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Brüssel, 12. Februar 2010 

Verbraucherschutz: Jede siebte Sonnenbank 
überschreitet Sicherheitsgrenzwerte für UV-Strahlen 

Die Europäische Kommission legt heute die Ergebnisse einer Marktstudie 
über Sonnenbänke und Sonnenstudios vor, mit der sie die Verbraucher über 
die möglichen Gefahren der künstlichen Bräune aufklären will. Zwischen 
September 

2008 und September 

2009 prüften die Marktüberwachungs-

behörden in zehn Mitgliedstaaten mehr als 500 

Sonnenbänke an über 

300 Standorten (meist Sonnenstudios und Wellnesszentren). Dabei stießen 
sie auf Defizite in drei wesentlichen Bereichen: Jede siebte Sonnenbank in 
einem Solarium überschreitet die Grenzwerte für UV-Strahlung; die 
Verbraucher werden nicht ausreichend beraten, auch nicht über die Gefahren 
der UV-Strahlung und das Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige; auf den 
Sonnenbänken selbst sind nur unzureichende Warnhinweise angebracht 
(beispielsweise fehlen Hinweise darauf, dass UV-Strahlung Verletzungen 
hervorrufen kann). Die Behörden bemühen sich nun verstärkt um die 
Einhaltung aller maßgeblichen Sicherheitsvorschriften. Die Ergebnisse der 
Studie von 2008/2009 finden Eingang in ein Folgeprojekt, das die Behörden 
in zwölf Mitgliedstaaten heute in Angriff nehmen und in dessen Rahmen 
mehr Inspektoren ausgebildet und die Verbraucherinformationen verbessert 
werden sollen. Zudem arbeiten die Behörden enger mit den Herstellern von 
Sonnenbänken zusammen, die selbst Schulungsmaterialien für Dienstleister 
wie Sonnenstudios ausarbeiten. 

John Dalli, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte dazu: „Ich bin 
besorgt darüber, dass ein hoher Prozentsatz von Sonnenbänken und Solarien die 
Sicherheitsvorschriften nicht einhalten. Hier geht es um ein wichtiges 
gesundheitspolitisches Anliegen, da sich die Häufigkeit von Hautkrebs alle 15-20 
Jahre verdoppelt.  Die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten 
müssen dafür sorgen, dass diese Geräte sicher sind. Ich begrüße die Bereitschaft 
der Industrie, ihren Teil zur Einhaltung der Vorschriften und Verbesserung der 
Sicherheit ihrer Erzeugnisse beizutragen.“
 

Der Vizepräsident der Kommission Antonio Tajani, zuständig für Industrie und 
Unternehmen, äußerte sich wie folgt: „Sonnenbänke müssen sicher und 
unbedenklich für die Gesundheit sein, und es sind klare Anweisungen für die 
Benutzer darauf anzubringen. Ich fordere die Marktaufsichtsbehörden der 
Mitgliedstaaten auf, den neuen Rahmen der EU für die Marktaufsicht, der seit 
Januar 

2010 in Kraft ist, umfassend zu nutzen. Ich freue mich auf die 

Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bei gemeinsamen Aktionen in Bezug auf 
das sichere Bräunen in Solarien. Ich glaube, dies wird das Vertrauen der 
Verbraucher stärken, was sowohl im Interesse der Industrie als auch der Europäer 
ist." 

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Das Problem: 

Im Rahmen der Marktüberwachungsaktionen in den Mitgliedstaaten wurden einige 
Probleme deutlich: Die UV-Strahlung entspricht nicht immer den maßgeblichen 
Sicherheitsgrenzen

1

, die Verbraucher, die in Sonnenstudios bräunen wollen, werden 

nicht immer ausreichend über die damit verbundenen Gefahren wie Sonnenbrand 
oder das langfristige Hautkrebsrisiko informiert, und Minderjährigen wird der Besuch 
im Sonnenstudio nicht immer verweigert, wie es vorgeschrieben wäre. Die Behörden 
der Mitgliedstaaten sind sich bewusst, dass mehr getan werden muss, damit diese 
Leistungen den maßgeblichen Sicherheitsnormen entsprechen. 

Das Projekt: 

Das gemeinsame Projekt wurde von den Marktaufsichtsbehörden in zehn 
Mitgliedstaaten

2

 (unter Leitung der niederländischen Behörde für Lebensmittel- und 

Verbraucherproduktsicherheit) durchgeführt und konzentrierte sich auf die 
Sicherheitshinweise und die Beratung der Kunden, die Kennzeichnung der 
Sonnenbänke, die Verfügbarkeit von Schutzbrillen sowie die von den Sonnenbänken 
ausgehende UV-Strahlung.  

Sicherheitsziele des Projekts: 

-  Größerer Stellenwert der Marktaufsicht in dem Markt, in dem diese Produkte 

verwendet werden, und bessere Durchsetzung der Rechtsvorschriften für 
Sonnenbänke; 

-  mehr Erfahrung und bessere Zusammenarbeit mit der Industrie bei der Markt-

aufsicht in Bezug auf diese Produkte; 

-  Austausch von Informationen über vorschriftswidrige Produkte zwischen allen 

Mitgliedstaaten, so dass ordnungsgemäße Produkte in vollständiger 
Übereinstimmung mit den Sicherheitsvorschriften auf dem Markt verbleiben 
können. 

Empfehlungen: 

Damit in der EU weiterhin die strengsten Sicherheitsnormen gelten können, 
empfehlen die Projektteilnehmer Folgendes: weitere Durchsetzung der Vorschriften 
durch die Marktaufsichtsbehörden, bereits bei Markteintritt; stärker koordinierte 
Auslegung der rechtlichen Anforderungen, damit die Verbraucher besser über die 
Gefahren des Bräunens und deren Vermeidung informiert werden können; mehr 
Kontrollen der UV-Strahlung, damit aussagekräftigere Daten über Nichteinhaltung 
vorliegen (voraussichtlich werden bei mehr Kontrollen mehr Verstöße festgestellt). 

Verbrauchertipps: 

Die Verbraucher können bestimmte grundlegende Vorsorgemaßnahmen treffen. Sie 
sollten sich über ihr Bräunungsprogramm, das von ihrem Hauttyp abhängt, und über 
die Länge der einzelnen Bräunungssitzungen beraten lassen. Sie sollten immer 
Schutzbrillen tragen. Von Besuchen von Minderjährigen in Solarien wird abgeraten. 

                                                 

1

 Sonnenbänke müssen die Bestimmungen der Niederspannungsrichtlinie sowie die 

maßgeblichen Sicherheitsanforderungen der Europäischen Norm EN 60335 einhalten. 

2

 Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Lettland, Niederlande, Polen, Tschechische 

Republik, Ungarn, Zypern. 

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Wie geht es weiter: 

Die Europäische Kommission kofinanziert ein gemeinsames Folgeprojekt mit den 
Mitgliedstaaten, für das heute der Startschuss fällt und mit dem folgende Ziele 
verfolgt werden: Die Industrie, die Schulungsmaterial und einen Verhaltenskodex für 
Sonnenstudios sowie Informationsmaterial vor allem für junge Verbraucher 
ausarbeiten will, soll unterstützt werden; die Anwendung der 
Produktsicherheitsvorschriften im Interesse der Sicherheit der Verbraucher soll mit 
den Mitgliedstaaten erörtert werden. Die Ergebnisse dieses Projekts sollten Ende 
2011 vorliegen. 

Weitere Informationen: 

http://ec.europa.eu/consumers/citizen/my_safety/sunbeds/index_en.htm

  

MEMO10/37