12 00 01 04 xxx KVR Nachtbezeichnung mit Lösungen (2) doc


Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

12.00.01.04.001

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um die Nachtbezeichnung von Fahrzeugen.
Tragen Sie die Nummern der Bilder in die richtigen Zeilen der Tabelle ein.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser, " 50 m, einseitig passierbar an grün

1

manövrierunfähiges Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser

Maschinenfahrzeug in Fahrt, " 50 m

3

Maschinenfahrzeug in Fahrt, < 50 m

Segelfahrzeug in Fahrt

tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt, " 50 m

2

Punkte :

Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

12.00.01.04.002

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um die Nachtbezeichnung von Fahrzeugen.
Tragen Sie die Nummern der Bilder in die richtigen Zeilen der Tabelle ein.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

fischender Trawler, < 50 m, in Fahrt

fischendes Fahrzeug, das nicht trawlt, bei Fahrt durchs Wasser

Lotsenfahrzeug im Einsatz

schleppendes Maschinenfahrzeug, Schleppzuglänge < 200 m

1

Schleppzug in Fahrt, von achtern

3

Segelfahrzeug in Fahrt, von Backbord gesehen

2

Punkte :

Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

12.00.01.04.003

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um die Nachtbezeichnung von Fahrzeugen.
Tragen Sie die Nummern der Bilder in die richtigen Zeilen der Tabelle ein.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Fähre, < 50 m, in Fahrt

fischender Trawler, < 50 m, in Fahrt

2

fischendes Fahrzeug, das nicht trawlt, < 50 m, mit Fahrt durchs Wasser

manövrierbehindertes Fahrzeug, " 50 m, mit Fahrt durchs Wasser

1

manövrierbehindertes Fahrzeug, < 50 m, mit Fahrt durchs Wasser

Maschinenfahrzeug in Fahrt, < 50 m

3

Punkte :

Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

12.00.01.04.004

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um die Nachtbezeichnung von Fahrzeugen.
Tragen Sie die Nummern der Bilder in die richtigen Zeilen der Tabelle ein.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Fahrzeug auf Grund, < 50 m

2

Fahrzeug vor Anker, < 50 m

manövrierbehindertes Fahrzeug, " 50 m, ohne Fahrt durchs Wasser

manövrierbehindertes Fahrzeug, < 50 m, mit Fahrt durchs Wasser

manövrierunfähiges Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser

1

schleppendes Maschinenfahrzeug, Schleppzuglänge " 200 m

3

Punkte :

Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

12.00.01.04.005

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um die Nachtbezeichnung von Fahrzeugen.
Tragen Sie die Nummern der Bilder in die richtigen Zeilen der Tabelle ein.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Fahrzeug auf Grund, " 50 m

Fahrzeug vor Anker, " 100 m

3

manövrierbehindertes Fahrzeug, " 50 m, mit Fahrt durchs Wasser

Maschinenfahrzeug in Fahrt, < 50 m, mit eine Ladung gefährlicher Güter

Segelfahrzeug in Fahrt, von Backbord gesehen

1

tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt, < 50 m

2

Punkte :

Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

12.00.01.04.006

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um die Nachtbezeichnung von Fahrzeugen.
Tragen Sie die Nummern der Bilder in die richtigen Zeilen der Tabelle ein.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Fahrzeug auf Grund, " 50 m

2

manövrierunfähiges Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser

3

manövrierunfähiges Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser

Maschinenfahrzeug in Fahrt, " 50 m

Maschinenfahrzeug in Fahrt, " 50 m, mit eine Ladung gefährlicher Güter

Segelfahrzeug in Fahrt, von Steuerbord gesehen

1

Punkte :

Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

12.00.01.04.007

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um die Nachtbezeichnung von Fahrzeugen.
Tragen Sie die Nummern der Bilder in die richtigen Zeilen der Tabelle ein.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

fischender Trawler, " 50 m, in Fahrt

Segelfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser mit Zusatzlichtern im Topp

3

manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeit ausführt, ohne Fahrt durchs Wasser, einseitig passierbar an grün

2

manövrierbehindertes Fahrz., das baggert oder Unterwasserarbeit ausführt, mit Fahrt durchs Wasser, einseitig passierbar an grün

1

manövrierbehindertes Fahrzeug, " 50 m, ohne Fahrt durchs Wasser

tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt

Punkte :

Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

12.00.01.04.008

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um die Nachtbezeichnung von Fahrzeugen.
Tragen Sie die Nummern der Bilder in die richtigen Zeilen der Tabelle ein.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Ankerndes Maschinenfahrzeug in, " 50 m

fischender Trawler, < 50 m, in Fahrt

1

fischendes Fahrzeug, das nicht trawlt, mit Fahrt durchs Wasser

2

Lotsenfahrzeug im Einsatz

3

Segelfahrzeug in Fahrt, mit Zusatzlichtern im Topp

Zollfahrzeug im Einsatz

Punkte :

Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

12.00.01.04.009

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um die Nachtbezeichnung von Fahrzeugen.
Tragen Sie die Nummern der Bilder in die richtigen Zeilen der Tabelle ein.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Punkte :

Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

12.00.01.04.010

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um die Nachtbezeichnung von Fahrzeugen.
Tragen Sie die Nummern der Bilder in die richtigen Zeilen der Tabelle ein.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeit ausführt, in Fahrt

manövrierbehindertes Fahrzeug, " 50 m, mit Fahrt durchs Wasser

3

Maschinenfahrzeug in Fahrt, " 50 m

2

Maschinenfahrzeug in Fahrt, " 50 m, mit eine Ladung gefährlicher Güter

1

Segelfahrzeug in Fahrt, < 50 m, mit mitlaufender Maschine

tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt, " 50 m

Punkte :

Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

12.00.01.04.011

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um die Nachtbezeichnung von Fahrzeugen.
Tragen Sie die Nummern der Bilder in die richtigen Zeilen der Tabelle ein.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Fähre in Fahrt

manövrierbehindertes Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser, einseitig passierbar an grün

2

manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser, < 50 m, einseitig passierbar an grün

1

manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser, " 50 m, beidseitig passierbar, aber in Fahrtrichtung rechts

3

manövrierunfähiges Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser

Zollfahrzeug im Einsatz

Punkte :

Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

12.00.01.04.012

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um die Nachtbezeichnung von Fahrzeugen.
Tragen Sie die Nummern der Bilder in die richtigen Zeilen der Tabelle ein.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Fahrzeug auf Grund, " 50 m

2

Fahrzeug auf Grund, < 50 m

fischender Trawler, < 50 m, in Fahrt

Segelfahrzeug in Fahrt

1

fischendes Fahrzeug, das nicht trawlt, ohne Fahrt durchs Wasser

manövrierunfähiges Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser

3

Punkte :

Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

12.00.01.04.013

Welche Lichter führen geschleppte Fahrzeuge?

Seitenlichter, rot und grün und ein Hecklicht, weiß

(Regel 24)

Punkte :

Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

12.00.01.04.014

Welche Lichter führt ein manövrierunfähiges Fahrzeug von 12 und mehr Meter Länge

In Fahrt, ohne Fahrt durchs Wasser

2 rote Rundumlichter senkrecht übereinander.

In Fahrt, mit Fahrt
durchs Wasser

2 rote Rundumlichter senkrecht übereinander, und

zusätzlich die Seitenlichter und das Hecklicht.

(Regel 27)

Punkte :

Kenntnisse der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

Kollisionsverhütungsregeln (KVR) mit Lösungen

3

September 2003 KVR Nachtbezeichnung Dateien 12.00.01.04.001 bis 12.00.01.04.014



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