niederländische 

‰

  Englische 

‰

  Deutsche 

‰

  Italienische 

‰

  Portugiesische 

‰

  Spanische 

Aus dem Deutschen ins 

‰

  Englische 

‰

  Französische 

 

 

5.2. 

Vorbereitete Dateien – Translator’s Workbench (TWB) 

Das Programm TWB setzt sich in der DGT mehr und mehr durch und die Translation 
Memories wachsen entsprechend. Die Auftragnehmer erhalten daher manchmal vorberei-

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         DGT/Externe 

Übersetzung 

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tete Texte, die schon übersetzte Textteile enthalten. Diese Dokumente sind allerdings 
lediglich eine Hilfestellung. Es obliegt dem Auftragnehmer zu prüfen, ob die vorüber-
setzten Textteile unverändert übernommen werden können. 

Die vorbereiteten Dateien sollen es den Auftragnehmern erleichtern, sich mit unserer 
internen Terminologie vertraut zu machen; zugleich sorgen sie für eine gewisse Kohärenz 
in den für die Kommission angefertigten Texten. Wenn ein größerer Teil des Dokuments 
bereits übersetzt ist, wird dies bei der Berechnung der Seitenzahl und im Auftragsschein 
berücksichtigt.

 

Weitere Hinweise zu den vorbereiteten Dateien befinden sich im eXtra-Portal: Note on 
pre-processing.
 

6.  A

USSENSTELLEN FÜR 

M

EHRSPRACHIGKEIT

 

Die Kommissionsvertretungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten spielen eine zentrale 
Rolle beim Kommunizieren der EU-Politik. Ihre Aufgabe besteht darin, die Kommission 
offiziell zu vertreten und die Öffentlichkeit zu informieren.  

Seit 2007 unterhält die DGT in den Vertretungen „Außenstellen für Mehrsprachigkeit“.  

Deren Auftrag ist zweigeteilt:  

•  Förderung der Mehrsprachigkeit in Europa, d. h. Aufklärung über den Stellenwert der 

Sprachen und des Sprachenlernens als zentrale Bausteine der Integration Europas;  

•  Beitrag zu einer noch wirksameren Kommunikation der Kommission mit der Öffent-

lichkeit im Rahmen des Plans D für Demokratie, Dialog und Diskussion; hierzu soll 
das vor Ort eingesetzte Personal  

–  den Menschen zuhören und ihre Anliegen berücksichtigen;  

–  den Menschen erklären, wie sich die EU-Politik auf ihren Alltag auswirkt; 

–  die politischen Botschaften lokalisieren  und dadurch den Menschen 

näherbringen.  

Die Sensibilisierung für die Vielfalt der Sprachen in Europa und für ihre 
identitätsstiftende und kulturelle Bedeutung dient dazu, immer engere Bande zwischen 
den Menschen entstehen zu lassen.

 

 

Namen, Anschriften und Telefonnummern des in den Außenstellen tätigen Personals 
finden sich auf dem Europa-Server unter: 

http://ec.europa.eu/dgs/translation/external_relations/field_offices/index_de.htm. 

 

 

* * * * * * * * * 

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         DGT/Externe 

Übersetzung 


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